Radfahrer angefahren - keine Adressen ausgetauscht oder dergleichen. Was soll ich jetzt tun?

9. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
thegoat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Radfahrer angefahren - keine Adressen ausgetauscht oder dergleichen. Was soll ich jetzt tun?

Ich habe heute einen Radfahrer beim Abbiegen leicht angefahren. Bin noch zum Bremsen gekommen und der Radfahrer ist leicht in das Auto gefahren. Hab natürlich gleich gefragt ob alles ok ist, woraufhin der Radfahrer meinte alles sei ok. Das Fahrrad war auch noch in Ordnung. Leider hab ich aber am Auto eine Delle vom Rad.
Nun haben wir keine Adressen ausgetauscht oder dergleichen. Was soll ich jetzt tun?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Wo ist der Fahrradfahrer gefahren, Fahrbahn oder Geh/Radweg?
Wenn du keine Kaskoversicherung hast, wirst du wohl auf dem Schaden sitzen bleiben.


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#2
 Von 
thegoat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Er ist auf dem Radweg gefahren. Ich weiß allerdings auch nicht mehr ob dann bereits rot war oder noch grün für ihn. Ich habe eine Vollkaskoversicherung. Soll ich den Unfall melden? Zahlt die überhaupt wenn ich keine Adresse ausgetauscht habe?
Kann der Radfahrer im Nachhinein noch irgendwelche Ansprüche geltend machen, falls er sich das Nummernschild gemerkt hat?

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Schilder die Unfallsituation mal genauer. Aus welcher Richtung bist Du gekommen, und in welche Richtung wolltest Du abbiegen? In welcher Richtung war der Radfahrer unterwegs?

Irgendwie habe ich nämlich das Gefühl, dass Du den Unfall verschuldet hast und somit ohnehin keine Schadenersatzansprüche hättest geltend machen können. Aber ich kann mich aus Mangel an Infos natürlich auch täuschen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#4
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

quote:
Soll ich den Unfall melden?

Wenn dich der Schaden stört und repariert werden soll, dann ja.
Bedake aber das du dann höher eingestuft wirst.
quote:
Kann der Radfahrer im Nachhinein noch irgendwelche Ansprüche geltend machen, falls er sich das Nummernschild gemerkt hat?



Der Fahrradfahrer kann mit deinen Kennzeichen über den Zentralruf der Kfz- Versicherer deine Versicherung ausfindig machen und Forderungen an diese stellen.

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#5
 Von 
thegoat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin rechts abgebogen. Falls der Radfahrer noch grün hatte (und davon geh ich aus) bin ich voll schuld! Ich möchte mich nur jetzt richtig und rechtmäßig verhalten.

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Klarer ist der Unfallhergang nun auch nicht.

Du musst momentan nichts unternehmen. Du hast dem Radfahrer die Möglichkeit gegeben sich Deine Personalien geben zu lassen. Darauf hat er offensichtlich, genauso wie Du umgekehrt ja auch, verzichtet. Somit liegt keine Unfallflucht vor. Sollte der Radfahrer anhand Deines Kennzeichens Deine Versicherung kontaktieren wird diese auf Dich zukommen. Geschieht das nichts bleibt alles so wie es ist. Mit der Beule musst Du leben, oder sie auf eigene Kosten beheben lassen. Beim Beulendoktor wäre das auch bezahlbar.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#7
 Von 
thegoat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar. Vielen Dank Freudenfeuer. Noch mal zum Unfallhergang.

Ich bin mit dem Auto auf einer Kreuzung rechts abgebogen. Ich hatte grün. Ebenso hatten Fußgänger und Radfahrer grün. Ich habe kurz angehalten, da ich eine Fußgängerin gesehen habe. Danach bin ich wieder angefahren, hab den Radfahrer gesehen, gebremst, da war er auch schon ins Auto vorne rechts gefahren. Ich hoffe das verdeutlicht nochmals den Unfallhergang.

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#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

So wie ich das verstehe war der Radfahrer in gleicher Richtung unterwegs und wollte aber geradeaus weiterfahren. Dann stellt sich noch die Frage wo genau er gefahren ist. War er auf der Fahrbahn, einem Radweg oder dem Gehweg unterwegs? Die Hauptschuld dürfte aber wohl bei Dir zu suchen sein.

Wegen einer günstigen Instandsetzung solltest Du mal nach "smart repair" und / oder "Beulendoktor" googlen.

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#9
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Was hastest du für eine Ampel, mit Vollscheibe oder mit Pfeil?

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#10
 Von 
thegoat
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Kein Pfeil, ne ganz normale Ampel. Der Radfahrer ist von vorne in entgegengesetzter Richtung gekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Dann käme durchaus auch eine Mitschuld des Radfahrers in Betracht. Ohne genaue Sachverhaltsschilderung und / oder Skizze kommen wir hier aber nicht weiter.

Zudem ist das insofern unerheblich, als das die Identität des Radfahrers unbekannt ist und somit Schadenersatzansprüche derzeit nicht gestellt werden können.

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