Recht eines einzelnen Polizisten?

25. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
kingklan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht eines einzelnen Polizisten?

Hey,....

habe eben mit drei anderen auf einer Landtraße mit Überholverbot mehrere Autos überholt und dabei natürlich auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit übertreten....nach dem ich dann als letzter einen silbernen Audi A4 überholt habe, ist mir dieser dann bis ins nächste Dorf "gefolgt" (wobei ich nicht einmal weiss, ob er mir nur gefolgt ist oder auch in die Richtung wollte). An der Ampel ist er dann nach rechts abgebogen während ich weiter grade aus gefahren bin.
Dabei hab ich gesehn, dass in dem Fahrzeug EIN Beamter mit polizeibekleidung saß.

Meine Frage nun, kann der Polizist aufgrund dessen, dass wir ihn überholt haben, wo es verboten war, Anzeige gegen uns erstatten?
Ich war nämlich bist jetzt immer der Meinung, dass bei solchen "Delikten" immer min. 2 Beamte im Fahrzeug sitzen müssen.

P.s. Ich bin der Meinung, dass in dem Fahrzeug auch keine Kamera oder ähnliches installiert gewesen ist. Denke es war sein Privatfahrzeug.

Hoffe auf baldige Antwort, vielen Danke im vorraus

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
arne_r
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 37x hilfreich)

Wenn er Dich iddentifizieren kann, kann er als Zeuge des Verstoßes auftreten. Wenn er nur das Nummernschild kennt, reicht das nicht, da die Fahrereigenschaft nachgewiesen werden muß. Wem vor Gericht im Zweifelsfalle mehr geglaubt wird...!? Das mit zwei Beamten ist jedenfalls ein Gerücht.

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#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@arne_r
...aber ein hartnäckiges.....
Wenn der Fahrer identifizierbar ist/war, kann ich auch 5 Zeugen bringen, die alle ganz neutral das Gegenteil behaupten ;) - letztendlich entscheidet das Gericht, WEM hier mehr zu glauben ist.....
Allerdings stellt sich MIR hier tatsächlich die Frage, ob der arme Kerl einfach nur in die Richtung wollte, oder ob er wirklich eine anzeige fertigt/fertigen will......

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Er kann Dich schon anzeigen. Aber typischerweise hätte er Dich dann auch angehalten, um Dich eindeutig identifizieren zu können.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Du eine Anzeige bekommst, halte ich daher für gering.

Die Glaubwürdigkeit eine Polizisten stuft ein Gericht fast immer höher ein, als die von anderen Zeugen.

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#4
 Von 
kingklan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@gustl

wie meinst du das? Weil meine Collegen, die ihn noch mit wesentlich mehr Geschwindigkeit überholt haben, sind dann irgendwann auf einen Rastplatz abgebogen...und da hätte er ja auch anhalten können und sie überprüfen können oder? Also er hat mich dann beim Abbiegen noch angekuckt das stimmt..hatte allerdings eine Sonnenbrille auf......
Gut man wird sehn....hoffe jedenfalls nicht das da was raus resultiert, da ich den lappen erst seit einer woche hab....:-)

P.s. ich mein er war wohl nicht im dienst gewesen trotz seiner bekleidung, sonst hätte er ja auch was gemacht....
Mfg

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#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich denke, es steht einem Polizisten in einem Privatfahrzeug (außerhalb des Dienstes) nicht zu, einfach Fahrzeuge anzuhalten, die passende Ausstattung für sowas hat er bestimmt auch nicht einmal im Kofferraum. Er kann aber natürlich jederzeit wegen Ordnungswidrigkeiten Anzeige erstatten, wie jeder andere auch. Ansonsten muß man natürlich bezüglich der Glaubwürdigkeit sich die Frage stellen, welchen Vorteil er davon haben sollte, wenn er lügt. Und das spricht dann für die Glaubwürdigkeit von Zeugen...

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

es steht einem Polizisten in einem Privatfahrzeug (außerhalb des Dienstes) nicht zu, einfach Fahrzeuge anzuhalten

Wie war das noch mit "ein Beamter kann sich jederzeit selbst in Dienst versetzen"? ;)

Wir wollen doch nicht wieder die sinnfreie Diskussion lostreten, ob ein Polizist nur während seiner regulären Dienstzeit Amtshandlungen vornehmen darf...

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#7
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@Mareike
Also ICH hab das so verstanden, dass regelmäßig ein Polizeibeamter nicht die "Ausrüstung" in der Freizeit dabei hat, um eine Anhaltung eindeutig durchzuführen (wir sprechen hier von Kelle, vollständige Uniform, evtl. Warnweste.....)
Über das "andere" gibts eigentlich nix zu diskutieren (sinnfrei finde ich das Thema aber bei weitem nicht.....) ;)

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#8
 Von 
chevignon
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 67x hilfreich)

"Gut man wird sehn....hoffe jedenfalls nicht das da was raus resultiert, da ich den lappen erst seit einer woche hab....:-)"

eine Woche auf em Bock und schon so Manöver hoffe das wird nicht schief gehen aber das ist ne andere Sache. Rechtlich wird dir wohl nix passieren denke er wollte einfach nur in die gleiche Richtung...

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#9
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

Ich hoffe für das Allgemeinwohl, dass der Polizist eine Anzeige erstellt und dir dein Führerschein wieder weggenommen wird. Unreife Personen wie du haben im Straßenverkehr ncihts zu suchen!

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#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ein Polizeibeamter nicht die "Ausrüstung" in der Freizeit dabei hat, um eine Anhaltung eindeutig durchzuführen

Ob er die Ausrüstung dabei hat, hat aber nichts damit zu tun, ob er formell jemanden anhalten *darf* oder nicht. ;)

(wir sprechen hier von Kelle, vollständige Uniform, evtl. Warnweste.....)

Es ist mir neu, daß ein Polizist nur in Uniform legitimiert ist.

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#11
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

"Legitimiert" in dem Sinne, daß er andere Fahrzeuge anhalten darf, mag er schon sein.

Nur braucht ein Verkehrsteilnehmer Haltezeichen und sonstige Weisungen nur zu beachten, wenn sie erkennbar von einem Polizeibeamten kommen. Das setzt aus gutem Grund eben Uniform oder zumindest die Benutzung eine gekennzeichneten Streifenwagens voraus.

Eine Person in Zivilkleidung in einem normalem Fahrzeug wird kaum sofort als Polizeibeamter erkenntlich sein.

Ich weiß nicht, wie die Rechtsprechnung hierzu ist, aber ich empfinde schon das Anhalten aus Zivilfahrzeugen heraus mit irgendwelchen Blinklichtern oder Leuchtschriften durch Personen in Zivilkleidung für problematisch (Mißbrauchs- oder gar Überfallgefahr, vor allem nachts an abgelegenen Stellen). Es gibt Leute, die aus solchen Sicherheitsbedenken heraus in derartigen Situationen erst beim Auftauchen eines markierten Streifenwagens anhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Jetzt sind wir wieder beim leidlichen Thema, "muss man" oder "muss man nich"
Jetzt müsst ich ma ganz tief in mein Unterlagen kramen, ob ich das noch Grundsatzurteile zu diesem Problem finde. (aber am Mo. morgen..... :) )
Wenn ich mich nich ganz irre, muss ich als Verkehrsteilnehmer zwar nicht "gutgläubig" bei einer Anhaltung in Zivil sein - darf aber auch nicht "bösgläubig" jedes Indiz auf eine behördliche Maßnahme in Abrede stellen. Also aufgesetztes Blaulicht, Anhaltekelle, Dienstausweis (den ich mir auch bei verschlossener Tür/Fenster erst einmal vorweisen lassen kann, sollten m.E. dann dochh für eine "offizielle Polizeimaßnahme" sprechen.
Andererseits, was ist heut nicht fälschbar, Uniformen gibts beim Kostümverleih (wenn auch nich vollständig - aber wer bemerkt auf den ersten Blick ein evtl. fehlendes Landeswappen oder Schulterstücken, Mützenstern.....). Es werden Geldscheine/Pässe gefälscht, da stellt ein Dienstausweis nun nicht DAS Problem dar, Anhaltekelle/Blaulicht kann ich mir kaufen und umbauen oder gleich selber basteln....
ABER soweit geht m.E. das "Mißtrauensrecht" nicht!
Als Beispiel seine nur mal unere lieben "Zivilbeamten" der Kripo, Rauschgiftdezernat o.ä. genannt, die ja "Kopfstände" veranstalten müssten, bis sie mal jemand als Polizisten "anerkennt"!!

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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