Rote Ampel überfahren >> Drogenscreening ..

11. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
EgonAngst
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rote Ampel überfahren >> Drogenscreening ..

Hallo,
ich wollte mir hier mal ein wenig Rat ein holen.
Bin vor ca. einem Monat in Bremen über eine, meiner Meinung nach, gelbe Ampel gefahren. Nach ca. einem km hielt mich dann ein Ziviler Polizeiwagen an und schilderte mir, dass ich ja über eine rote Ampel gefahren wäre.

Nach einem kleinen Gespräch wollten Sie dann auch noch einen Urintest von mir, den ich aber verneinte und letztendlich mit auf die Wache gefahren bin um dort einen Bluttest abzugeben. Zu dem Bluttest gibt es bisher noch keine Ergebnisse, aber ich bin seit dem 100% Clean und warte jetzt einfach erst mal ab. Zu der roten Ampel gibt es aber bereits einen Bescheid: 137618 - also länger als 1 sek.

Glaubt ihr es bringt was dagegen einen Einspruch einzulegen und wenn ja mit welcher Begründung? Finde es ja schon grenzwertig wie ein Mensch bestimmen soll, ob es über oder unter einer Sekunde Rot war - natürlich aber nem gewissen Zeitpunkt ist es definitiv klar, aber in meinem Fall würde ich ganz klar sagen kann mann schwer dran zweifeln. Waren aber auch zwei Beamte, da ist wahrscheinlich die Glaubwürdigkeit nicht wirklich auf meiner Seite ..

Naja vielleicht habt ihr ja en Tipp für mich oder sagt gleich bezahle den Mist und gut ist ..

MfG Egon ..

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2013 09:20:00
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 155x hilfreich)

Dieser Bluttest wurde von einem Richter angeordnet? Oder hast Du D*ssel freiwillig zugestimmt?

quote:<hr size=1 noshade>
Die Anordnung einer Blutentnahme zur Feststellung der
Blutalkoholkonzentration steht gemäß § 81a Abs. 2 StPO dem Richter zu (Richtervorbehalt) und darf nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung (Gefahr im Verzug) von der Staatsanwaltschaft oder den ermittelnden Polizeibeamten getroffen werden. <hr size=1 noshade>

http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg11-021.html

Wie ist Folgendes zu verstehen?
quote:<hr size=1 noshade>aber ich bin seit dem 100% clean <hr size=1 noshade>


Warst Du zum Tatzeitpunkt nicht 100% clean?


-- Editiert Ja, ich bin bereits registriert. am 11.02.2013 12:17

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EgonAngst
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
es ging nicht um Alkohol sondern um Konsum von Marihuana.
Hatte Silvester mehrfach an einem Joint gezogen. Nach der Kontrolle habe ich den Konsum strikt unterlassen.

Naja die beiden Polizisten waren da wieder ein wenig pfiffig und haben mir ein wenig die Worte im Mund umgedreht und da einer der beiden den "Rote Ampel" verstoß so dargestellt hat, dass letzten Endes beide entscheiden ob es unter oder über 1 sek. war, hab ich dann, mittlerweile ärgert es mich auch total, so ein schreiben unterschrieben das ich der Blutentnahme einwillige .. Dachte ich kann Sie damit ein wenig milder stimmen, was meine rote Ampel angeht. Aber dem war wohl nicht so ..

Aber mir geht es ja primär auch um den Ampelverstoß, ob und wie ich da Einspruch einlegen sollte ..


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-- Editiert EgonAngst am 11.02.2013 13:49

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

Wie paßt es zusammen, daß Sie sagen, es war noch gelb, und dann daran zweifeln, daß die Beamten zuverlässig eine Sekunde abschätzen könnten? Nach wenn gerade noch oder gerade eben nicht mehr gelb war, kann's doch gar keine Diskussion geben, ob schon eine Sekunde rot war.

Wenn Sie keine besseren Argumente als "die beiden Beamten irren, es war noch gelb" haben, erscheint mir das höchst sinnlos, weil unglaubwürdig.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

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