Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich des Verkehrsrechtes in Deutschland. Folgendes hat sich gerade zugetragen:
Ich wollte auf dem Parkplatz der Arbeitsagentur parken (vier Parkplätze gehören jedoch einer Firma) und habe einen Poller "übersehen". Der Poller war heruntergeklappt, allerdings hat ein Vierkantrohr im 30° Winkel abgestanden. Diese vier Parkplätze sind NICHT als Firmenparkplätze ausgeschrieben (siehe Fotos).
Das besagte Vierkantrohr hat die Heckschürze meines Fahrzeuges enorm beschädigt und die zuständigen Mitarbeiter der Firma haben gesagt, dass der Vorfall meine Schuld wäre.
Die Frage ist nun wie es weitergehen kann / soll. Der Eigentümer dieser Parkplätze hat doch eigentlich die Verkehrssicherungspflicht für seinen Parkplatz oder täusche ich mich da? Wie schon gesagt, nirgends war zu erkennen, dass der Parkplatz der Firma gehört. Dies habe ich erst beim Gespräch mit der Arbeitsagentur erfahren und wurde dann an die Firma verwiesen.
Fotos vom Parkplatz, dem Poller und meiner beschädigen Heckschürze finden Sie hier:
Parkplatz:
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=46c5eb-1528973762.jpg
Poller:
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=2e90de-1528973602.jpg
Heckschürze:
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=481298-1528973636.jpg
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von Jakob2202 am 14.06.2018 12:59
-- Editiert von Jakob2202 am 14.06.2018 12:59
-- Editiert von Jakob2202 am 14.06.2018 13:00
-- Editiert von Jakob2202 am 14.06.2018 13:03
Parkplatzpoller beschädigt Auto
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ZitatParkplatzpoller beschädigt Auto :
Ja, immer diese aggressiven Poller die grundlos wehrlose Autos angreifen...
ZitatWie schon gesagt, nirgends war zu erkennen, dass der Parkplatz der Firma gehört. :
Ja und? Ist doch vollkommen irrelevant.
ZitatDer Eigentümer dieser Parkplätze hat doch eigentlich die Verkehrssicherungspflicht für seinen Parkplatz oder täusche ich mich da? :
Was ja nun nicht bedeutet, das man für Einparkwillige einen Blindenhund vorhalten muss.
Wenn man sich nicht vergewissert, das der Fahrweg frei ist und dann gegen einen sichtbaren, sich nicht bewegenenden Gegenstand wie einen Poller fährt, wird es schwer eine Argumentationskette aufzubauen die einem anderen als dem Fahrer die Schuld zuschreibt.
Der Schaden sollte übrigens der eigenen KFZ-Haftpflicht gemeldet werden, wenn man den Poller nicht selbst bezahlen möchte.
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Hmm, mir fallen zwei Dinge auf den Fotos auf:
1. ist die Liegerichtung des Pollers nicht die, die z.B. auch die anderen aufgeschlossenen Poller der benachbarten Parkplätze haben und
2. zeigen die etwas dezenteren Beschädigungen am Auto (zu sehen jeweils ganz links und ganz rechts, sowie entlang der oberen Kante auf dem letzten Bild), dass offenbar nicht nur das im zweiten Bild hochstehende Vierkantrohr zu Beschädigungen geführt hat, sondern offenbar auch das eigentliche, breite Hauptsperrelement.
Da beschleicht mich irgendwie der Eindruck, dass der Parkplatz vielleicht doch abgesperrt war, dies aber leider erst bemerkt wurde, als es unterm Heck auf einmal krachte!?
Hinzu kommt noch, dass neben der einen nicht mehr verschraubten Bodenbefestigung eine abgerissene verrosteter Befestigungsschraube mit metallisch glänzender Bruchkante liegt. Also muss das Abreißen der Befestigung aus dem Boden noch ganz frisch sein.
Gruß
Uwe
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