Sachverständiger erstellt falsches Gutachten

22. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dinho84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachverständiger erstellt falsches Gutachten

Hallo zusammen

Es geht um folgenden Fall, ich versuche es so kurz wie möglich zu machen.

Ich hatte vor gut einem Jahr einen unverschuldeten Unfall. Gutachter wurde bestellt und das Gutachten an die Versicherung geschickt. Der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten 3050 Euro. Versicherung zahlte nur 1890 Euro weil das Gutachten angeblich nicht der Realität entspricht.

Also Anwalt eingeschaltet und nach langem hin und her Klage eingereicht. Gegnerische Versicherung verlangte und bezahlte ein Gegengutachten. Nun hat das Gegengutachten ergeben das der Wiederbeschaffungswert tatsächlich bei 1890 Euro lag.

Neben der Klage die ich schon bezahlen musste kommen jetzt noch gravierende Kosten auf mich zu, unter anderem das Gegengutachten.

Der Fehler in der ganzen Geschichte liegt eindeutig beim Sachverständigen. Ist der Sachverständige aber auch verpflichtet für diese ganzen Kosten die für mich jetzt entstehen aufzukommen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Dinho84):
Ist der Sachverständige aber auch verpflichtet für diese ganzen Kosten die für mich jetzt entstehen aufzukommen?


In der Regel nicht. Schau in die Auftragsunterlagen, da wird die Haftung eingeschränkt sein.

Hast Du den von dem von dir beauftragten Gutachter das Ergebnis der Versicherung gezeigt? Ist er danach bei seinem Wert gebleiben?

Gibt es einen Anhaltspunkt für grob fahrlässiges Verhalten des Gutachters? Stimmen die Werte, die im Gutachten zu Grunde gelegt wurden alle?

Berry

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#2
 Von 
Dinho84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich hab heute erstmal nur den Anruf von meinem Anwalt bekommen, der heute das Ergebnis vom Gegengutachten vom Gericht bekommen hat.

Ich wollte einfach schon mal mal voraus für mich wissen wie der Fall rein rechtlich aussieht.

Aber deiner Antwort nach sieht es dann wohl eher schlecht für mich aus.

Ich werde dann berichten wenn ich mehr weiß

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Dinho84):
Versicherung zahlte nur 1890 Euro weil das Gutachten angeblich nicht der Realität entspricht.
Zitat (von Dinho84):
Nun hat das Gegengutachten ergeben das der Wiederbeschaffungswert tatsächlich bei 1890 Euro lag.

Was für ein Zufall ...


Dein Gutachter, war das ein gerichtlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Derjenige der das Gegenutachten erstellt hat, war das ein gerichtlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Hat der Gegengutachter das Kfz genauso sorgfältig begutachtet wie Dein Gutachter?





-- Editiert von Harry van Sell am 22.10.2018 19:33

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Dinho84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich weiß ein gerichtlich bestellter. Müsste ich aber nochmal genau erfragen, worauf willst du hinaus? Meinst du da läuft was nicht korrektes ab?

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#5
 Von 
Dinho84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Irgendwie kann ich meinen Beitrag nicht editieren, oder ich bin blind.

Also meinen Gutachter hab ich selbst damals nach dem Unfall beauftragt.

Der das Gegengutachten erstellt hat war gerichtlich bestellt.

Er hat hat das Gegengutachten einfach anhand des bestehenden Gutachtens von meinem Gutachter neu bewertet und nebenbei nach Rechnungen für gemachte Reparaturen gefragt. Die konnte ich allerdings nicht vorlegen weil das Auto schon lange verkauft war.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Dann müsste man erst mal prüfen, weshalb Dein Gutachter zu einem anderen Ergebnis gekommen ist.



Zitat (von Dinho84):
Der Fehler in der ganzen Geschichte liegt eindeutig beim Sachverständigen.

Und das ergibt sich woraus genau?



Zitat (von Sir Berry):
Hast Du den von dem von dir beauftragten Gutachter das Ergebnis der Versicherung gezeigt?

Das sollte eigentlich der Anwalt im Rahmen der Verteidigung machen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Derjenige der das Gegenutachten erstellt hat, war das ein gerichtlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?


Wenn vom Gericht beauftragt wurde, sind es in der Regel immer öffentlich Bestellte und vereidigte
Sachverständige.


Zitat (von Dinho84):
Der Wiederbeschaffungswert laut Gutachten 3050 Euro. Versicherung zahlte nur 1890 Euro weil das Gutachten angeblich nicht der Realität entspricht.


Und was stand damals in der Stellungnahme deines Gutachters zu dieser immensen
Differenz beim Wiederbeschaffungswert?

Wie hoch war der Restwert?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
Dinho84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Harry

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus das mein Gutachter einen Fehler gemacht hat wenn der gerichtlich bestellte eine ganz andere Summe festlegt. Ein Urteil gibt es zwar noch nicht aber darauf wird es wohl hinauslaufen.

@ charly

Welche Stellungnahme ist gemeint?

Der Restwert lag laut Gutachten bei lächerlichen 51 Euro. Ich hab das Auto aber dann selber für 265 Euro verkauft

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