Schaden am Auto von Freundin

29. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go487217-19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden am Auto von Freundin

Hallo Leute,
Ich hab eine Frage, und zwar habe ich bei der hinteren Stoßstange vom Auto ein 2cm großes Loch beim ausparken hineingefahren (metallstab). Dies passierte mir vor einenn Jahr. Meiner damaligen freundin gehörte das Auto. Damals hat sie gesagt es ist okay ich muss es nicht bezahlen. Bloß jetzt habe ich mich von ihr getrennt und sie will dass ich den Schaden bezahle... Das ist mittlerweile ein Jahr her. Sie war auch erst vor einer Woche bei der Werkstatt und hat dort einen Kostenvoranschlag von ca 1000€ eingeholt und mir zugeschickt.
Sie will vor Gericht wenn ich den Schaden nicht bezahle und ich besitzte leider keine Rechtsschutzversicherung...
Was denkt ihr, kommt sie damit durch????

PS: Sie hat chatverläufe von uns, in denen ich
zugeb den Schaden begangen zu haben.

Danke schonmal im voraus!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

du scheinst den Schaden ja wohl eindeutig verursacht zu haben oder? Was ist also dann jetzt das Problem, diesen nicht beheben zu lassen?
Die Kosten jedenfalls dürften sich wohl in dem von dir genannten Rahmen befinden, die genannte Summe ist da nichts ungewöhnliches.

Um was geht es dir denn überhaupt, du siehst es nicht ein zu zahlen, obwohl du ja den Schaden verursacht hast, oder dir gehts um die Schadenssumme?

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Er hat den Schaden zwar verursacht, aber die Freundin wollte damals kein Geld. Das hört sich nach "kalter Rache" wg. Trennung an. Da kann man sich ruhig mal auf ein Wort von vor einem Jahr beziehen:

Enthalten die Chat-Verläufe keine Aussage der Ex-Freundin, dass sie auf Zahlung verzichtet?
Wenn sie den Schaden jetzt doch ersetzt haben will, dann berufe dich auf ihren damaligen Verzicht und lass sie mal machen.
Ihr nächster Weg - wenn du nicht zahlst - wäre der zum Anwalt. Das würde natürlich Kosten (zumindest zunächst für sie)verursachen - vllt. erledigt sich das dann schon von selbst.

-- Editiert von HeHe am 29.03.2018 16:25

-- Editiert von HeHe am 29.03.2018 16:26

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go487217-19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sehe es nicht ein, weil sie jetzt meint, dass ich den Schaden bezahlen muss, nur weil ich Schluss gemacht habe. Und das hat auch seine Gründe gehabt...
Also mir gehts darum, ob sie Chancen hat.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Könntest du den Verzicht denn auch irgendwie beweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von go487217-19):
Damals hat sie gesagt es ist okay ich muss es nicht bezahlen.

Wortlaut?
Wie beweisbar?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go487217-19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab leider den chat gelöscht... aber sie hat geschrieben in etwa "naja damals waren wir ja noch zusammen aber jetzt sind wir ja getrennt"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go487217-19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab jetzt nochmal mit ihr geschrieben um ein beweis zu haben
Ich zitiere:

Ich: "warum wolltest du eigentlich nicht damals schon, dass ich den Schaden zahle bzw. repariere?"

Sie: "Weil wir zusammen waren Mensch"

Ich: "Was macht das jetzt für einen Unterschied hab ich dir nichts bedeutet?"

Sie: "wir sind jetzt nicht mehr zusammen das is der Unterschied"

:grins:

Das müsste doch reichen oder?

Danke für die super Antworten hätte nicht damit gerechnet!!!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Clever ... *daumen hoch*

Ob einem Gericht das reichen würde, kann man jedoch nicht vorhersehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
Das müsste doch reichen oder?
Kann ja, als auch kann Nein, letztendlich würde das ein Richter entscheiden.

Du musst halt jetzt selber überlegen, begleichst du den Schaden direkt, oder wartest du ab was noch kommt. Wenn ein Schreiben eines Anwaltes kommt, dann kann das jeh nachdem wie ein Richter das sieht und wie weit die EX das Spiel spielt alles schon Kosten für dich bedeuten. Denn sieht ein Richter es so, dass du trotzdem zahlen darfst, dann darfst du zum einen den Schaden beglrichen, zusätzlich zu den Kosten für den Anwalt deiner EX, als auch die Gerichtskosten, solltest du selber auch einen Anwalt nehmen, dann auch diesen.
Sollte sie vor Gericht verlieren zahlt sie, ausser sie hat eine Rechtsschutz, die schon zu damaligen Zeitpunkt bestand, dann tritt diese ein...

0x Hilfreiche Antwort

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