Bei uns in der Innenstadt gild ein generelles eingeschrämktes Halteverbot. Um hier trotzdem Parken zu dürfen, wird von der Stadtverwaltung eine Parkgenehmigung ausgestellt. Leider hat die Stadt dabei aber mehr Genehmigungen ausgestellt, als theoretisch Parkplätze vorhanden sind. Durch Fremdfahrzeuge ohne Genehmigung wird die Zahl der zugelassenen Parkplätze noch weiter eingeschränkt. Gezwungener Maßen parke ich daher hin und wieder auf Flächen, die eigentlich nicht zum Parken frei gegeben sind, jedoch immer so, dass ich niemanden behindere.
Heute Nacht hat mal wieder unser Sheriff zugeschlagen, der auf der Polizeidienststelle nur als "die Knolle" bekannt ist. Er macht sich jede Nacht, wenn er Dienst hat auf in die Innenstadt und verteilt fleißig Knöllchen, obwohl er von der Situation in der Innenstadt Kenntnis hat. Er schreibt allerdings nur die aus, die auf Flächen des absoluten Halteverbots stehen. Fremdfahrzeuge, ohne Parkgenehmigung sind ihm egal, solange diese auf zulässigen Flächen stehen.
Gibt es eine Möglichkeit, dagegen irgentwie anzugehen? Ich meine ich habe mal einen Richterspruch in der Zeitung gelesen, dass das Aussprechen einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit im Ermessen des Polizisten liegt und er auch Gnade vor Recht ergehen lassen kann...
Vielen Dank
Regelmäßig Knöllchen...
17. März 2011
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Frage vom 17. März 2011 | 09:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Regelmäßig Knöllchen...
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 17. März 2011 | 09:50
Von
Status: Lehrling (1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Es lieht wie du schon festgestellt hast im Ermessen des jeweiligen Beamten, ob er eine Verwarnung ausspricht, daher hast du auch keinen Rechtsanspruch das er alle falschparker verwarnt, auch kannst du dich nicht drauf berufen dich benachteiligt gegenüber andren Falschparker zu werden, die keine Verwarnung bekommen.
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#2
Antwort vom 17. März 2011 | 09:58
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Sie haben keine Möglichkeit gegen diese Praxis vorzugehen.
Es gibt kein Recht auf Gnade.
Sie haben auch kein Recht zu verlangen, dass er alle Ordnungssünder verwarnt, da es kein Recht auf Gleichheit im Unrecht gibt.
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