Hallo,
ich habe im November letztes Jahr einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft. Seit Beginn des Kaufes habe ich Mängel (quietschende Bremsen, unregelmäßiges Quietschen der Kupplung beim Anfahren).
Meine Rechtsschutzversicherung bei der DMB habe ich erst im Januar dieses Jahr abgeschlossen.
Anfangs hat der Händler noch Interesse gezeigt und gesagt, dass er die Mängel beseitigen würde.
Ich hatte nun mein Auto schon zwei mal bei dem Händler in der Werkstatt und jedes Mal sagte er, er hätte das Problem behoben . Leider waren die Probleme danach immer noch da. Nachdem ich mein Auto nun im Mai noch mal da hatte und er das Problem wieder nicht behoben hat, meldet er sich nicht mehr und will plötzlich den Schaden nicht mehr beheben. Klar, sind ja jetzt auch die 6 Monate Gewährleistung mit Beweispflicht seinerseits rum.
Jetzt meine Frage: Übernimmt das meine Rechtsschutzversicherung? Autokauf 11.2017, Abschluss Rechtsschutz 01.2018. Rechtsstreit tritt ja aber jetzt erst seit Mai auf, da der Händler jetzt plötzlich nicht mehr antwortet und mich ignoriert. Vorher hat er ja noch Interesse gezeigt und wollte das Problem (angeblich) beheben.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Oder zählt es hier schon ab Autokauf, sodass sich meine Rechtsschutzversicherung weigern kann, da ich diese später abgeschlossen habe?
Danke und lG
jolinchenx3
Rechtsschutzvers. zu spät abgeschlossen?
14. Juni 2018
Thema abonnieren
Frage vom 14. Juni 2018 | 08:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsschutzvers. zu spät abgeschlossen?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 14. Juni 2018 | 09:02
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo
Telefon in die Hand nehmen, Nummer der Versicherung wählen, dem Mitarbeiter dort die Sachlage schildern und fragen, wird es übernommen oder nicht...Zitat:Jetzt meine Frage: Übernimmt das meine Rechtsschutzversicherung?
#2
Antwort vom 14. Juni 2018 | 10:30
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
..oder in die Vertragsbedingungen schauen.
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