Polizei davon gefahren

9. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sugar42
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 161x hilfreich)
Polizei davon gefahren

Hallo Forum,

mir ist heute folgendes passiert:

Ich fuhr eine Strasse in der Stadt entlang und bin nach links in eine Einbahnstrasse (in richtiger Fahrtrichtung) eingebogen. Direkt am Beginn der Einbahstrasse parkte ein Polizeiwagen mit zwei Beamten. Ich dachte, da sie schon falsch in dieser Strasse standen, sie würden dort irgend etwas kontrollieren.

Ich fuhr an ihnen vorbei und konnte vor dem wiederholten Abbiegen im Rückspiegel erkennen, dass der Polizeiwagen wendete. Es gab keine Signale (auch keins zum Anhalten beim Vorbeifahren - zumindest soweit ich es erkennen konnte) und fuhr daher weiter um auf einem nahen Pakrplatz zu halten und Besorgungen zu machen. Aus dem Geschäft heraus sah ich, wie der Polizeiwagen neben meinem absgstellten Auto hielt - bin aber wegen eines Termines nicht zu ihnen gegangen.

Als ich ca. 20 Minuten später zu meinem Wagen kam, war weder eine Nachricht noch irgend etws anderes an meinem Wagen und ich bin ohne weiteres nach Haus gefahren.

Meine Frage nun: Hätte ich halten müssen, ich habe weder Lichtsignale noch die berühmte Kelle gesehen, sondern lediglich wahrgenommen, dass der Wagen wohl wegen mir gewendet ist.

Kann mir die Polizei irgend etwas vorwerfen, wenn ichevtl. Handbewegungen des Polizisten im Krezungsbereich nicht gesehen oder wahrgenommen habe?

Gruß

Sugar

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
braveheart-sls
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 134x hilfreich)

Wenn die Polizei was von dir gewollt hätte, dann wären die am Fahrzeug geblieben. Da offensichtlich kein Fehlverhalten von dir vorlag, wird wohl nichts weiter passieren.

Wenn was wäre, dann würdest du wohl noch Besuch bekommen....

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wenn die Polizei Dich hätte anhalten wollen, dass hättest du das wohl auch deutlich gemerkt.

Abgesehen davon: Auch wenn es möglicherweise den ein oder anderen verwundert: Flucht ist nicht strafbar! Man kann also durchaus völlig legal vor der Polizei abhauen. Man muss allerdings damit rechnen, dass nach einer wilden Verfolgungsjagd ein Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und/oder diverser sonstigen Straßenverkehrsverstößen folgt. Allerdings nichts wegen der Flucht an sich!

Also ganz locker bleiben.



-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sugar42
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 161x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle und vor allem beruhigende Antworten. Eigentich logisch, dass die Beamten gewartet hätten, wenn sie etwas von mir wollten.

Gruß

Sugar

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
Flucht ist nicht strafbar


"Mißachten von Haltezeichen durch Polizeibeamte" ist allerdings eine OWi.

quote:
Auch wenn es möglicherweise den ein oder anderen verwundert


Die Nichtstrafbarkeit der Flucht fließt ja, so wie ich es verstanden habe, auch aus nemo tenetur (niemand muß sich selbst belasten).

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sugar42
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 161x hilfreich)

Was aber definiert dann ein "Haltezeichen"?

Die Bewegungen des Beamten die bei meiner Vorbeifahrt wahzunehmen waren, hätten ebensogut als Popeln oder Husten interpretiert werden können. Der BEante war IN seinem Fahrzeug und vielleicht im Aussteigen begriffen. Es gab keine "Kelle" oder andere sichtbare Aufforderungen zum anhelten.

Muss ich denn Handbwegungen eines Menschen in einem Polizeiauto, die vielleicht als Anhalteaufforderung gemeint sind, korrekt interpretieren?

Gruß

Heiko

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Bis jetzt sehe ich keinen Anlass sich sorgen zu machen.

Ein Haltezeichen muss unmissverständlich wahrnehmbar sein (ausgestreckter Arm, Kelle etc). Ein "Fuchteln" mit der Hand innerhalb eines Pkw erfüllt dies Voraussetzung nicht.

Ein nachweisbar vorwerfbares Verhalten ist somit bis dato nicht ersichtlich.


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.005 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen