Hallo,
in der STVO steht, daß man nicht bei abgesenktem Bordstein parken darf - klar. Ebenso soll man Parkstreifen zum Parken benutzen - auch klar.
Was passiert, wenn bei einem Parkstreifen eine abgesenkte Bordsteinkante auftritt. Welche Regelung hat dann Vorrang?
In unserer Straße ist das nur an einer Stelle der Fall, sonst ist der Parkstreifen immer unterbrochen und an den Ausfahrten steht auch ein eindeutiger Hinweis. In diesem Fall ist die Bordsteinabsenkung auch schlecht zu erkennen, da es keine breite Ausfahhrt am Haus ist sondern nur eine Eingangstür.
Ein Bild:
http://bobmop.de/parkstreifen.gif
Ist der Sachverhalt aus Sicht der StVO klar geregelt? Ich soll einen bestellten (und wieder abbestellten) Abschleppdienst zahlen, bin jedoch am Zweifeln, ob ich das so hinnehmen muß.
Vielen Dank
bobmop
Parkstreifen und abgesenkter Bordstein
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ich denke, dass das parken an dieser Stelle wohl unzulässig ist. Hätte es also ein Knöllchen gegeben, würde ich sagen, zahlen und gut.
Fraglich erscheint mir allerdings durchaus, ob ein Abschleppen an dieser Stelle tatsächlich zulässig ist, wenn es sich hier tatsächlich nicht um eine Ein-/Ausfahrt handelt, die Du zugeparkt hast. Wobei natürlich auch bei einer Eingangstür gilt, dass Du niemanden behindern darfst. War diese Eingangstür problemlos zugänglich, ggf. auch für Rollstuhlfahrer, Mutter mit Kinderwagen etc.? Wer hat denn den Abschleppdienst gerufen; Polizei/Ordnungsamt, oder eine Privatperson? Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Kostenerstattung von Dir verlangt?
Gruß,
Axel
-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
Danke erstmal für die Antwort. Das Problem ist, daß direkt vor dieser Tür der Zugang zum Wasserrohr ist, was genau an dem Tag geplatzt ist. Die Wasserbetriebe riefen dann die Polizei etc. Dummerweise wäre es nicht mein Problem, wenn der Zugang zum Wasserrohr vor einem hohen Bordstein wäre ?! Prinzipiell gings mir echt um die Geschichte Parkstreifen vs. abgesenkter Bordstein und "arglistiger Täuschung" (wer auch immer den Parkstreifen genau da nicht unterbrochen hat).
Werd ich wohl zahlen müssen
Gruß
Bobby
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Sorry für den späten Beitrag. Ich bin bis zum Richter gekommen, der mir dann von weiteren Einsprüchen etc. abgeraten hat. "Es gibt zu viele Markierungen auf unseren Straßen" - die haben also fast nichts zu bedeuten. Dementsprechend hat der abgesenkte Bordstein Vorrang und gilt.
Gruß,
Bobby
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten