Hallo,
mal angenommen, ein Fußgänger wäre unachtsam über eine rote Ampel gegangen und daraufhin von einem PKW erfasst worden.
An dem PKW ist eventuell ein Schaden entstanden, wer müsste diesen Schaden tragen (der Fußgänger hat keine Haftpflicht)?
Würde die Autoversicherung des PKW-Führers einen Teil oder evtl. sogar alles tragen? Besteht evtl. eine Mitschuld, da der Fußgänger der "schwächere Verkehrsteilnehmer" ist?
Herzlichen Dank für eine Anwtwort im Voraus!
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-- Editiert 2kirsten@gmx.de am 24.02.2014 09:53
Rotlichtverstoß Fußgänger, wer haftet für Schaden?
24. Februar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 24. Februar 2014 | 09:29
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
Rotlichtverstoß Fußgänger, wer haftet für Schaden?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 24. Februar 2014 | 13:49
Von
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1048x hilfreich)
Eine Teilschuld ist dem Autofahrer zu zusprechen, weil... man darf nicht einfach Menschen umfahren.
Den Schaden am Auto wird erst einmal die Versicherung begleichen, aber im nachhinein Forderungen stellen.
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#2
Antwort vom 24. Februar 2014 | 15:00
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 527x hilfreich)
Die Begründung für die Teilschuld ist Quatsch, es kommt auf die Umstände an. Zahlen wird auch nur die Vollkasko. Ansonsten der Fußgänger privat. Evtl. die eigene Haftpflicht im Rahmen der Ausfalldeckung.
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