Schaden am Mietwagen wird 3 Monate später bemerkt

10. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Povvell
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden am Mietwagen wird 3 Monate später bemerkt

Guten Tag,
Ich habe mir mit ein paar Freunden in einem Autohaus einen Ford Transit gemietet. Die Mietdauer war vom 11.9.2015-20.09.2015. Da wir spät abends zurückkamen, habe ich mit dem Vermieter ausgemacht, dass ich das Fahrzeug auf den Hof stelle und den Schlüssel in den Briefkasten werfe. Soweit hat alles funktioniert, aber jetzt kam ein Brief am 29.12.2015 mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Herr....,
An unserem Mietfahrzeug "Ford Transit" wurde das Dach beschädigt. Bitte überweisen Sie uns die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung n Höhe von 500€ (inkl. MwSt) auf eines der unten genannten Konten. Unsere Versicherung übernimmt die weiteren Kosten für Sie. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


So jetzt Frage ich mich wieso das über 3 Monate gedauert hat. In der Zwischenzeit wurde das Auto bestimmt schon an andere vermietet. Außerdem hat keiner von uns irgendeinen Schäden oder ähnliches bemerkt. Wir haben das Fahrzeug vorher auch gut geprüft aber keiner kam auf die Idee auf das Dach zu schauen.
Es steht auch keine Frist bis zu welchem Datum ich bezahlen soll.

Ich finde das ganze schon sehr komisch. Ich möchte dort morgen anrufen und ein Schadensgutachten anfordern. Wie würdet ihr vorgehen? Habe ich eine Möglichkeit da rauszukommen, eventuell auch weil die Mietzeit so weit zurückliegt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

Hallo,

verlangen kann der Autovermieter ja viel, aber kann er denn auch zweifelsfrei nachweisen, dass du als Mieter des FZ den Schaden verursacht hast?

Auf die Begründung bin ich nach vergangenen 3 Monaten und sehr wahrscheinlich weiteren Vermietungen mal gespannt.

Also...., erst mal die Begründung incl. Rücknahmeprotokoll (.....das wohl am Tag nach deiner Rückgabe erstellt worden sein sollte) schriftlich beim Autovermieter anfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Povvell):
habe ich mit dem Vermieter ausgemacht, dass ich das Fahrzeug auf den Hof stelle und den Schlüssel in den Briefkasten werfe.

Demnach gibt es kein Rücknahmeprotoll?

Zitat (von iceman123mitglied):
Auf die Begründung bin ich nach vergangenen 3 Monaten und sehr wahrscheinlich weiteren Vermietungen mal gespannt.

Mir fehlt auch in deinem Posting (EP) der Nachweis dass du (TE) den Schaden verursacht hast. Die Begründung wird demnach an den Haaren herbei gezogen werden.

Zitat (von Povvell):
Wie würdet ihr vorgehen?

Die Forderung als unbegründet zurückweisen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

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