Privatgrund: Geparktes Auto angefahren Teilschuld?

4. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
ViperMaster
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 31x hilfreich)
Privatgrund: Geparktes Auto angefahren Teilschuld?

Hallo zusammen,

auf dem schlauchartigen Hof eines Kfz-Betriebs (Privatgrundstück) hat Person A sein Fahrzeug auf der linken Seite - etwa zur Hälfte verdeckt von einem Häuservorsprung - geparkt. Auf der rechten Seite (etwas versetzt) war ebenfalls ein Fahrzeug geparkt.

Person B hat sein Fahrzeug weiter hinten im Hof und möchte diesen verlassen. Er fährt rückwärts und recht zügig auf die Engstelle zu und fährt ab Mitte der Beifahrertür bis zum hinteren Radkasten in das Auto von A hinein (tiefe Kratzer und Beulen). Person B sagt gleich, dass er nur in den anderen (rechten) Seitenspiegel geschaut hat und schuld sei. Es wird direkt ein Foto vom Schaden mit dem Handy gemacht (da bereits dunkel ist allerdings nicht viel zu erkennen) und die Personalien von Person B notiert.

Trägt Person B die Alleinschuld am Unfall? Könnte es irgendwelche Aspekte geben, mit denen die gegenrische Versicherung versucht eine Teilschuld von A zu begründen (z.B. links parken, obwohl dies auf Privatgrund m.E. unbedeutend ist)?

Viele Danke für eure Einschätzung!



-- Editiert am 04.11.2010 11:38

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

quote:
Trägt Person B die Alleinschuld am Unfall?


Ja.

quote:
Könnte es irgendwelche Aspekte geben, mit denen die gegenrische Versicherung versucht eine Teilschuld von A zu begründen (z.B. links parken, obwohl dies auf Privatgrund m.E. unbedeutend ist)?


Nein, selbst wenn A in so einer Situation auf öffentlichem Grund im absoluten Halteverbot geparkt hätte, würde die Alleinschuld bei B bleiben.

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#2
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

Eine Mitschuld des Parkenden könnte es nur dann geben, wenn das Parken kausal für den Unfall war. Das läßt sich jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen begründen (etwa wenn man nachts unbeleuchtet quer auf der Landstraße hinter einer engen Kurve parkt). Denn der Unfall wäre ja auch dann passiert, wenn das Parken dort erlaubt gewesen wäre.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ViperMaster
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 31x hilfreich)

Vielen Dank.

Das war auch meine Einschätzung, aber die hätte ja nicht unbedingt richtig sein müssen.

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