Polizeiliche Blutanalyse war Falsch und ich hab denn Beweis als Haaranalyse

2. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
BADIUS
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizeiliche Blutanalyse war Falsch und ich hab denn Beweis als Haaranalyse

Guten Tag und frohes neues ! Ich bin neu hier und brauche dringend Hilfe ich hoffe ich poste das hier richtig ich würde vor einer Weile nach der Arbeit angehalten sie haben Urin Kontrolle gemacht die positive auf thc war das war auch richtig dann. Haben sie mir Blut abgenommen und ich könnte wieder gehen nach einer längeren Zeit kam dann ein Brief vom straßenverkehrsamt das ich mein Führerschein angeben soll weil angeblich in der Blutanalyse cocain anfphitamiene benzosdiapile oder so drin gewesen sein sollen was aber nicht sein konnte hatte nur gekifft ein Par mal und das auch nicht vor Abfahrt begin oder so
Habe dann eine haaranalyse machen lassen 5 cm Haare also in etwa 5 Monate und es war auf alles negative außer thc und das auch nur ein Wert von 0,45 mg oder so jetzt ist nur leider die frisst abgelaufen gegen das Urteil anzugehen was kann. Ich jetzt machen ich bin ja im Recht und hab ja keine harten Drogen genommen Brauche dringen Hilfe danke schon mal im Voraus !!!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von BADIUS):
jetzt ist nur leider die frisst abgelaufen gegen das Urteil anzugehen


Ende der Veranstaltung.

Wenn du eine Sperre bekommen hast, kannst du die absitzen und dann erfragen, was du für eine Neubeantragung beibringen darfst. Da wird dann mit Sicherheit eine MPU incl. entsprechender Haaranalysen o.Ä. dazu gehören.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BADIUS
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich habe doch denn Beweis das nicht mit cocain und co gemacht wurde
Ich habe noch nichts bekommen an Sperre oder da muss ich doch was machen können nur weil die frisst abgelaufen ist gegen das Urteil anzugehen kann es doch nicht sein das ich zu unrecht deswegen Belang werde :(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)



Wünsche guten rutsch gehabt und so weiter und ich weiss auch nicht wegen'n wisch vom amt und so was da drin stand war bestimmt doof und das zu zitieren ist mega anstrengend und bestimmt kann man da was machen irgendwas steht auch in dem schrieb und wieso sollte ich absätze machen wenn satztzeichen schon total uncool sind und dass dass kiffen auch genügt um den lappen loszuwerden also nee und nun mögen andere mal helfen und sowieso ist das mit den Drogen vermutlich überbewertet jedenfalls sehe ich das sowieso nicht ein und deswegen brauch ich auch keinen idiotentest.


Oh Mann, was für ein Schreibstil!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BADIUS
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir ja leid wenn dir mein Schreibstil nicht gefällt, aber ich habe das ebbend schnell geschrieben weil ich im Stress war.
Natürlich ist da noch das kiffen, trotzdem habe ich nichts mit Cocain und anderen Drogen gemacht!
Ist doch schon komisch wenn die Polizeiliche blut Analyse hier falsch ist oder nicht!
Denn mein Führerschein hab ich verloren durch denn Konsum von harten Drogen, sprich das cocain ...
Aber da ich das nicht genommen habe muss ich doch irgend eine Chance haben das Ergebnis zu Wiederlegen ! Ich war nicht bekifft als ich gefahren bin , kiffen ist eine weiche droge und da wird man nicht sofort vom Straßenverkehr ausgeschlossen !
Ich weiß garnicht warum du dich über mich aufregst! Ich bin hier in großer Not deswegen schreibe ich hier ins Forum ! Ich habe niemanden gefährdet oder der gleichen!
Es muss doch noch einen Weg geben das Ergebnis anzufechten wenn ich dafür denn Beweis habe das es nicht stimmt !

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von BADIUS):
nach einer längeren Zeit kam dann ein Brief vom straßenverkehrsamt das ich mein Führerschein angeben soll


Das Schreiben enthält zusätzlich eine Rechtsmittelbelehrung, sprich, es wurde Dir erklärt, was Du zu dem Zeitpunkt unternehmen kannst, wenn Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist.

Zitat (von BADIUS):
jetzt ist nur leider die frisst abgelaufen gegen das Urteil anzugehen
Gegen welches Urteil? Hier fehlt doch ein wesentlicher Teil des weiteren Verfahrens.

Zitat (von BADIUS):
Es muss doch noch einen Weg geben das Ergebnis anzufechten wenn ich dafür denn Beweis habe das es nicht stimmt !
Richtig, gegen Verwaltungsakte kann man angehn. Nur muss man das fristgerecht machen. Versäumt man die Frist schuldlos, gibt es Möglichkeiten.

Du hast die Frist aber schuldhaft versäumt, denn Du hättest den Verwaltungsakt sofort nach Erhalt angreifen können. Dann wäre die Zeit bis die Haaranalyse abgeschlossen ist, abgewartet und das Ergebnis vermutlich berücksichtigt worden. Eine Neubewertung wird jetzt wohl nicht mehr erfolgen. Kontaktier trotzdem einen Anwalt für Verkehrsrecht ob er noch Chancen sieht. Dessen Facherfahrung kann ein Forum nicht ersetzen.

Du fragst quidde, warum er sich über Dich aufregt?

Hier antworten user in Ihrer Freizeit. Du mustest Ihnen zu einen hingerotzten wenig durchdachten Text ohne Punkt und Komma und ohne Absätze, dafür aber mit reichlich Tippfehlern zu lesen. Das ist meiner Ansicht nach respektlos.

Zitat (von BADIUS):
Ich habe niemanden gefährdet oder der gleichen!

Mit dieser Meinung stehst Du vermutlich alleine da, denn wer betrunken oder bekifft Auto fährt gefährdet sich - was mir egal wäre - und andere.

Du wusstest, dass Du bekifft kein KFZ bewegen darfst; hast es gleichwohl darauf ankommen lassen und bist erwischt worden. Beschwer Dich jetzt nicht über die Strafe.

Zitat (von BADIUS):
Ich bin hier in großer Not
Die Menschen in Allepo sind in großer Not, Du hast nur keinen Führerschein mehr - und das selbst verschuldet.

Nimm Dir einen Anwalt, wenn Du trotzdem anderer Meinung bist.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BADIUS
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut ok ich verstehe...! Aber trotzdem bin ich nicht bekifft gefahren , ich hatte nur ein Abbau Produkt von thc im Urin dewegen war der Urin Test auch positiv!
Trotzdem danke für die ausführliche Antwort !

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Es muss doch noch einen Weg geben das Ergebnis anzufechten wenn ich dafür denn Beweis habe das es nicht stimmt !


Nö, muss es nicht. Das hat schon seinen Sinn, dass irgendwann Verfahren zum Abschluss kommt und die Entscheidung endgültig wird: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtskraft_(Deutschland)#Formelle_Rechtskraft

Du hast einfach zu lange gepennt mit deinem Vorgehen. Nun solltest du die Sache vergessen und dich dann schonmal darüber informieren, was du für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis machen musst.

-- Editiert von fm89 am 02.01.2017 18:35

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Aber trotzdem bin ich nicht bekifft gefahren
So schnell würde ich diese Aussage nicht machen! Kann sein, dass du keine für dich merkliche Bewustseinsstörung hattest, genau so gut kannst du auch recht haben.

Daher mal die ganz einfache Frage, wie lange war der Konsum vom letzten mal Kiffen denn her? Wie ist das allgmeine Konsumverhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120153 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von BADIUS):
da muss ich doch was machen können nur weil die frisst abgelaufen ist gegen das Urteil anzugehen kann es doch nicht sein das ich zu unrecht deswegen Belang werde :(

Nein. Fristablauf ist Fristablauf. Wenn die Frist versäumt wurde, kann man nur in ganz eng begrenzten Ausnahmefällen etwas machen. Der Schilderung nach erfüllst Du keinen dieser Fälle.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16524 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Ist doch schon komisch wenn die Polizeiliche blut Analyse hier falsch ist oder nicht!

Vermutung:
Das Labor hat richtig gemessen, der Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle war aber überfordert, das Laborergebnis richtig zu lesen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es Labore gibt, die die Messergebnisse so kompliziert darstellen, dass man als nicht-Fachmann es kaum verstehen kann.
Haben Sie den original-Laborbericht zur Blutprobe vorliegen? Können Sie den Einscannen und hier hochladen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BADIUS
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ne leider hab ich die selber nicht, aber meine Anwältin hatte die vorliegen... Und sie meinte ich muss nur das cocain weg bekommen und das hab ich ja aber halt nach Ablauf der frisst

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120153 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von BADIUS):
Und sie meinte ich muss nur das cocain weg bekommen und das hab ich ja

Was denn nun? Weiter oben hattest Du es doch eben nicht wegbekommen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
BADIUS
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Blutanalyse der Polizei war cocain, Speed und noch irgend was. Mit der Haaranalyse hab ich jetzt ja die Bestätigung das nichts von denn Stoffen außer thc in denn letzten 5 Monaten in meinem Körper gewesen ist. Nur ist meine frisst abgelaufen um das Ergebnis anzufechten... Ich hab quasi denn Beweis für meine Unschuld nur interessiert es kein mehr und ich bleib schuldig :/ das ist momentan der Stand der Dinge

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16524 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Ne leider hab ich die selber nicht, aber meine Anwältin hatte die vorliegen...

Und schon bei der Anwältin eine Kopie angefordert ...

@Harry
Wie ich den Fragesteller verstanden habe, lief es so:
- Fragesteller gerät in Polizeikontrolle, Urinprobe vor Ort abgegeben, Schnelltest positiv auf THC
- Blutprobe durchgeführt, welche nicht nur positiv auf THC ist, sondern auch auf Coc, Amph und Benzos
- Führerscheinstelle zieht Fahrerlaubnis wegen Konsum von harten Drogen ein
- Fragesteller versucht das Ergebnis der Blutuntersuchung dadurch zu entkräften, dass er eine Haaruntersuchung beauftragt
- Haarprobe ist positiv auf THC, aber nicht auf Coc, Amph und Benzos
- Der Vorwurf, Konsument harter Drogen zu sein, ist damit entkräftet
- Das Ergebnis der Haaruntersuchung kommt aber zu spät - der Entzug der Fahrerlaubnis ist inzwischen rechtskräftig geworden
- Der Fragesteller ist der festen Überzeugung, dass das Ergbnis der Blutuntersuchung falsch ist - und kann das durch das Ergebnis der Haaruntersuchung auch substantiieren. Er ist frustriert, dass er nichts machen kann.

@Harry zum Zweiten
Nein. Fristablauf ist Fristablauf. Wenn die Frist versäumt wurde, kann man nur in ganz eng begrenzten Ausnahmefällen etwas machen. Der Schilderung nach erfüllst Du keinen dieser Fälle.
*Wenn* tatsächlich ein Laborfehler vorliegen sollte *oder* das Laborergbnis falsch verstanden wurde, dann könnte durchaus ein Fall des §51 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vorliegen. D.h. ganz aussichtslos ist die Sache nicht. Deshalb würde mich ja ein Scan des Laborberichts zur Blutprobe brennend interessieren ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
BADIUS
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Drkabo ich hab ihnen persönlich geschrieben ist die Nachricht angekommen ?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Führerscheinstelle zieht Fahrerlaubnis wegen Konsum von harten Drogen ein


§§ 46, 47 FEV: Entziehung der Fahrerlaubnis sofort, Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Ob das schon endgültig rechtskräftig ist, weiß hier niemand.

Bei Widerspruch normaler Verwaltungsverfahrensgang. Wahrscheinlich versucht die Anwältin, die "harten Sachen" rauszubekommen.



-- Editiert von BudWiser am 03.01.2017 08:43

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.968 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen