Hallo und guten Tag.
Mal ne Frage an die Experten.
Ich befahre eine Strasse in einer geschlossenen Ortschaft. Vor mir einige Autos, hinter mir einige Autos. Alle fahren mit ca. Tempo 30 über eine Brücke in der Stadt als ein Polizeiwagen entgegenkommt. Nach ca. 2 km taucht der Funkwagen an einer Ampel hinter mir auf und eine Beamtin bittet mich rechts ran zu fahren ich hätte während der Fahrt telefoniert.
Nun meine Frage:
Die Polizei müsste nach dem Treffen auf der Brücke noch ca. 500 m weiter fahren um zu wenden. Ich war lange ausser Sicht da hinter der Brücke mehrere Kurven und zwei Kreuzungen kommen.. Um mich wieder einzufangen mussten sie einige Autos überholen, sprich es bestand kanpp 4 Minuten kein Sichtkontakt.
Beim Treffen mit 30 (die Polizei hatte bestimmt auch 30 drauf also knappe 60 km(h Differenz) auf der Brücke kann man sich unmöglich Fahrer mit Handy, Hersteller, Kennzeichen usw. merken.
Gibts da was an Urteilen wenn man jemanden aus dem Blick verloren hat ?
Danke
-----------------
""
Polizei hat Fahrzeug aus den Augen verloren ....
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
quote:Warum sollte das nicht möglich sein. Es soll Polizisten geben, die sich bei einer Zeugenaussage vor Gericht nach einem halben Jahr noch erinnern können.
kann man sich unmöglich Fahrer mit Handy, Hersteller, Kennzeichen usw. merken.
-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Es soll auch Leute geben, die noch am selben Tag unter Totalamnesie leiden.
Fraglich ist doch die rechtliche Seite. Eine unterbrochene Verfolgung eines KFZ.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--Alle fahren mit ca. Tempo 30 über eine Brücke in der Stadt als ein Polizeiwagen entgegenkommt--
und schon dort wurde festgestellt, das Ding mit dem Handy.
Die Polizei fährt mit Sicherheit nicht noch 500 m weiter, wendet , um dann von hinten sehend die verbotene Handybenutzung fest zustellen.
Hallo,
quote:Ein Unterbrechung (wie du sie nennst) ist doch völlig unerheblich. Selbst wenn sie dir gar nicht nachgefahren wären, hätte ein Bußgeld verhängt werden können. In einem solchen Fall wäre jedoch eventuell nicht zu beweisen, wer der Fahrer war; und nur deshalb wurdest du angehalten.
Fraglich ist doch die rechtliche Seite. Eine unterbrochene Verfolgung eines KFZ.
MfG Stefan
-----------------
"Was hat Steinmeier gedacht, als Ullas Dienstwagen geklaut wurde? Leider saß sie nicht mehr drin."
--Beim Treffen mit 30 (die Polizei hatte bestimmt auch 30 drauf also knappe 60 km(h Differenz--
Wenn 2 Fahrzeuge 30 Km/h fahren, beträgt die gefahrene Geschwindigkeit der Beiden aber keine 60 Km/h oder mehr.
Es dürfte auch nicht möglich sein, 30 Km/h weniger zu fahren als Null. Wo die Differenz von 60 Km/h herkommt, weiss vermutlich nur Einstein.
Hallo meri,
quote:Also das hatte ich schon verstanden. Der TE fuhr 30 und der Steifenwagen vermutlich auch, aber in Gegenrichtung, macht 60 Unterschied (von gefahrener Geschwindigkeit war doch keine Rede).
Wo die Differenz von 60 Km/h herkommt, weiss vermutlich nur Einstein.
Aber natürlich kann man auch bei 60 das entscheidende noch sehen (Telefon am Ohr). Vielleicht klappt das mit dem Kennzeichen erkennen dann nicht mehr, aber es gibt ja noch andere Möglichkeiten, dieses zu ermitteln bzw. besser den Fahrer.
Falls der TE jetzt beweisen könnte, dass dort noch ein weiteres Auto gleichen Modells und gleicher Farbe fuhr und gleichzeitig die Zeugen sich auch nicht genau an das Gesicht des Fahrers und das Kennzeichen erinnern können, dann ... Imho Null Aussicht auf Erfolg.
MfG Stefan
-----------------
"Was hat Steinmeier gedacht, als Ullas Dienstwagen geklaut wurde? Leider saß sie nicht mehr drin."
Um das herleiten zu können, muss man kein Einstein sein.
Wenn eine Differenz von 60 km/h angegeben wird, dann ist damit wohl die Strecke gemeint, die sich beide Wagen in einer Stunde voneinander entfernen. Diese beträgt 60 km. (2x30)
Anders formuliert hätte der Polizist - wenn er den Handytelefonierer bei 16 m Entfernung eindeutig erkennt - exakt 1 Sekunde Zeit, um auch das Nummernschild zu lesen. Wenn er sich umdreht, hat er ca. 1-2 weitere Sekunden, um es von hinten zu entziffern (nach 2 Sek. Entfernung = 32 m). Ich halte das für sportlich aber möglich.
Aber Einstein hin oder her. Ich sehe hier kaum eine Chance für Sie, wenn 2 Polizisten den Vorgang bezeugen können.
-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Oh - reckoner war schneller...
-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Zitat:Falls der TE jetzt beweisen könnte, dass dort noch ein weiteres Auto gleichen Modells und gleicher Farbe fuhr und gleichzeitig die Zeugen sich auch nicht genau an das Gesicht des Fahrers und das Kennzeichen erinnern können
Genau, das wäre dann eine rechtspraktische Anfechtung.
Eine rechtstheoretische Anfechtung ("Unterbrechung = Formfehler" o.ä.) ist hingegen nicht möglich.
Die praktische Anfechtung wird aber auch schwierig. Vielleicht möchte man ja behaupten, man habe während der Fahrt mit dem Beifahrer die Plätze getauscht? Das wäre dann das klassische Eigentor.
-- Editiert am 30.09.2009 13:31
Erstmals danke für die Erklärung wie es sich verhält wenn sich zwei Autos die aufeinander zu mit 30 km/h fahren und in der Mitte treffen bezüglich der Geschwindigkeiten verhält.
Daß ein Polizeiwagen nicht auf einer gut befahrenen Brücke mit Gegenverkehr und folgenden Autos wenden kann, sollte ebenfalls jedem bewußt sein.
Meinungen diesbezüglich bitte verkneifen.
Selbstverständlich kann es bei dem "aus den Augen verlieren eines KFZ" zu Verwechslungen kommen. Ich behaupte einfach mal ich bin gar nicht über diese Brücke gefahren, sonder habe die Stadt durch eine andere Straße erreicht. Was dann ? Ich fuhr damals eine silberne E klasse, die gibt es wie Sand am Meer.
Mich interessiert doch nur die Beweislage.
Im Zweifel eigentlich immer zu Gunsten des Angeklagten und hier kann man Zweifel geltend machen. Meine ich........
-----------------
""
Hallo Lankwitzer,
dir steht es natürlich frei, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen; du darfst dabei sogar ungestraft lügen (im Gegensatz zu den Zeugen). Und genau daher wird man deine Aussage wahrscheinlich als Schutzbehauptung werten.
Hast du denn deinen Einwand ("habe die Stadt durch eine andere Straße erreicht") auch schon direkt gegenüber der Beamtin geäußert?
Ein Beweis über die Verkehrsdaten deines Mobilfunkproviders wäre vielleicht auch noch möglich, dürfte aber deutlich teurer werden. Und ob man überhaupt ein Recht darauf hat, weiß ich auch nicht (aber möglich ist das).
EDIT: Ich gehe davon aus, dass du wirklich telefoniert hast und nun eine Lücke suchst, durch die du schlüpfen kannst (was ich dir nicht übel nehme, imho ist diese Verbot eh unsinnig). In diesem Fall erübrigt sich mein letzter Absatz, denn ein solcher Beweis würde ja gegen dich sprechen.
MfG Stefan
-----------------
"Was hat Steinmeier gedacht, als Ullas Dienstwagen geklaut wurde? Leider saß sie nicht mehr drin."
-- Editiert am 01.10.2009 08:30
--- editiert vom Admin
Na hier für Günter Gütig eine kleine Lehrstunde der Automiltechnik:
E Klasse, EZ 2000 mit Freisprecheinrichtung und Festeinbau leider nicht für Mobilfunkkarten E Plus da kein Daualbandgerät. Mein jetztiger, CL 500 EZ 2005 hat genau das gleiche Problem. Umbau würde jeden Kostenrahmen sprengen und MB bietet hierfür keine Teile.
Punkt 2:
Versuch doch heute Nachmittag mal auf dem Heimweg besagtes Kunststück im Vorbeifahren zu erledigen:
10 entgegen kommende Autos, ein Fahrer telefoniert,
Fahrerbeschreibung:
Fahrzeugbeschreibung:
Kennzeichen:
Na dann mal los....................
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Bestimmte Personen, mit bestimmten Fahrzeugen werden werden halt besonders unter die Lupe genommen:
Hallo Forum.
Ma ne Frage:
Wie lange it der Genuß von Kokain über einen Schnelltest mit späterer Blutentnahme nachvollziehbar
________________________________________
von Lankwitzer am 15.09.2009 11:23
Ach Herzchen "Meri" ich habe im Gegensatz zu dem anderen Herren noch einen Führerschein. Aber egal.........
Schade in diesem Forum finde ich, daß diverse User ständig ihren Senf in Fragestellungen sülzen ohne die Frage zu beantworten. Der eine kommt mit Einstein, der nächste mit einer Freisprecheinrichtung für 20,- Euro, du mit einer Frage aus einem anderen Teil hier...........
Was soll das ? Könnt ihr nicht an dem Forum teilnehmen wenn ihr etwas wisst, etwas beitragen könnt ? Fragesteller Antworten geben, die hilfreich sind und euch nicht über Satzstellungen, Formulierungen und ähnliches auskotzen ?
Schade, denn ansonsten finde ich diese Plattform auch sehr seriös. Anbei auch danke für die vernünftigen Antworten..........
Laßt es uns hiermit beenden.
Danke.
-----------------
""
--Könnt ihr nicht an dem Forum teilnehmen wenn ihr etwas wisst, etwas beitragen könnt ? --
Wir wissen doch, dass während der Fahrt das-in-die-Hand-nehmen eines Handys verboten ist. Wir wissen auch, dass im Begegnungsverkehr sehr wohl zwei Personen beobachten können, wie in dem entgegenkommenden Fahrzeug mittels
schnurlosem Telefon kommuniziert wird.
Wir wissen auch, dass derjenige, welcher erwischt wird, soviel Courage haben sollte, dies auch einzugestehen.
--Könnt ihr nicht an dem Forum teilnehmen wenn ihr etwas wisst, etwas beitragen könnt ? --
Wir wissen doch, dass während der Fahrt das-in-die-Hand-nehmen eines Handys verboten ist. Wir wissen auch, dass im Begegnungsverkehr sehr wohl zwei Personen beobachten können, wie in dem entgegenkommenden Fahrzeug mittels
schnurlosem Telefon kommuniziert wird.
Wir wissen auch, dass derjenige, welcher erwischt wird, soviel Courage haben sollte, dies auch einzugestehen.
gibt es urteile über wem oder was wen wer wem oder sie ihn aus den augen verloren hat?
@Lankwitzer... um was geht es denn direkt?
hätten die beamten sie aus dem auge verloren, dann würden sie hier nicht diese fragestellung stellen, oder?
-----------------
" "
quote:
Selbstverständlich kann es bei dem "aus den Augen verlieren eines KFZ" zu Verwechslungen kommen.
Kann es. Eine bloße Möglichkeit reicht aber nicht für Zweifel aus (genau wie es auch "möglich" wäre, daß du nur mit einem Handy-Dummy "telefoniert" hast oder die Polizisten Analphabeten waren und deswegen dein Nummernschild nicht richtig lesen konnten).
quote:
Ich fuhr damals eine silberne E klasse, die gibt es wie Sand am Meer.
Sicherlich haben die Polizisten nicht nur "irgendeine silberne E-Klasse" rausgezogen, sondern Kennzeichen oder Fahrer wiedererkannt.
quote:
Mich interessiert doch nur die Beweislage.
Die *Beweis*lage hast du doch geschildert: Zwei Polizisten haben dich als "hat am Steuer telefoniert" identifiziert und herausgezogen. Dich interessiert die *Rechts*lage.
quote:
Im Zweifel eigentlich immer zu Gunsten des Angeklagten und hier kann man Zweifel geltend machen.
Aber keine begründeten, wenn die Polizisten bei ihrer Aussage keine Zweifel geltend machen und du auch nicht mehr einzuwenden hast als "vielleicht lügen die ja".
-----------------
""
Ein Polizist merkt sich das Gesicht und einer das Kennzeichen.
Klassische Arbeitsteilung.
Desweiteren sind Polizisten speziell trainiert sich möglichst viel einzuprägen in sehr kurzer Zeit.
Wenn man diese Argumente entkräften kann ...
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten
-
15 Antworten
-
3 Antworten
-
26 Antworten