Hallo!
Folgender Sachverhalt:
In einem Mietshaus befinden sich vorne 4 Mietparteien übereinander und hinten eine über die gesamte Haushälfte. Für die insgesamt 5 Parteien stehen 4 Parkplätze vorm Haus zur Verfügung. Diese sind weder mit Schildern noch sonst irgendwie als reine Mieterparkplätze gekennzeichnet. Sie befinden sich direkt neben der Strasse die am Haus vorbeiführt. Die Mieter hinten im Haus besitzen auch eine Garage, nutzen diese aber als Müllsammelstelle. Da die Mieter im hinteren Hausteil aber nun 2 Autos besitzen, stehen beide auch auf diesen 4 Parkplätzen. Eines der Autos wird auch noch immer so hingestellt, daß es genau zwischen 2 Parkplätzen steht. Somit belegt eine Mieterpartei bereits 3 der 4 Parkplätze. Nun dachte sich der Mieter aus dem 1. Stock im vordern Teil, ich stelle auf den verbleibenden Parkplatz ein Schild. (Kennzeichen mit großem blauem P und den Worten "1. Stock").
Als Erdgeschossmieter sehe ich nun überhaupt nicht ein auf das Schild zu reagieren und nutze den Parkplatz natürlich wenn er frei ist. Im Mietvertrag steht, daß in der Kaltmiete bereits die Stellplatzmiete enthalten ist. Somit habe ich doch wohl auch Anspruch dort zu parken. Weiterhin bedarf es laut Vertrag der schriftlichen Zustimmung des Vermieters, wenn man Schilder rund ums Haus anbringen möchte.
Desweiteren denke ich, daß so ein Schild juristisch keine Bedeutung hat, oder wie muß ich mich verhalten?
Parkplatz vorm Haus
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
An den Vermieter wenden. Und notfalls die Miete kürzen.
--- editiert vom Admin
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@ Pawel Pikowitzsch
Das erinnnert mich ja an die letzten Worte meines Vaters:
Nicht Junge, das Ding ist geladen ...
Vorsicht: Schwarzer Humor (wenn auch schon hart an der Grenze)
Hallo IceWolf,
auch wenn der Vorschlag des Duellierens durchaus seinen Reiz hat , so rate ich vor dem Gang zum Vermieter und der Mietkürzung (wobei ich mich frage, ob die hier überhaupt zulässig ist) erstmal zu einem klärendenden Gespräch mit den Mitbewohner.
Sofort die 'schweren Geschütze' aufzufahren ist m.E. einem zukünftigen normalen Umgang der Mieter untereinander alles andere als zuträglich.
MfG,
der Ritter
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"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"
Sofern in der Miete bereits die Kosten für einen Stellplatz (der dem Hauseigentümer gehört und sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum befindet) einkalkuliert sind, haben Sie natürlich auch einen Anspruch auf einen solchen. Bei den mir bekannten Fällen, sind diese Parkplätze nummeriert und wurden den Mietparteien zugewiesen.
Sprechen Sie am besten mal mit dem Vermieter. Legen Sie ihm den Sachverhalt dar und bitten Sie um Zuteilung eines Parkplatzes. Sollte er dies ablehnen, können Sie natürlich auch die Kaltmiete um den Betrag kürzen, die als Stellplatzmiete vereinbart ist. Allerdings haben Sie dann nicht mehr das Recht, diese bewirtschafteten Parkplätze zu nutzen.
Danke für die zahlreichen Antworten.
Werde erstmal die Duellvariante wählen und um den Parkplatz kämpfen
Sollte das dem anderen Mieter (1.Stock) mißfallen, werde ich um Mietkürzung bitten oder um Zuweisung eines Parkplatzes. Vielen Dank
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