Roller ohne Klasse M gefahren!

27. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sven A.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Roller ohne Klasse M gefahren!

also ich wurde letzte woche von der polizei angehalten da mein roller knappe 40 fährt...
Die untersuchung war noch nicht fällig wie schnell der roller fährt und was fehlt....
Habe bis nichts gemacht also keine vorstrafen usw
Und nun frage ich mich durften die den Roller mit nehmen ohne mir eine Bescheinigung geben zulassen das sie den roller mit nehmen?
Und mit was muss ich rechnen Geldstrafe? (Punkte)? Sozialstunden? und oder Eintrag?

Da ich von sowas 0 ahnung habe frage ich..

wäre gut wenn sich damit einer auskennt/oder er das selbe hier hatte ... oder von eimen Fachmann hier danke im vorraus!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Letzte Woche? Ziemlich lang würde ich erstmal behaupten...

Dann ohne Quittung; waren es auch echte Polizisten?

Haben die deine Daten? Auf der Wache mal nachgefragt?

Wenn der Roller nicht schneller gemacht wurde, kommt höchstens das fahren ohne ABE und Versicherungsschutz in Betracht.
War ja keine 30-Zone, oder?

Dies gilt allerdings auch nur dann, wenn die gefahrene Geschwindigkeit rechtmäßig erfasst wurde. Also einfaches 100 Meter hinterherfahren reicht da mE nach nicht aus.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#2
 Von 
Sven A.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es waren echte Polizisten.
Es war auch keine 30iger Zone, die begründung war, wie die sagten: sie konnten mit den fließenden verkehr mithalten....obwohl das nich mal stimmt :/
Daten haben die nachgefragt, und haben alles was sich für den Roller hatte mitgenomm... also Prüfbescheinigung, den versicherungszettel , die betriebserlaubnis.

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#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Die ABE würde ich mal ganz schnell zurückholen! - Ist immerhin ihr einziger Beweis, dass der Roller dir gehört...

Mir fiel aber gerade der Titel des threads auf:
Roller ohne Klasse M gefahren!
Hast du gar keine Fahrerlaubnis für den Roller?

Wage zu bezweifeln, dass der fliessende Verkehr als Beweis zulässig ist - höchstens als Anfangsverdacht. Wird der nicht bestätigt, kann mE nach nichts weiter kommen.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Wage zu bezweifeln, dass der fliessende Verkehr als Beweis zulässig ist - höchstens als Anfangsverdacht. Wird der nicht bestätigt, kann mE nach nichts weiter kommen.<<

Der fließende Verkehr, in dem die Polizei mitfährt, wird als Anfangsverdacht sicher zulässig sein.
Da der Threaderöffner selbst zugibt, dass sein Roller 40km/h fährt, wird sich der Verdacht wohl auch bestätigen.

Fahrerlaubnis hat er auch nicht, der Roller ist beschlagnahmt, da muss man abwarten, ob die Polizei / StA das Ding durchzieht oder nicht.

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#5
 Von 
Sven A.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso,
naja die Polizei stand an einer Ampel und hat mich nur von hinten gesehen ... ich kann doch jetz sagen ist doch nich dann mein roller oder ? :P nich das ich das nich zugeben würde ich tu es ja ... ich steh dazu

-- Editiert von Sven A. am 28.06.2004 17:33:23

-- Editiert von Sven A. am 28.06.2004 17:35:35

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#6
 Von 
chevignon
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 67x hilfreich)

wenn du einen Roller fährst, der für deine Fahrerlaunbis zu schnell ist wird das als Fahren ohen Fahrerlaubnis gewerter und eine Strafanzeige gestellt!

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#7
 Von 
Sven A.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

aso.... naja die Polizei hat mich grade angerufen und kann mein roller abholen... ahja die meinen mein roller kommt auf 60,3Km/h ... wie ich gefahren bin kam der nur auf 40 ... hab ich da was schlimmes zu erwarten? am 28.7 hab ich vorladung zu einem gespräch mit dem polizisten, wird da auch besprochen was ich bekomm? geldstrafe, sperre, sozialstunden eines von den? Achja bin noch nicht vorbestraft gewesen und 18 jahre alt ... naja muss ich halt zu stehen das der roller so schnell is wusst ich net



-- Editiert von Sven a. am 29.06.2004 16:37:24

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#8
 Von 
LTI2020
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Zuerst einmal, wird das sicher kein Gespräch sein, sondern eine Beschuldigtenvernehmung.
Zu dieser musst du nicht erscheinen, wenn du nicht willst.
Du bist als Beschuldigter im Strafverfahren auch nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Lediglich zu deinen Personalien musst du wahrheitsgem. Angaben machen.
Alles andere steht dir frei....

Der Beamte bei der Vernehmung (so du hingehen solltest) wird dir sicherlich sagen können, was "erfahrungsgemäß" für ein Strafmaß zu erwarten ist.
Dies ist jedoch maximal ein Anhaltspunkt. Letztlich wird die StA über einen Strafbefehl bzw. ein Richter über das Strafmaß nach Prüfung des Einzelfalles, entscheiden.

mfg matze

-----------------
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung."

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#9
 Von 
Sven A.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

erm muss ich dann vor gericht??? -.-

oder bekomm ich dann bescheid per post was anfällt?

Ich stehe zwar dazu aber was genaues was so anfallen kann weisste nich oder?

Fuehrerschein sperre?
Bußgeld?
Gefängnis?
Punkte?
Sozialstunden?

naja Gefängnis denk ich mal weniger .. -.-

-- Editiert von Sven a. am 29.06.2004 18:10:14

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#10
 Von 
LTI2020
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Na nach meiner Erfahrung kommt es hier womöglich zu keiner Verhandlung.
Das Strafmaß bzw. der Strafbefehl wird dir wohl per Post zugesandt.
Wenn du ihn annimmst dürfte es zu keiner Verhandlung kommen.
Im Falle einer Ablehnung wird es dann wohl schon zu einer Verhandlung kommen, damit ein Richter über deinen Fall entscheidet.

Das alles jedoch mit Vorsicht, da ich kein Jurist bin.

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"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung."

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#11
 Von 
Sven A.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah das wäre gut.
Danke.
Aber das wird mir bestimmt gesagt bei der Vernehmung oder? Wie läuft so eine Vernehmung eigentlich ab? Brüllen die mich da an, oder fragen die ohne ein gleich zu zubrüllen wie blöd man is ?

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#12
 Von 
LTI2020
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Also Sven, nimm es nicht persönlich aber ich glaube du siehst zuviel fern.

99% aller Vernehmungen ob Zeugen- oder Beschuldigtenvernehmungen laufen nicht so ab, wie im Fernsehn.
Der Kollege wird deine Personalien aufnehmen, dich über deine Rechte und Pflichten im Strafverfahren belehren und dann (so kenne ich es zumindest) mit dir ein ganz normales lockeres Gespräch führen, in dem er dich bitten wird, die ganze Geschichte nochmal selbst zu erzählen. Im Anschluss wird er noch ein paar Fragen stellen, die für ihn bzw. das Strafverfahren wichtig scheinen und noch nicht beantwortet wurden.
Anschließend darfst du das ganze unterschreiben und das wars.

Wie gesagt: Du kannst hingehen, musst du aber nicht und du kannst dort zum Sachverhalt eine Erklärung abgeben, musst du aber auch nicht.
Er wird dich keinesfalls anbrüllen oder so, nur weil du sagst, dass du dich nicht äußern willst.

mfg matze

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"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung."

-- Editiert von LTI2020 am 29.06.2004 18:29:59

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#13
 Von 
Sven A.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

So eine frage hab ich grade noch keine ahnung ob du sie weisst
Also kann man auch noch eine person zur vernehmung mitnehmen weil der polizist hat mir angeboten meine mutter mit´nehmen zu koennen kann ich da auch mein anwalt mit nehmen?

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#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Natürlich kannst Du auch einen Anwalt mitnehmen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#15
 Von 
Sven A.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hmmm O.K dann werd ich ja mal in ein monat sehen was mit mir passiert ... bis demnächst

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sven A.
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach welchem alters gruppen wird man eigentlich bestraft also mit 16 jugendgesetz usw mit 18? 21? usw wie is das da -?

öhm wieso muss da eigentlich noch meine Mutter hin? zur Polizei

-- Editiert von Sven a. am 30.06.2004 13:12:01

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