Parkplatz-Unfall

28. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.02.2019 09:03:05
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkplatz-Unfall

Hallo.
Ich hab offenbar richtig Mist gebaut. Gestern morgen (vor der Schule) hab ich auf einem unserer 3 Schulparklplätze versucht in eine etwas enge Parklücke einzuparken. Habe aber gemerkt die ist zu eng und bin rausgefahren und zum anderen Parkplatz.
Nachmittags wurde ich von einer Klassenkameradin angeschrieben, die gefragt hat ob sie meine Handynummer an eine bekannte weiterleiten dürfe, deren Auto ich angeblich beschädigt hätte. Dies habe ich ihr erlaubt und sie gebeten, auszurichten die Geschädigte solle sich bitte schnellstmöglich melden um das zu klären. Allerdings Teilte mir meine Mitschülerin mit, die Besitzerin des Fahrzeugs wolle sich morgen in der Schule mit mir treffen um das zu regeln. Dann ging ich zu meinem Auto und habe tatsächlich eine ziemlich große Schramme gefunden.
Wir haben uns dann auch getroffen und da sie Zeugen hatten die mir Ort und Zeit bestätigen konnten und mein Autokennzeichen hatten, habe ich gesagt, das ich es VERMUTLICH gewesen sei, es allerdings nicht gemerkt habe und auch sofort gesagt ich würde die Kosten übernehmen und mit ihr Kontaktdaten ausgetauscht.
Im Nachhinein hat sie jetzt doch die Polizei hinzugezogen (allerdings erst nachdem wir uns getroffen haben) da ich ja weggefahren bin, also Unfallflucht begangen hab.
Was mache ich nun? Die Schramme ist in der Tat ziemlich groß (ich muss beim einschlagen beim rückwärtsfahren entlanggeschrammt sein), da mein Auto aber öfters mal ruckelt und Krach macht beim rückwärts fahren hab ich es wirlich nicht gemerkt. man muss dazu sagen ich war ziemlich müde und hatte es sehr eilig.
Besteht die Chance meinen Führerschein zu behalten? Ich bin dringend drauf angewiesen...

-- Editiert Dumm_gelaufen1 am 28.11.2014 18:25

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Besteht die Chance meinen Führerschein zu behalten? Wenn Sie wegen Unfallflucht verurteilt werden, blüht Ihnen mindestens ein Fahrverbot - üblicherweise 3 Monate. Und ob Ihnen die nichts-gemerkt-Variante geglaubt wird, das kann natürlich keiner seriös vorhersagen.
Ich bin dringend drauf angewiesen... Das spielt bei Verkehrsstraftaten nicht die geringste Rolle - relevant ist bloß die Schuldfrage: In diesem konkreten Fall also, ob Sie den Unfall bemerkt haben müßten oder nicht.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Solche Gutachten kommen fast immer zu dem Ergebnis, dass der Unfall bemerkbar war. Ab einem Fremdschaden von 1.300 EUR kann auch die Fahrerlaubnis entzogen werden. Bei einer ziemlich großen Schramme kann das schon zusammenkommen.
Suchen Sie sich einen Verteidiger. Je früher der hier tätig ist, um so wahrscheinlicher ist eine Einstellung des Verfahrens. Damit würden Sie Ihre Fahrerlaubnis behalten und es gäbe auch kein Fahrverbot.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> und auch sofort gesagt ich würde die Kosten übernehmen und mit ihr Kontaktdaten ausgetauscht. <hr size=1 noshade>

Etwas voreilig ein Schuldeingeständinis abzugeben ... könnte teuer werden ...





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen