Hallo,
ich hatte einen Ausparkunfall und wurde wg. Fahrerflucht angezeigt, da ich dies nicht merkte und und von der "Unfallstelle" weiterfuhr. Die Kosten ( < 1.000 €) stellte mir die Kfz-Versicherung in Rechnung. Diese hatte ich auch bezahlt. Muss ich in diesem Fall am Ende des Jahers mit einer Rückstufung rechnen?
Danke und Grüße
-- Editiert am 21.02.2010 11:30
Rückstufung Kfz-Versicherung bei Fahrerflucht?
21. Februar 2010
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Frage vom 21. Februar 2010 | 11:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückstufung Kfz-Versicherung bei Fahrerflucht?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 21. Februar 2010 | 12:09
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1940x hilfreich)
Ja.
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