Recht zu Booten/Schiffen

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Excel1
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)
Recht zu Booten/Schiffen

Hallo,

ich habe mal das Verkehrsrechtforum gewählt, denke da passt es noch am besten, auch wenn es diesmal nicht um eine Frage auf der Straße, sondern auf dem Wasser geht.

Ich möchte mit einem Freund ein kleines Boot aus Holz und Epoxy (Grundfläche ca 3m x 1,50m) mit Tretbootantrieb (und eventuell später einen Elektromotor unter 5PS nachrüsten damit es Führerscheinfrei bleibt) bauen. Benutzen würde ich das gerne auf privatem Gelände sowie auf dafür freigegebenen Seen etc.

Meine Frage: Gibt es wie für Autos auch für Tretboote eine Art TÜV? Angeblich ja schon, doch ich habe aufgeschnappt dass dieser mehr auf freiwilliger Basis ist, man also nicht belangt wird, wenn man keinen gültigen TÜV besitzt. Was muss ich also tun, um mich mit meiner Eigenkonstruktion nicht strafbar zu machen?

-----------------
""

-- Editiert am 02.01.2010 12:17

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen