Hallo, ein Freund von mir parkte gestern (Feiertag 3.10.) auf einem Behindertenparkplatz. Über dem Schild stand "von Mo-Fr 8-18 Uhr". Er wurde abgeschleppt. Nun meine Frage: Ist ein Feiertag, auch wenn es ein Dienstag ist, nicht genau so zu behandeln wie ein Wochenende? Muss er zahlen (wahrscheinlich dann sogar mit "Feiertagszuschlag") oder macht ein Einspruch Sinn?
Danke für alle Hinweise.
Parkverbot am Feiertag?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Es steht dort Mo-Fr und nicht werktags von ... bis...
An der Schule unseres Sohnes stehen auf den Schildern der Parkplätze nur für Lehere an WERKTAGEN von 07:00 bis 14:00 Uhr.
Also berechtigtes Abschleppen.
Gruß
Michael
Formal wird die Handlung wohl rechtmäßig sein.
Logisch war sie nicht.
Da schreibt man extra Mo-Fr statt werktags um das Parken nicht nur am Sonntag sondern zusätzlich auch am Samstag zu erlauben.
Ich würde bei der Polizeibehörde nachfragen, ob sie es wirklich für verhältnismäßig hält auf einem Parkplatz am Feiertag abzuschleppen, der Samstag und Sonntag freigegeben ist. Hier wäre doch erkennbar von der Straßenverkehrsbehörde nicht gewollt ein Parken an Feiertagen zu verbieten sondern ehe unterlassen worden dies auch ausdrücklich an Feiertagen zu erlauben. Auf eine schriftliche Antwort bestehen.
Wird aber wohl aber alles im Ergebnis nichts bringen, da bei Owis oft sehr kleinlich entschieden wird.
Und formal verbietet die Beschilderung nunmal das Parken am Dienstag; Feiertag hin oder her. Moralisch richtig war das Abschleppen sicher nicht. Darauf kommt es aber leider nicht an.
Auf jeden Fall würde ich an die Straßenverkehrsbehörde schreiben und Dein Problem schildern und beantragen, dass die Beschilderung das Parken auch an Feiertagen freigibt und falls dies abgelehnt wird nach einer nachvollziehbaren Begründung bitten.
Hauptsache den Ämtern noch ein bischen Arbeit machen als kleines Trostpflaster.
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Hallo!
Es ist ein Behindertenparkplatz!!!!!!!!!!!!
Wenn dort steht Mo.-Fr.von 8-18 Uhr dann
hat er frei zu bleiben.Geschäfte haben am
Feiertag zu aber ein Behinderter ist auch am
Feiertag behindert und der Platz hat frei
zu bleiben.KAPITO
Grusss Sammy1
-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Abgesehen davon habe ich auch noch nie einen zeitlich begrenzten Behindertenparkplatz gesehen. kann es sein, daß das Schild nur für die übrigen normalen Parkplätze galt?
@justice
es gibt sehr wohl Behindertenplätze die nur zu bestimmten Zeiten freigegeben sind.
@sammy1,
als normaler Mensch muss man bei einer Regelung auch immer nach dem Sinn fragen. Gesetze sind kein Selbstzweck sondern sollen das Miteinanderleben regeln.
Unstreitig macht das Abschleppen an einem Feiertag keinen Sinn, wenn das Parken am Samstag und Sonntag erlaubt ist. Behinderten-platz hin oder her (Und ich bin ein gnadenloser Verfechter des Abschleppens auf Behindertenplätzen!).
Falls ich den Sinn nicht sehe nenne Ihn mir bitte.
Formal wird man aber nichts machen können, sondern nur darauf drängen das die Beschilderung angepasst wird, also auf Feiertage erweitert wird; außer es spricht ein guter Grund dagegen)
"Hallo!
Es ist ein Behindertenparkplatz!!!!!!!!!!!!
Wenn dort steht Mo.-Fr.von 8-18 Uhr dann
hat er frei zu bleiben.Geschäfte haben am
Feiertag zu aber ein Behinderter ist auch am
Feiertag behindert und der Platz hat frei
zu bleiben.KAPITO
Grusss Sammy1"
Irgendwie ist Deine Argumentation merkwürdig. Behinderte sind also am Feiertag immer noch behindert, aber am Wochenende können sie wieder gehen.
Ziemlich merkwürdig...
Hallo!
Ich will damit sagen dass die Behindertenparkplätze IMMER frei zu lassen sind,ob Sonn-Feiertag oder sonstigen Tagen.
Es sind doch am Wochenende genug Parkplätze frei.Warum muss man sich dann ausgerechnet
auf einen Behindertenplatz stellen.Diese Plätze sind breiter als normale Parkplätze damit der Behinderte bequem aus oder einsteigen kann und eventuell mit seinem Rollstuhl mehr Platz hat.
Gruss Sammy1
-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Wenn es eine zeitlich Restriktion gibt, wird sich irgendjemand etwas dabei gedacht haben. Wenn das Zeitfenster, wie in diesem Fall, von Mo-Fr von 8.00 bis 18.00 Uhr gilt, muß das einen Hintergrund haben. Außerhalb dieser Zeit ist dieser Parkplatz nunmal kein Behindertenparkplatz. Warum sollte man also einen Parkplatz freilassen, der ab 18.00 kein Behindertenparkplatz mehr ist?
Finde diese Regelung zwar auch ungewöhnlich, verstehe jedoch das Verhalten des Threaderstellers.
-- Editiert von heddi_tb am 15.10.2006 04:32:32
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