Private Fracht im Auto

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Happyman
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 11x hilfreich)
Private Fracht im Auto

Hallo!
Dürfen Bullen bei einer Verkehrskontrolle meinen Wagen durchssuchen? Ich war unterwegs, wurde angehalten, weil ich nicht angeschnallt war. Auf der Rücksitzbank hatte ich einen Karton mit privaten Inhalt. Der Bulle wollte hineinschauen. Dann musste ich mit zur Wache. Erst als ich die dazugehörigen Papiere der Fracht vorgelegt hatte, durfte ich wieder gehen. Es sieht auf den ersten Blick wie kriminell aus. Ist aber alles legal. Das ist schon das zweite Mal. Haben die Bullen das recht dazu oder benötigen sie erst ein Durchsuchungsbefehl?
Danke für jede hilfreiche Antwort

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Hallo Happyman,

zuerst einmal solltest Du Deinen Sprachgebrauch überdenken. Bullen stehen auf der Weide und führen keine Verkehrskontrollen durch. Die Herschaften, die derartiges tun, sind Polizeibeamte und machen auch nur ihren Job und wollen dabei genauso respektvoll behandelt werden, wie Du es umgekehrt erwartest.

Grundsätzlich dürfen die Beamten Dein Fahrzeug natürlich nur mit Deinem Einverständnis durchsuchen, oder selbstverständlich mit richterlicher Anordnung. Aber auch, wenn ein konkreter und begründeter Verdacht vorliegt, ist eine Durchsuchung - auch gegen Deinen Willen - gerechtfertigt, um Dir keine Möglichkeit zu geben, eventuelle Beweismittel zu vernichten oder verschwinden zu lassen. Du schreibst ja selber,

quote:
Es sieht auf den ersten Blick wie kriminell aus.


Insofern dürfen die Beamten nicht nur tätig werden, sondern müssen dieses sogar. Und wenn doch alles legal ist, was sich ja auch herausstellte, warum willst Du den Beamten ihre Arbeit unnötig schwer machen?

Gruss,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#2
 Von 
Habac
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 30x hilfreich)

Aber auch, wenn ein konkreter und begründeter Verdacht vorliegt, ist eine Durchsuchung - auch gegen Deinen Willen - gerechtfertigt, um Dir keine Möglichkeit zu geben, eventuelle Beweismittel zu vernichten oder verschwinden zu lassen.

Hallo AxelK

Ich kann dir in deinen Ausführungen nur bedingt recht geben. Wie du selber schreibst, ist ein konkreter und begründeter Verdacht notwendig um eine Durchsuchungsmaßnahme durchzuführen.
Dieser konkrete Verdacht ist aber meines Erachtens nicht gegeben, wenn ich bei einer verdachtstunabhängigen Kontrolle der Polizei eine Kiste auf der Rücksitzbank habe. Natürlich könnte man jetzt spekulieren, hat es im Umfeld einen Diebstahl gegeben,oder war bei der Diebstahlshandlung die Rede von einem roten PKW. Dies sind wiederum alles Fakten, welche eine Durchsuchung rechtfertigen könnten. Dies gibt aber der Eingangstext von Happyman nicht her.
Im Polizeirecht heißt es unter anderem“: Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen".
Tatsachen: Was sind Tatsachen ???
Tatsachen sind Fakten wie z.B eigene Beobachtungen, Zeugenhinweise, Observationen u.s.w.
Allein eine Inpol oder BAN Auskunft, dass man vielleicht vor Jahren schon mal als Beschuldigter in Erscheinung getreten ist, sollte diesbezüglich als FAKT keine Rolle spielen. Ich bleibe dabei, so wie Happyman es geschildert hat, ist die Maßnahme außer Verhältnis und sollte eine Frage nach dem WARUM zulassen.
Was man in solchen Fällen auch keineswegs außer Acht lassen sollte, ist bei einer Mitnahme zur Dienststelle zur Klärung des Sachverhaltes der Fakt, dass ganz schnell aus einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme eine freiheitsentziehende Maßnahme wird. Der Gesetzgeber spricht hier von mehr als 30 Minuten. Und du kannst mir eines glauben, sobald ich mich im freiheitsentziehenden Bereich bewege, sollte man schon als Beamter gute Fakten zur Begründung der Maßnahme vorweisen können. Und dies mit Recht, schließlich greife ich in so einem Fall in geschütztes Rechtsgut Artikel 2 GG ein.;)
MfG

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#3
 Von 
Happyman
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo nochmals!

Es wäre kein Problem, wenn ich einmal in der Woche angehalten werde. Es sind immer solche Kleinigkeiten, wie nicht angeschnallt, überholen usw. weshalb ich angehalten habe. Ich zahle die paar Euros das wars. Aber was mich nervt, ist jedesmal wenn die Bullen erstens nach Dreieck und Verbandskasten fragen. Wenn alles korrekt ist, dann werde sie neugierig. Sie wollen unbedingt noch was dranhängen. Ich wohne in einer kleinen Stadt. Die Bullen kenn ich schon alle, die rumspazieren. Nur ich hab es satt, ständig als einen Straftäter da zu stehen. Manchmal ist es auch für mich blamierend, wenn ein Weib neben mir sitzt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Du kennst alle Polizisten in deiner kleinen Stadt?
Da sie dich sicher auch kennen, werden sie sicher einen Grund haben, dich oft zu überprüfen. Und das wird auch gut sein.
Dein Punkte-Konto oder evtl. Strafregister würde mich interessieren.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#5
 Von 
Happyman
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 11x hilfreich)

Punkte habe ich 12. Ich musste schonmal abgeben, da ich die 15 Punkte erreicht hatte. Aber jetzt passiert auch nicht mehr viel, schon seit einem Jahr. Die Bullen können es nicht ertragen, wenn ich neben ihnen an der Ampel stehe und mit 200 PS mehr als deren Karre hat.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Sorry, aber bei Deiner Argumentation kann ich wirklich kein Mitleid haben. Schon mal bei 15 Punkten den Führerschein abgegeben, jetzt wieder 12 Punkte, offensichtlich regelmäßig ohne angelegtem Sicherheitsgurt unterwegs, usw., und sich dann aufregen, wenn Du regelmäßig kontrolliert wirst. Wenn Du Dich den kontrollierenden Beamten gegenüber dann ähnlich verhälst, wie Du Dich hier darstellst (bedenke Deine Sprachwahl), dann wundert es mich ehrlich gesagt nicht, dass die nach Möglichkeiten suchen, Dir eins auszuwischen.

Du solltest Dich vielleicht einmal mit dem Gedanken anfreunden, Dich wenigstens annähernd regelkonform zu verhalten. Dann hast Du auch weniger Probleme mit den Ordnungshütern.

Gruss,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#7
 Von 
Happyman
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 11x hilfreich)

Die Ausdrucksweise hat mit dieses Problem nichts zu tun. Meine Frage war, ob sie es ohne weiteres dürfen. So wie sie mich ärgern wollen, so ärgere ich zurück. Warum sollte ich schweigen? Nur weil es Bullen sind. Sie arbeiten für die Stadt, sie leben von den Steuern der Bürger, sie sorgen für Ordnung, sie verhindern einiges, was ich auch gut verstehen kann. Ich selbst sorge auch dafür, dass die Bürger oder Verkehrsteilnehmer einwandfreie Straßen bzw. Gehwege zu Verfügung stehen. Als Straßenwärter arbeite ich auch für den gleichen Arbeitgeber, und Lohn bekomme ich auch aus den Steuern der Bürger.
Wie gesagt. Schon seit einem Jahr fahre ich vorschriftsgemäß. Aber trotzdem können sie mich einfach nicht leiden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Ich kann mir ungefähr vorstellen wie Sie den
Beamten gegenüber auftreten.Wenn ich dort
Polizist wäre,bekämen Sie bei mir kein Bein
mehr auf die Erde.Sie bekämen von mir für
jeden PUPS in der Öffentlichkeit eine
Verwarnung und nach angemessener Anzeigen-
zahl würden Sie zu Fuss laufen.Solche Leute
wie Sie regen meinen Gallenfluss enorm an!!!!

Gruss SAMMY1

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"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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