Rückwärtsfahren Ordnungswidrigkeit

16. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Fabi87
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Rückwärtsfahren Ordnungswidrigkeit

Hallo Leute,
bin seit heute neues Mitglied hier und möchte mla alle auf diesem Weg grüßen:-).

Ich hätte mal eine Frage bezüglich einer mit erst vor 3 Tage von den lieben Polizisten aufgebrummten Ordnungswirdrigkeit:-).
Die Situation spielte sich wie folgt ab. Ich kam morgens aus dem Haus stieg in mein Auto, welches auf einem Parkplatz neben den Gargagen stand und setzte wie jeden Tag um die Garagen herum zurück, als es plötzlich einen höllischen Schlag/Explosion gab. Als ich ausstieg fehlte meine Heckscheiben und mein Dach war auch leicht beschädigt. Passiert war, dass die Herrschaften von einer Baustelle, die jetzt seit ungefähr 3 Monaten nicht mehr bearbeitet wurde an diesem Tag einen Anhänger vor die Garagen gestellt haben, bei dem ein Brett geschätze 4m drüberhinaus ragte. Also ich erstmal Polizei gerufen, weil ich dachte sowas muss gesichert sein. Leider Fehlanzeige. Aber leider war das noch nicht alles. Der liebe Polizist meinte nur warum ich ihn eigentlich geholt hätte die Situation sei doch eindeutig. Desweiteren meinte er wenn er schonmal da sei bekomm ich gleich noch eine Ordungswidrigkeit von 35Euro erteilt. Ich fragte natürlich warum, weil der Balken war nicht beschädigt der Bauherr hat keine Anzeige gestellt nur ich hatte den Schaden. Daraufhin meinte er nur des sei so und ob ich des jetzt unterschreib oder nicht. Falls nicht meldet sich des Ordungsamt direkt bei mir und Gericht und Anwalt und blablabla. Da ich unter Schock stand unterschrieb ich natürlich damit die Sache abgehakt ist. Jedoch stell ich mir jetzt die Frage warum die Strafe und hab ich noch eine Chance die zu umgehen???

p.s. wollte noch ein Bild hochladen ,indem man alles genau sieht weiß aber leider nicht wie bzw find hier keine Möglichkeit

über Antworten würde ich mich sehr freuen

Mfg Fabian

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15 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Es dürfte sich um eine Ordungswidrigkeit nach BKat Nr. 1.4 handeln, die mit 35€ Verwarnungsgeld geahndet wird.

Auch Kratzer u.ä. stellen eine Schädigung im Sinne dieser Vorschrift dar, so dass ich davon ausgehe, dass die Verhängung des Verwarnungsgeldes zu Recht erfolgt ist.

-- Editiert von hh am 16.11.2008 22:35

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#2
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

War denn die Baustelle abgesichert oder abgesperrt? ( Warnbaken , Beleuchtung )
Konnte das Brett gesehen werden?
Bei einem Überhang von 4 Metern müßte es eigentlich kenntlich gemacht werden.

So wie ich die Situation einschätze hat der Bauherr eine Teilschuld an dem Vorfall,
auch wenn man beim Rückwärtsfahren mit besonderer Vorsicht fahren Muß.

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Der Polizist hat das als OWi deklariert und auch so gemeint. Es spricht nichts dafür, dass er die 35€ auf Grundlage des Verwaltungskostengesetzes kassiert hat.

Man kann natürlich darüber diskutieren, ob das Verwarnungsgeld in diesem Fall zu Recht verhängt wurde. Durch die Bezahlung des Verwarnungsgeldes wird dies aber rechtskräftig, ohne dass noch die Möglichkeit eines Einspruches besteht.

Zweifellos hat bei der Entscheidung des Polizisten, ein Verwarnungsgeld zu verhängen, seine Verärgerung darüber, zu so einem Unfall geholt worden zu sein, eine Rolle gespielt.

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#5
 Von 
Fabi87
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erstmal für eure vielen Antworten.
Also der Anhänger war nicht abgesichert. Keine Warnbanken, Fahnen etc..
Ob er Einsichtig war ist natürlich die Frage. Von meinem Standpunkt aus war es nicht möglich, weil es bevor ich überhaupt den Anhänger gesehen hab schon gekracht hat und ich fahr immer auf Rück und Seitenspiegel und sah wirklich nichts. Bilder hab ich wie gesagt gemacht auf denen man die Situation vllt besser erkennen Kann/könnte.
Das Bußgeld hab ich noch nicht gezahlt. Ich seh es jedoch genauso, dass der Polizist verärgert war, dass er kommen musste und hat mir deshalb das Bußgeld aufgebrummt. Wie gesagt hab ich mein Vergehen zugegeben und unterschrieben jedoch nicht gezahlt. Wird wahrscheinlich in paar Wochen vom Ordnungsamt eintrudeln. Was kann ich denn jetzt machen???Die Sache von Teilschuld ist für mich eher unerheblich, da ich 500 Euro so oder so zahlen muss wegen meiner Vollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung). Jedoch das Bußgeld muss ich sagen ist wirklich übertrieben und des fuchst mich auch ein wenig:-). Es ist nicht der Betrag an sich sonder der Grund und das Verhalten wie.

Über weiter Antworten würde ich mich freuen

Mfg Fabi

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Der Polizist hätte auch die TBNR 109649 verwenden können: Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. Das wären dann 60€ Bußgeld, zzgl 23,50€ Gebühren und Auslagen und 2 Flenspunkten.

Bilder können z.B. bei www.bilder-speicher.de oder www.imageshack.us hochgeladen und hier verlinkt werden.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Fabi,

>ich fahr immer auf Rück und Seitenspiegel
da hab ich in der Fahrschule aber was anderes gelernt.

Denk bei der möglichen Teilschuld auch daran, dass du in deiner Vollkaskoversicherung höher gestuft wirst. Je nach Schadenshöhe ist es eventuell günstiger, die Kosten zum einen Teil von der Baufirma zu fordern und zum anderen Teil selbst zu übernehmen.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Fabi87
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Leute,
Sorry, dass ich mich erst jetzt melde hatte leider paar Probs mit dem i-net.
Ja kann sein, dass man in der Fahrschule etwas anderes lernt aber wenn man sich rumdreht schlägt man vllt vorne irgendwo an oder so wer weiß :-). Ich denke in dem Fall war es nunmal so und naja nächstes mal einfach gar nicht mehr rückwarts fahren;-).
Also zwecks Verischerung. Ich hab mal mit denen geredet und da der Schaden 3000 Euro beträgt macht es kein Unterschied, ob die Baufirma 1500 übernimmt oder nicht. Ich steige in jedemfall um 15%.
Sprich es dreht sich nur noch um die 35 Euro.
Also der Bauherr wurde hinzugezogen und es wurde ihn in meinem beisein gefragt, ob er einen Schaden hätte. Er meinte der Balken sei ganz leicht beschädigt aber dies wär überhaupt kein Prob weil der eh in den Boden oder aufs Dach oder was weiß ich wohin kommt. Nun steht in dem Bericht von der Polizei bei Zuwiderhandlung-Text: Sie schädigten einen Anderen.
Jedoch ist es doch falsch ich habe niemanden geschädigt bzw nichts beschädigt. Der Balken hat ne leichte Delle, was aber von dem Bauherr als unwichtig angesehen wurde und er auch keine Anzeige wegen Schadensersatz erstattet hat.
Was müsste ich denn jetzt machen???Anwalt oder selber zum Amt,Polizei etc???

Mit freundlichen Grüßen
Fabian




















0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Nur weil der Bauherr keinen Schadenersatz gefordert hat, heißt das ja nicht, dass Du ihn nicht geschädigt hast.

Der Balken wurde beschädigt, somit ist die Verhängung des Verwarnungsgeldes völlig zu Recht erfolgt. Auf die Höhe des Schadens kommt es nicht an.

Wenn Du jetzt etwas Pech hast, wird daraus übrigens noch ein Bußgeldbescheid, der die Kosten noch einmal um 23,50€ an Gebühren erhöht.

Auch eine Schadenersatzforderung gegen die Baufirma halte ich für recht aussichtslos, abgesehen davon, dass es Dir keinen Vorteil bringt. Von Deiner Seite liegt hier ein klarer Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO vor. Da diese Vorschrift im Zweifel einen Einweiser für das Rückwärtsfahren fordert, hat jemand, der ohne Einweiser beim Rückwärtsfahren einen Unfall verursacht, eigentlich immer Schuld.
Dass der Bauherr einen Fehler gemacht hat, ist nicht offensichtlich. Aus Deinen bisherigen Schilderungen kann ich jedenfalls nicht erkennen, dass eine Pflicht zur Absicherung bestanden hat.

Das Geld für einen Anwalt oder den Gang zur Polizei kannst Du Dir daher aus meiner Sicht sparen. Klug wäre es gewesen, den eigenen Leichtsinn zu erkennen und gar nicht erst die Polizei zu rufen. Und nur nach Außen- und Rückspiegel rückwärts zu fahren, halte ich für sehr leichtsinnig.

Insgesamt würde ich Dir also empfehlen, die 35€ zu bezahlen, damit der Spaß nicht noch teurer wird.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo hh,

>beim Rückwärtsfahren einen Unfall verursacht, eigentlich immer Schuld.
so Pauschal kann man das nicht stehen lassen.
Wenn das Hindernis (wie vermutlich hier) ohne Absicherung und Beleuchtung war, ist hier schon ein Mitverschulden der Baufirma gegeben.

Zustimmen möchte ich aber beim Schaden: diese ist ziemlich sicher entstanden. Ob nun der Geschädigte Ersatz verlangt oder nicht, ist für die Ordnungswidrigkeit sicher unerheblich.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Dass es dunkel war, hat der Fragesteller nicht erwähnt. Ich gehe davon aus, dass das am hellichten Tag passiert ist. Da der Balken 4m lang war und nicht nennenswert beschädigt wurde, gehe ich davon aus, dass er auch entsprechend dick war. Das heißt aber auch, dass man ihn am hellichten Tag nicht übersehen kann, wenn man ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit fordert. Das Ganze hat sich wohl auch noch auf einem Privatgrundstück abgespielt.

Ich bleibe dabei, das ich aus den Schilderungen des Fragestellers bislang nicht erkennen kann, dass eine Absicherung notwendig war. Selbst wenn eine Absicherung notwendig gewesen wäre, ist das Fehlverhalten des Fragestellers derart überragend zum Fehlverhalten des Bauunternehmers, dass auch dann wohl noch eine Alleinschuld des Fragestellers gegeben wäre.

Des Fragestellers sollte froh sein, dass es sich um einen Balken und nicht um ein Kind gehandelt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Fabi87
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Also danke mal wieder eure Antworten.
Ja ich finde mich jetzt mal mit dem Bußgeld ab.Scheint ja so als wär da nichts mehr möglich.Aber ich muss trotzdem sagen, dass sowas in meinen Augen Geldmacherei ist. Ein Balken als einen Anderen zu werten ist in meinen Augen wirklich lächerlich. Noch kurz zu dem Beitrag von hh. Ich finde man sollte Vorsichtig sein mit Äußerungen wie ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit. Ich parke und fahre dort um die Ecke, seitdem ich den Führerschein habe.Jja der Balken war zwar dick, jedoch fahr ich ein Audi A6 der ziemlich lang ist und wenn man bevor man die Möglichkeit hat was zu sehen einen Schlag im Heck hört dann hat das meiner Meinung nach wenig mit Unaufmerksamkeit zu tun. Zu der Sache mit dem Kind. Erstens bin ich natürlich froh, dass es kein Kind war. Zweitens weiß jeder der Auto fährt, dass es trotz höchster Aufmerksamkeit leider zu Unfällen mit Kindern kommen kann, da die doch in ihrer eigenen Welt leben und hier und da mal um die Ecke rauschen oder über die Strasse springen usw. und ich denk nicht, dass dort immer der Autofahrer Schuld ist bzw. unaufmerksam gefahren ist. Nun stell ich mir und dir einfach mal die die Gegenfrage was wär passiert, wenn das Kind mit dme Fahrrad um die Ecke gekommen wär, um die ich zurückgesetzt hab und mit dem Kopf gegen den Balken gestoßen wär???
Ordnungswidrigkeit für das Kind wegen Unachtsamkeit???
Wohl kaum.

Also ich möchte mich nochmal bei euch allen für die zahlreichen Antworten bedanken.

Mfg
Fabi

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Dann möchte ich doch noch den entscheidenen Auszug aus der StVO zitieren:

§ 9 Abs. 5:
[/i]Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. [/i]

Du hast selbst geschrieben, dass Du nur nach Rück- und Seitenspiegel rückwärts fährst. Ich bleibe dabei, dass das ein äußerst leichtsinniges Verhalten ist. Der § 9 Abs. 5 StVO schreibt vor, dass bei Rückwärtsfahren die normale Aufmerksamkeit nicht ausreicht. Man muss rückwärts mit erhöhter Aufmerksamkeit fahren.

Und um meine Meinung dazu klar zu stellen: Einen dicken Balken sieht man am hellichten Tag beim Rückwärtsfahren auch bei normaler Aufmerksamkeit.

Dann schreibst Du, dass Du jeden Tag so zurücksetzt und sich dort noch nie ein Hindernis befunden hat. Missachtest Du auch die Vorfahrt, weil ja schon seit langem keiner mehr gekommen ist, der Vorfahrt hatte?

Und wenn es zu einem Unfall mit einem Kind kommt ist nicht immer, aber in vielen Fällen der Autofahrer Schuld. Bei Rückwärtsfahren wäre die Sachlage aber eindeutig.

Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig und würden daher schon aus diesem Grund keine Strafe erhalten. Für Unaufmerksamkeit alleine gibt es übrigens kein Bußgeld, sondern erst wenn jemand anderes dadurch geschädigt wird. Den Balken mit dem Kopf zu beschädigen dürfte schwierig sein. Man kann sich natürlich eine anderes Objekt dort vorstellen und dann gilt für das über 14 Jahre alte Kind das Gleiche, wie für Dich.

Dabei hat der Polizist dann einen Ermessensspielraum. Du hast nur deswegen ein Verwarnungsgeld bekommen, weil Du trotz eindeutiger Sachlage die Schuld einem anderen zuschieben wolltest und dazu auch noch die Polizei gerufen hast. Wenn der Polizist zufällig an der Unfallstelle vorbeigekommen wäre oder von einem anderen gerufen worden wäre, dann hättest Du wahrscheinlich kein Verwarnungsgeld erhalten.

Die Einsicht, dass Du selbst einen erheblichen Fehler gemacht hast, hast Du scheinbar immer noch nicht.

Und um das noch einmal klar zu stellen: Wer ein Kind, das sich hinter dem Auto befindet überfährt, obwohl er es werden in den Seitenspiegeln oder den Rückspiegeln noch durch Schulterblick o.ä. erkennen konnte, der trägt die Alleinschuld. Es wird vom Autofahrer verlangt, dass er sich vor dem Zurücksetzen durch Aussteigen oder durch einen Einweiser vergewissert, dass sich kein für den Fahrer nicht sichtbares Kind hinter dem Auto befindet.


-- Editiert von hh am 25.11.2008 18:18

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Fabi87
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich sag mal so, du hast deine Ansicht ich meine. In meinen Augen hab ich mit Seiten und Rückspiegelfahren die besten Erfahrungen gemacht. Des Weiteren bleib ich dabei, dass der Balken nicht zu sehen war, ob nun Seiten-Rückspiegel oder Schulterblick. Also ich bin nicht in der StVO nicht so belesen und deshlab hab ich die Polizei gerufen, weil meines Wissens nach immer zumindest eine rote Fahne an solch einem Hindernis hängen muss. Ich lag falsch und des wurde dann bestraft. Und auch hier blieb ich dabei ist es einfach lächerlich und Geldmacherei aber so ist es leider in Deutschland. Und das Argument "dann brauchste jemanden der dich einweist" ist sowas von lächerlich.


Die Sache ist jetzt auch gegessen habe das Geld überwiesen und du kannst es sehn wie du willst. Ich bin euch allen und auch dir jedenfalls sehr dankbar für eure Beiträge. Jedoch werde ich es, wie du schon festgestellt hast nie begreifen und auch nicht einsehen, dass es allein mein Fehler war und die Strafe oben dauf noch passend war.

Fabi

0x Hilfreiche Antwort

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