Hallo zusammen,
ich brauch einmal einen Ratschlag zum Thema "Schaden am Mietwagen" von Euch. Ich war mit einem Mietwagen der Firma SIXT vom 16.06.2006 bis zum 19.06.2006 in Paris, der Wagen wurde mit einer Selbstbeteiligung von 550,00 EUR gemietet. Das Auto stand die ganze Zeit über in der Hoteleigenen Tiefgarage, welche jedoch von einer Tiefgarage eines Einkaufszentrums offen zugänglich ist. Am 19.06.2006 stellte ich fest, dass uns jemand mit einem Autoschlüssel einen ca. 20cm langen Kratzer in die hintere Beifahrertür gemachte hatte (leider so fest, dass eine richtige Beule entstanden ist). Ich habe den Schaden sofort Telefonisch an Sixt gemeldet, die Schadenskarte ausgefüllt, Anzeige bei der franz. Polizei erstattet sowie Fotos des Schadens gemacht. Bei der Rückgabe des Fahrzeuges habe ich den Schaden zusätzlich nochmals an der Station gemeldet, die Digitalfotos habe ich Sixt zusammen mit der franz. Anzeige gesendet. Wenige Tage nach dem "Unfall" bekam ich auch meine Kaution von Sixt zurückgebucht- und am Samstag (vorgestern) bekamt ich eine Rechnung von Sixt, ich solle doch 550,00 EUR eigenbeteiligung zahlen (der Schaden liegt laut Gutachten bei 769,00 EUR). Was soll ich / kann ich nun machen ?
Viele Grüße,
Nino
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SIXT Schaden am Mietwagen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Moin,
ich mag mich irren, aber ich würde mal sagen:bezahlen.
Es sei denn die Franzosen finden den Verursacher. Wobei zu befürchten ist, das das nichts wird.
Mike
Hier sehe ich auch keine Chancen. Der Wagen war vollkaskoversichert mit einem Selbstbehalt von 550 EUR. Die Sachbeschädigung ist im Rahmen der VK versichert, der Mieter des Fahrzeugs muss also die vertragsgemäß vereinbarte Leistung (hier: SB 550 EUR) zahlen.
Alternativ hätte man natürlich gegen einen entsprechenden Zuschlag die SB reduzieren oder ausschließen können.
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Sie haben einen Vertrag unterzeichnet, welcher 550,-- Euro Selbstbeteiligung beinhaltet. Da der Schaden höher st, müssen Sie auch zahlen, da geht kein Weg dran vorbei
Sehe ich auch so.
Mein Freund hatte schon dreimal Glück, daß Schäden an seinen Mietwagen (Kratzer in der Beifahrertür, hinterer Mercedes-Stern abgebrochen, Steinschlag in der Windschutzscheibe) nicht eingefordert wurden. Machen die aber wohl nur bei Stammkunden so.
Vielen Dank für Eure Informationen.
Ich habe inzwischen mit SIXT gesprochen, wir haben eine einvernehmliche Lösung gefunden.
Zwar muss ich zahlen, jedoch keine 550,00 EUR auf einmal :-)
Und jetzt?
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