Hallo
Ich bin 16 Jahre alt.
Habe keine vorstrafen.
Ich habe einen Mofa führerschein Also 25km/h.
Also ich wurde am Samstag abend um 1:00 Uhr von der Polizei kontrolliert.
P = Polizei
I = Ich
P = Sag das ich jemand anderen dabei gehabt hätte und der abgesprungen währ und abgehauen.
I = Nein ich habe keinen anderen dabei gehabt ich bin alleine hier.
1. Die P sucht 30 minuten nach meinem antscheinenden Mitfahrer .
Findet aber nimand.
2. Die P mach mit mir alkohol test.
0.00 Kommt raus.
3.Die polizei sagt sie hätte mich vocher schonmal gesehen
Ich sage nein.
Er sagt wir haben dein nummerschield.
Danach kommt über funk das sie kein nummerschild haben.
( Das heißt er hat mich verarscht bzw. Angelogen.)
Also können sie mich nichtmal vocher irgendwo geshen haben.
4. Die P sag mein roller läuft zu schnell .
Sie überprüfen es kommt 35 raus und alles orginal teile und ALLLE drosseln sind drinne.
Letzt endlich Polizei wirft mir vor ich währe zu zweit gefahren und ich sage nein .
Was wir eurer meinung nach passieren wird oder kann ??
Mit Freundlichen Grüßen Frey
Danke für eure Antworten.
Ps: Polizei hat meinen Roller seit Samstag und giebt ihn nicht mehr her.
Ich muss zum arbeiten kommen . Es fährt kein bus nichts. =(
Wie lange dürfen die ihn behalten?
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-- Editiert am 17.09.2009 19:42
-- Editiert am 17.09.2009 19:43
Polizei Kontrolle
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Na das hört sich nicht nach einer Routinekontrolle an sondern hier wird wohl wegen einer Straftat ermittelt ?!? Oder wie
Ansonst gilt 2 Polizisten reichen als Zeugen meist locker aus.
Aber Fahren zu Zeit auf dem Mofa gibt 20 Euro Ordnungsgeld. Und wenn die den Roller geprüft haben kann man ihn auch wieder abholen, wenn nichts frisiert ist. Es sei denn die nehmen mal die Fingerabdrücke um den zweiten zu ermittel. Aber kaum bei "Fahren zu Zweit"
Um was gehts als genau. Vorher ne Bank überfallen ?
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Aha ok danke
Ich hab nur ein kleines Problem also normalerweise muss ich eine tasche hintendrauf haben das mann ( Nicht ) zu zweitfahren kann. Die habe ich leider nicht mehr dran wir das noch folgen haben oder irgendwas nach sich zihen .
Also sagen wir mal es ist der schlimmste fall was könnte auf mich zu kommen.
Mit Freundlichen Grüßen Frey
Und danke für die Antwort.
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Also meine noch offenen Fragen.
Wie lange dauert es ungefähr bis ich wider meinen Roller habe ?
Was kann schlimsten falle auf mich zukommen?
Kann ich meinen Autoführerschein verlieren??
Darf die polizei einfach meinen roller abschleppen lassen?? und sagen wenn er zu schnell läuft muss ich es zahlen??
es war ja schon 1 Uhr nachts und eigentlich darf ich ja laut gesetz nur bis 24Uhr raus wird das irgendwelche folgen haben ??? Wenn ich einverständniss der eltern bräuchte hätte ich sie .
Also nochmal danke fürs durchlesen und Antworten.
Mit Freundlichen Grüßen Frey
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Irgenwie glaube ich dir keinen Satz den du schreibst.
Also dein Straftet die du zugibst ist die fehlende Tasche. Da wird nen Mängelbericht geben und max 20 Euro kosten. Das stört weder Führerschein noch sonst was.
Dafür schleppt die Polizei nichts an oder beschlagnahmt es
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
quote:Schwerer Irrtum. Ein Mofa ist ein einsitziges Kraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Ohne die Tasche wird aus einem fahrerlaubnisfreien Mofa unabhängig von der Geschwindigkeit ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftrad.
Also dein Straftet die du zugibst ist die fehlende Tasche. Da wird nen Mängelbericht geben und max 20 Euro kosten.
Da zudem der Verdacht vorliegt, dass das Mofa schneller als 25 km/h fahren kann wurde es zur Erstellung eines Gutachtens sichergestellt.
Es spricht also alles dafür, dass hier ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wurde.
quote:Kann man nicht vorhersagen. Evtl. nur wenige Tage, es können aber auch einige Wochen sein.
Wie lange dauert es ungefähr bis ich wider meinen Roller habe ?
quote:Eine Gerichtsverhandlung mit Verurteilung zu einigen Sozialstunden und 6 Treuepunkte in Flensburg.
Was kann schlimsten falle auf mich zukommen?
quote:Nein. Was man nicht hat kann man auch nicht verlieren. Es könnte eine Sperrfrist verhängt werden. Aber das halte ich bei einem Ersttäter für unwahrscheinlich.
Kann ich meinen Autoführerschein verlieren?
quote:Ja.
Darf die polizei einfach meinen roller abschleppen lassen?
quote:Darüber wird nicht die Polizei entscheiden.
und sagen wenn er zu schnell läuft muss ich es zahlen?
quote:Kann ich mir nicht vorstellen. Mit dem Jugendschutzgesetz kenne ich mich allerdings nicht so gut aus.
es war ja schon 1 Uhr nachts und eigentlich darf ich ja laut gesetz nur bis 24Uhr raus wird das irgendwelche folgen haben ?
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
quote:
eigentlich darf ich ja laut gesetz nur bis 24Uhr raus
Unfug. Noch gibt es in DE keine Ausgangssperre für Jugendliche.
Das JuSchG schützt den Jugendlichen, indem es z.B. Discotheken untersagt, nach XX Uhr noch Personen unter YY Jahren drin zu haben oder ihnen Alkohol auszuschenken.
Es stellt aber nicht entsprechende Handlungen des Jugendlichen unter Strafe.
Der Jugendliche selbst darf also auch um 5 Uhr nachts in der Disse mit der Wodkaflasche in der Hand herumhopsen, das hat für *ihn* keine Konsequenzen.
-- Editiert am 18.09.2009 12:49
quote:
Der Jugendliche selbst darf also auch um 5 Uhr nachts in der Disse mit der Wodkaflasche in der Hand herumhopsen, das hat für *ihn* keine Konsequenzen.
Und natürlich hat es Auswirkungen auf sein Leben und Gesundheit
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Also dann bedanke ich mich mal für eure antworten und hoffe das das beste für mich rauskommt
Mit Freundlichen Grüßen Frey
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quote:
natürlich hat es Auswirkungen auf sein Leben und Gesundheit
Hier ist ja 123recht.net und nicht 987gesundleben.org
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