Hallo,
mir ist was blödes passiert... ich bin nachts mit voller wucht gegen eine Leitplanke gefahren, mein Auto hat sich um 360 Grad gedreht und ist irgendwann zum stehen gekommen. Es war kein anderes Auto vor bzw. hinter mir und somit hat es keiner gesehen. Dies ist 500 Meter vor einem Autobahnparkplatz passiert. Bis dahin konnte ich mit dem Auto fahren und habe es abgestellt.
Das problem an der Sache ist dass ich die Polizei nicht angerufen habe, weil mit gesagt wurde, dies sei nicht nötig weil keine aderen Personen oder Fahrzeuge beteiligt waren. Abschleppen etc. wollten wir dann morgens regeln. Als ich morgens bei der Versicherung angerufen habe, hat die Dame mir gesagt ich müsste auf jeden Fall der Polizei bescheid sagen. Habe ich auch sofort getan und alles wurde besprochen.
Allerdings handelt es sich um Fahrerflucht...
Und ich denke dass die annehmen, dass ich Alkohol getrunken habe, weil ich vorher mit Freunden in einer Diskothek war, diese mich aber auf einem Parkplatz abgesetzt haben, wo mein Auto stand weil ich direkt nach der Arbeit von denen eingesammelt wurde.
Und dann kam es auch noch dass ich von dem Parkplatz als ich nach Hause wollte aus Gewohnheit die falsche Autobahnaffahrt genommen habe. Da ich sonst nicht so oft da lang fahre und wenn dann bin ich immer nur da aufgefahren.
Das klingt ja auch komisch, nur war es nicht so.
Ich habe jetzt total Angst, weil ich nicht weiß was mich erwartet... :-(
Ich habe dem Polizisten auch das gleich gesagt, weil ich mir nichts ausdenken wollte, auch wenn es sich komisch angehört hat...
Hat irgendwer ähnliche Erfahrungen oder kann mir was dazu sagen ?
Ich hoffe jemand kann mir bisschen helfen.
Liebe Grüße
Schaden Leitplanke und Fahrerflucht
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ich kann zwar keine konkrete Frage erkennen, aber sortieren wir es mal: Unfallflucht liegt eindeutig und beweisbar vor, da Sie sich selbst angezeigt haben. Die Selbstanzeige ist nicht strafbefreiend, da es sich um einen Umfall im fließenden Verkehr handelte. Irgendeine Trunkenheit ist nicht belegbar, es sei denn, Sie haben eine Aussage in der Richtung gemacht. Eine Beweisregel "Wer aus der Disko kommt, muß Alkohol getrunken haben", existiert nicht. Insofern würde ich mal mit einer Verurteilung wegen Unfallflucht rechnen - vermutlich eine kleinere Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot und 7 Punkte.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 24.02.2013 17:22
Vielen Dank für die Antwort !
Ne also Alkohol habe ich nicht getrunken und ich wurde halt gefragt und habe das auch verneint.
Mal sehen, was da kommt...
LG
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
... und wen hätte die Polizei wohl als Fahrer ermitteln können, wenn der TE einfach mal den Mund gehalten hätte?
-----------------
""
Seien wir doch froh darüber, dass die meisten Straftäter wie unser TE brav zur Polizei rennen und sich dort freundlicherweise selbst überführen.
Wie viele Straftaten würden wohl ungesühnt bleiben, wenn die Beschuldigten einfach von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen würden?
Ich glaube, die Aufklärungsquote würde drastisch sinken.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
34 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
26 Antworten