Hallo,
brauch dringend einen Rat. Wir hatten einen Wildunfall mit einem Leihwagen. Leider haben wir uns von Anfang an ziemlich laienhaft verhalten. Polizei wurde benachrichtig, Leihfirma auch, sie meinten wir sollen weiterfahren. Schaden ist auch nicht so groß. Aber natürlich bleiben wir auf der Selbstbeteiligung sitzen. So jetzt unser Problem, wir haben kein Mietvertrag mehr, den haben sie einbehalten und haben auch keine Kopie vom Schadensprotokoll erhalten. Des weiteren haben wir nicht einmal Bilder vom Schaden gemacht. Nun meinte der Angestellte von der Leihfirma, dass der Wagen wieder verliehen sei und der Schaden danach geschätzt wird. Wie sollen wir nachvollziehen, ob der Schaden dann noch der "alte" Schaden ist oder ob der Vermieter nicht gleich doppelt kassiert, vom Nachmieter gleich auch noch?
Schaden an Mietwagen
14. Juli 2008
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Frage vom 14. Juli 2008 | 15:45
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden an Mietwagen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 14. Juli 2008 | 17:59
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Ob die Firma vom Nachmieter auch noch kassiert, kann Ihnen doch erstmal egal sein.
Wenn die Vermietfirma etwas von Ihnen will, z.B. die Selbstbeteiligung, wird sie sich schon melden. Abwarten also. Dass Sie den Mietvertrag nicht mehr haben, spielt keine Rolle.
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