Hallo,
ich habe mir letztes Jahr im Oktober ein altes Auto gekauft für die City (400 €), nun stand mein Auto die Woche ganz normal an der Strasse (kein Parkverbor oder so) und dort ist einen Mitarbeiter einer Gerüstbaufirma eine Eisenstange auf mein Autogefallen.
Schaden: Dach kratzen und beulen, Frontscheibe total kaputt und Motorhaube auch kartzer und beulen.
Jetzt war ein Gutachter da und meinte das das Auto so wie es da steht ca. 30 € Wert sein, er es aber noch in der Restwertbörse stellt und das ich dann wohl diesen Wert bekomme. Wenn diese Wertschätzung jetzt nur 100 € ausmacht, heißt das ich bekomme nur 100 €????
Und dann noch die Frage wegen einen Leihwagen, ich bin zwar auf ein Auto angewiesen, habe das der Versicherung auch gesagt, aber diese sagte das Sie mir zur Zeit keine Kostenübernahme des Leihwagens zusagen können, erst wenn alle Berichte da sind. Zur Zeit leihe ich mir das Auto immer von verschiedenen Leuten, steht mir dann eine Ausfallentschädigung zu? Wenn ja wie Hoch ist diese?
Danke schon mal für Eure Antworten.
Gruß Andreas
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Schaden am Auto - Restwert?
3. August 2012
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Frage vom 3. August 2012 | 08:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden am Auto - Restwert?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 3. August 2012 | 09:31
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
... heißt das ich bekomme nur 100 €????
Nein, du kannst dir ein gleichwertiges, "neues" Auto kaufen, d.h. in deinem Bsp. für 400 EUR.
Davon gehen dann die 30 - 100 EUR ab.
Bis da hin, bis du unter normalen Umständen ein Auto beschaffen kannst, sind auch Leihwagenkosten drin, allerdings eine Kategorie kleiner.
Du hast Anspruch auf Erstattung deiner RA-Kosten, das umfasst der Schadensersatz, das muss jetzt schon die Versicherung übernehmen. Ich würde das delegieren, soll der sich rumstreiten.
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