Polizei Kontrolle

17. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Manuel F
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Polizei Kontrolle

Hallo
Ich bin 16 Jahre alt.
Habe keine vorstrafen.
Ich habe einen Mofa führerschein Also 25km/h.

Also ich wurde am Samstag abend um 1:00 Uhr von der Polizei kontrolliert.

P = Polizei
I = Ich

P = Sag das ich jemand anderen dabei gehabt hätte und der abgesprungen währ und abgehauen.

I = Nein ich habe keinen anderen dabei gehabt ich bin alleine hier.


1. Die P sucht 30 minuten nach meinem antscheinenden Mitfahrer .

Findet aber nimand.

2. Die P mach mit mir alkohol test.

0.00 Kommt raus.

3.Die polizei sagt sie hätte mich vocher schonmal gesehen

Ich sage nein.
Er sagt wir haben dein nummerschield.
Danach kommt über funk das sie kein nummerschild haben.

( Das heißt er hat mich verarscht bzw. Angelogen.)

Also können sie mich nichtmal vocher irgendwo geshen haben.

4. Die P sag mein roller läuft zu schnell .

Sie überprüfen es kommt 35 raus und alles orginal teile und ALLLE drosseln sind drinne.


Letzt endlich Polizei wirft mir vor ich währe zu zweit gefahren und ich sage nein .

Was wir eurer meinung nach passieren wird oder kann ??


Mit Freundlichen Grüßen Frey

Danke für eure Antworten.

Ps: Polizei hat meinen Roller seit Samstag und giebt ihn nicht mehr her.
Ich muss zum arbeiten kommen . Es fährt kein bus nichts. =(
Wie lange dürfen die ihn behalten?




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-- Editiert am 17.09.2009 19:42

-- Editiert am 17.09.2009 19:43

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Na das hört sich nicht nach einer Routinekontrolle an sondern hier wird wohl wegen einer Straftat ermittelt ?!? Oder wie

Ansonst gilt 2 Polizisten reichen als Zeugen meist locker aus.

Aber Fahren zu Zeit auf dem Mofa gibt 20 Euro Ordnungsgeld. Und wenn die den Roller geprüft haben kann man ihn auch wieder abholen, wenn nichts frisiert ist. Es sei denn die nehmen mal die Fingerabdrücke um den zweiten zu ermittel. Aber kaum bei "Fahren zu Zweit"

Um was gehts als genau. Vorher ne Bank überfallen ?

K.


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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Manuel F
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Aha ok danke

Ich hab nur ein kleines Problem also normalerweise muss ich eine tasche hintendrauf haben das mann ( Nicht ) zu zweitfahren kann. Die habe ich leider nicht mehr dran wir das noch folgen haben oder irgendwas nach sich zihen .

Also sagen wir mal es ist der schlimmste fall was könnte auf mich zu kommen.

Mit Freundlichen Grüßen Frey

Und danke für die Antwort.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Manuel F
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Also meine noch offenen Fragen.

Wie lange dauert es ungefähr bis ich wider meinen Roller habe ?

Was kann schlimsten falle auf mich zukommen?

Kann ich meinen Autoführerschein verlieren??

Darf die polizei einfach meinen roller abschleppen lassen?? und sagen wenn er zu schnell läuft muss ich es zahlen??

es war ja schon 1 Uhr nachts und eigentlich darf ich ja laut gesetz nur bis 24Uhr raus wird das irgendwelche folgen haben ??? Wenn ich einverständniss der eltern bräuchte hätte ich sie .

Also nochmal danke fürs durchlesen und Antworten.

Mit Freundlichen Grüßen Frey



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Irgenwie glaube ich dir keinen Satz den du schreibst.

Also dein Straftet die du zugibst ist die fehlende Tasche. Da wird nen Mängelbericht geben und max 20 Euro kosten. Das stört weder Führerschein noch sonst was.
Dafür schleppt die Polizei nichts an oder beschlagnahmt es


K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Also dein Straftet die du zugibst ist die fehlende Tasche. Da wird nen Mängelbericht geben und max 20 Euro kosten.
Schwerer Irrtum. Ein Mofa ist ein einsitziges Kraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Ohne die Tasche wird aus einem fahrerlaubnisfreien Mofa unabhängig von der Geschwindigkeit ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftrad.

Da zudem der Verdacht vorliegt, dass das Mofa schneller als 25 km/h fahren kann wurde es zur Erstellung eines Gutachtens sichergestellt.

Es spricht also alles dafür, dass hier ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wurde.

quote:
Wie lange dauert es ungefähr bis ich wider meinen Roller habe ?
Kann man nicht vorhersagen. Evtl. nur wenige Tage, es können aber auch einige Wochen sein.

quote:
Was kann schlimsten falle auf mich zukommen?
Eine Gerichtsverhandlung mit Verurteilung zu einigen Sozialstunden und 6 Treuepunkte in Flensburg.

quote:
Kann ich meinen Autoführerschein verlieren?
Nein. Was man nicht hat kann man auch nicht verlieren. Es könnte eine Sperrfrist verhängt werden. Aber das halte ich bei einem Ersttäter für unwahrscheinlich.

quote:
Darf die polizei einfach meinen roller abschleppen lassen?
Ja.

quote:
und sagen wenn er zu schnell läuft muss ich es zahlen?
Darüber wird nicht die Polizei entscheiden.

quote:
es war ja schon 1 Uhr nachts und eigentlich darf ich ja laut gesetz nur bis 24Uhr raus wird das irgendwelche folgen haben ?
Kann ich mir nicht vorstellen. Mit dem Jugendschutzgesetz kenne ich mich allerdings nicht so gut aus.






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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
eigentlich darf ich ja laut gesetz nur bis 24Uhr raus


Unfug. Noch gibt es in DE keine Ausgangssperre für Jugendliche.

Das JuSchG schützt den Jugendlichen, indem es z.B. Discotheken untersagt, nach XX Uhr noch Personen unter YY Jahren drin zu haben oder ihnen Alkohol auszuschenken.

Es stellt aber nicht entsprechende Handlungen des Jugendlichen unter Strafe.

Der Jugendliche selbst darf also auch um 5 Uhr nachts in der Disse mit der Wodkaflasche in der Hand herumhopsen, das hat für *ihn* keine Konsequenzen.

-- Editiert am 18.09.2009 12:49

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
Der Jugendliche selbst darf also auch um 5 Uhr nachts in der Disse mit der Wodkaflasche in der Hand herumhopsen, das hat für *ihn* keine Konsequenzen.


Und natürlich hat es Auswirkungen auf sein Leben und Gesundheit

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Manuel F
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Also dann bedanke ich mich mal für eure antworten und hoffe das das beste für mich rauskommt

Mit Freundlichen Grüßen Frey

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
natürlich hat es Auswirkungen auf sein Leben und Gesundheit


Hier ist ja 123recht.net und nicht 987gesundleben.org ;)

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