Schaden Mietwagen im Ausland erst nach Abgabe bemerkt

28. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
robostern
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden Mietwagen im Ausland erst nach Abgabe bemerkt

Hallo,

wir haben über eine Vermittlungsfirma einen Mietwagen im Ausland gemietet. Vor Übernahme wurde vom eigentlichen Vermieter eine Schadensbesichtigung durchgeführt und protokolliert.
Während der Reise gab es keinen Unfall und auch keine uns bekannten Schäden. Wir haben den Wagen am letzten Tag gereinigt.
Die Rückgabe erfolgte Ostersonntag auf dem Parkplatz der Firma an einen Mitarbeiter. Der Wagen wurde flüchtig von außen angesehen, der Tankfüllstand notiert, der Übergabezettel unterschrieben.
6 Tage nach der Rückgabe meldete sich dann der Vermieter, um einen Schaden (Einbruchspuren an der Beifahrertür) in Rechnung zu stellen (Schlüssellloch kaputt). Auf das Gutachten warte ich noch, ich habe bisher nur die Info über die Art des Schadens.
Wir möchten uns nicht davon freisprechen, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden ist und uns das nicht aufgefallen ist, da auf der Beifahrerseite niemand saß (Frau saß mit dem Baby hinten). Es kann aber auch sein, dass der Schaden erst nach der Rückgabe entstanden ist.
Weder uns noch dem Mitarbeiter ist das bei der Abgabe ins Auge gefallen.

Der Wagen wurde über den Vermittler Vollkasko ohne Selbstbeteiligung versichert.
Kommt die Versicherung für einen Schaden auf, der erst nachträglich aufgefallen ist, wenn unklar ist, ob er in der Mietzeit entstanden ist?
Ich habe jetzt erst mal Fotos des Schadens angefordert

Vielen Dank im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Da der Anbieter im Ausland sitzt: EU oder Nicht-EU?
Möchte man dieses Land nochmals irgendwann besuchen?



Zitat (von robostern):
Kommt die Versicherung für einen Schaden auf, der erst nachträglich aufgefallen ist, wenn unklar ist, ob er in der Mietzeit entstanden ist?

Einfach mal die vertraglichen Vereinbarungen lesen, dort pflegt das drin zu stehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
robostern
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, es handelt sich um EU und wir wollen das land wieder besuchen. Eigentlich würden wir auch gerne über den Anbieter ein Fahrzeug mieten.
Im Vertrag steht nur, dass ein Unfallschaden oder sonstiger Schaden, Reparaturbedürftigkeit etc. sofort dem Vermieter gemeldet werden müssen. Es hat aber kein Unfall statt gefunden und wir haben auch keinen Schaden festgestellt. Hätte dies nicht bei der Abnahme gesehen werden müssen? Schließlich war ein Mitarbeiter vor Ort und hat das Fahrzeug umschritten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von robostern):
Schließlich war ein Mitarbeiter vor Ort und hat das Fahrzeug umschritten?

Gab es eine Quittung?
Fotos/Video von dem Zeitpunkt der Abgabe?





-- Editiert von Harry van Sell am 29.04.2017 20:53

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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