Rote Ampel, kein Unfall, Anzeige?

23. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
O.Babur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Rote Ampel, kein Unfall, Anzeige?

Nabend liebe Leute,
mir ist gestern etwas vorgefallen und kann einfach nicht einschlafen da ich immer wissen muss was mir bevorsteht.

Folgendes Szenario:

Auf dem weg nachhause (innerorts) bin ich auf eine rote Ampel zugefahren(65 km/h), die ich etwas spät bemerkt habe und somit etwas härter abbremsen musste, ich hielt aber noch vor der Haltelinie. Ein Fußgänger und seine Frau, die die Straße überquerten, fühlten sich wohl davon bedroht, waren schockiert und völlig aufgebracht, so das ich mich entschuldigt habe aber der mann ein Foto von meinem Kennzeichen gemacht hat.
Nun bin ich völlig aufgebracht welche folgen auf mich zukommen könnten falls eine anzeigen stattfinden sollte.
Ich bitte vielmals um Hilfe & Aufklärung.

Mfg O.Babur

-- Editier von O.Babur am 23.06.2016 04:32

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Wieder mal eine Frage, deren Beantwortungen ihnen vermutlich nicht weiter helfen wird. Was ihnen drohen -könnte- ist z.B.:
Paragraph 315c StGB:
(1) Wer im Straßenverkehr
(...)
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
(...)
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
(...)
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ergo: sie -könnten- fünf Jahre einsitzen.

Die Geschwindidigkeitsüberschreitung schlägt mit 25€ zu Buche.

-- Editiert von Guruhu am 23.06.2016 08:29

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von O.Babur):
Nun bin ich völlig aufgebracht welche folgen auf mich zukommen könnten falls eine anzeigen stattfinden sollte.

Gar nix.
Wie Sie ja selber schreiben:

Zitat (von O.Babur):
härter abbremsen musste, ich hielt aber noch vor der Haltelinie

Sie sind Ihrer Pflicht, die rote Ampel nicht zu überfahren, nachgekommen.
Wegen Ihrer überhöhten Geschwindigkeit kann Ihnen auch nichts passieren, da dies nicht belegbar ist.
Also, Ball flachhalten und ne "gesunde Mütze" Schlaf nehmen.

Ich empfehle mich.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
ich hielt aber noch vor der Haltelinie. Ein Fußgänger und seine Frau, die die Straße überquerten, fühlten sich wohl davon bedroht, waren schockiert und völlig aufgebracht, so das ich mich entschuldigt habe aber der mann ein Foto von meinem Kennzeichen gemacht hat.


Abhaken, die Sache....

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Der eine bremst stärker der ander härter.
Wenn das den Fußgänger aufregt, soll er erst über die Straße gehen wenn die Haltelinie durchgängig mit stehenden Fahrzeugen belegt ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Haltelinie durchgängig mit stehenden Fahrzeugen belegt ist.


Auch dann könnte aber noch jemand mit überhöhter Geschwindigkeit ankommen, in eines der stehenden Fahrzeuge rasen und somit das stehende Fahrzeug über die Haltelinie schieben.
Dann würde mich mal interessieren, wie "außer sich" die vom TE benannten Fotographen dann erst sind...

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
O.Babur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Bedanke mich für die Antworten,
ich glaub das beste ist einfach fürs erste abwarten und Tee trinken.
werde aber euch auf dem laufenden halten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn das den Fußgänger aufregt, soll er erst über die Straße gehen wenn die Haltelinie durchgängig mit
Und wenn kein Auto kommt, dann soll er seine Grün-Phase ungenutzt lassen??? :devil:

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich bin auch sicher, dass da nichts kommen kann.

Aber ich erschrecke mich auch und bin höchst verärgert, wenn jemand offensichtlich zu schnell auf eine Ampel zubraust, und dann nur so mit Mühe und Not noch zum stehen kommt. Das erkennt man ja schon - auch wenn man nichts beweisen kann -, ob jemand 50 fährt und bremst wegen der roten Ampel. Oder ob jemand viel zu schnell ist und kurz vor knapp sowas wie ne Vollbremsung hinlegt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat:
Aber ich erschrecke mich auch

Wieso? Man sieht das herannahende Auto doch lange genug vorher.
Oder gehörst Du zu den Optimisten die bei "grün" einfach loslaufen, weil ist ja "grün"?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:
Aber ich erschrecke mich auch

Wieso? Man sieht das herannahende Auto doch lange genug vorher.
Oder gehörst Du zu den Optimisten die bei "grün" einfach loslaufen, weil ist ja "grün"?


Soll Ampeln geben, wo vorher ne Kurve ist und die Straße daher nicht so überschaubar. Und wenn ich bei grün loslaufe - kein Auto in Sicht auf die überschaubaren 300 Meter- und dann kommt doch eins mit überhöhter Geschwindigkeit um die Kurve angerast und legt eine Notbremsung hin, ja, dann erschrecke ich mich und bin auch etwas wütend.

-- Editiert von Yogi1 am 23.06.2016 20:12

-- Editiert von Yogi1 am 23.06.2016 20:13

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
O.Babur
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Es kann ja gut sein, das die Fußgänger die wie gesagt die Straße gerade überquerten während sie grün hatten einen kurzen schock mitnahmen, ich kann es ihnen auch nicht übel nehmen. Aber weder war eine Vollbremsung noch eine eventuelle Gefahr im Spiel, es lag alles am empfinden der eigenen Person und sie haben sich nun mal bedroht gefühlt.
Wenn es aber so wäre, dann könnte man jeden X-belibigen Autofahrer der an der Ampel als erstes steht Anzeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wieso? Man sieht das herannahende Auto doch lange genug vorher.


Wenn es sich nicht gerade um ein E-Fahrzeug handelt, hört man es auch sogar und kann sich als Fußgänger auf die Situation einstellen.

In diesem Fall wird nichts kommen bzw. passieren, da eben nichts passiert ist...
Hätte der Fahrer die Haltelinie überfahren und womöglich die Fußgänger angefahren, sehe das natürlich anders aus...
Oder aber, der Fahrer hätte die Haltelinie überfahren, die Fußgänger hätten einen Ausweichsprung gemacht, um nicht vom Fahrzeug getroffen zu werden, sehe die Sachlage ebenfalls aus.
Da das alles nicht passiert ist:
Zitat (von Seb_Weniger):
Ball flachhalten und ne "gesunde Mütze" Schlaf nehmen.


Ich empfehle mich.

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