Parkendes Auto beschädigt, Täter gefunden. Hilfe!

17. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
jess95
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)
Parkendes Auto beschädigt, Täter gefunden. Hilfe!

Guten Tag,
Mir ist einer in mein stehendes Auto gefahren und hat sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. . Nun ist der Schaden an meinem Auto gravierend: die komplette rechte Seite kaputt (beide Türen und Radflügel) Ich vermute es wird ein wirtschaftlicher Totalschaden sein.
Ein sehr aufmerksamer Nachbar hat aber am Fenster gesessen, den Vorfall beobachtet und sich die Nummer aufgeschrieben. Der Unfallverursacher hat sich jedoch spät abends bei mir gemeldet. Und nur deswegen, vermute ich, weil er mitgekriegt hat, dass ich doch einen Zeugen habe.
Wie es sich herausgestellt hat, es ist mein Nachbar. Nun würde er das gerne mit mir ohne die Versicherung klären und hat mir vorgeschlagen mein Auto zu reparieren.
Ich will aber nicht dass er an meinem Auto rumfummelt oder so was.
Die Anzeige läuft schon und die Polizei sagte es geht weiter zu Staatsanwalt.
Meldet die Polizei den Unfall seiner Versicherung nicht automatisch?
Soll ich ihm entgegen gehen und es doch ohne Versicherung klären. ?
Wie soll ich mich verhalten ? Wie kann ich das am besten regeln ?

Ich bitte um Hilfe

Vielen Dank im Voraus.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Die Polizei ist kein Dienstleister für die Regelung zivilrechtlicher Ansprüche.

Sie haben Anspruch auf Reparatur oder Schadensersatz gegen den Unfallverursacher. Ob er das mit oder ohne Versicherung bezahlen will, ist seine Sache.

Eine Reparatur durch den Verursacher selbst müssen Sie nicht zulassen.

Je nach Schadenshöhe sollten Sie einen Anwalt beauftragen.

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"Morgenstund ist ungesund."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jess95
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)

Erst mal danke für Ihre Antwort. Ja das stimmt alles. Meine Frage war, ob ich mich auf so was einlassen soll. Der Schaden ist ziemlich groß. Der Unfall-Verursacher will auch dass ich keinen Gutachter und Anwalt nehme. Er hat vorgeschlagen, alles privat (also Ohne Versicherung, Anwalt Gutachter) zu regeln.
Soll ich mich auf so was einlassen?

Danke noch mal

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Meine Frage war, ob ich mich auf so was einlassen soll.


Auf keinen Fall! Was machst du denn, wenn die "private Regelung" nicht zu deiner Zufriedenheit ist, also gepfuscht wurde oder es hinterher Streit gibt, wie groß der Schaden nun gewesen sein soll? Willst du dann lange Prozesse führen und am Ende ist dein Nachbar pleite und kann den Schaden nicht ersetzen, den du erstritten hast?

Sowas *immer* über die VS mit Gutachter und Anwalt machen. Alles andere lädt die Gegenseite nur zur Abzocke ein.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Wenn der Schaden nachher größer ist, als der wert des Autos hast du einen Totalschaden und bekommst nur noch den Zeitwert.
Wenn dein Nachbar das reparieren kann, könnt ihr beide die Kosten zur Schadensregulierung klein halten. Was eine Werkstatt kosten wird,ist dir bekannt???

Ob du den Schaden über den Verursacher direkt oder über dessen Versicherung regelst, liegt allein bei dir. Und was - in deinem Falle- besser ist, kann doch hier keiner wissen.
Der Verursacher kann wollen, was er möchte, wenn du meinst, du solltest einen Anwalt dazunehmen, dann tu das, aber warum eigentlich?
Anzeige ist erfolgt- das nimmt jetzt seinen Lauf.
jetzt musst du noch deinen Schaden regulieren- und den Schaden meldet nicht die Polizei der gegnerischen Versicherung, das tut der Verursacher selber.
Wenn er den Schaden privat übernimmt steigt er nicht in seinen Beitragszahlungen , evtl möchte er deshalb privat dafür geradestehen.

Viel Erfolg

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Du fragst was du tun sollst?

Sage dem Nachbar, dass du über seine Versicherung abrechnen möchtest.

quote:
von muecke1401 am 17.03.2014 12:02

Wenn er den Schaden privat übernimmt steigt er nicht in seinen Beitragszahlungen


Mann kann den Schaden auch von seiner Versicherung "abkaufen", daher lasse ich hier den Ausschluss der Versicherung nicht gelten.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jess95
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke schön für die Uterstützung.
Ich vermute der Schaden ist mehr als 3000,- euro. Und natürlich will er das Geld für den Gutachter und Anwalt sparen.
Er hat einfach Angst, weil er sich von der Unfallstelle entfernt hat und dass er jetzt neben der Anzeige wegen Fahrerflucht noch Ärger mit der Versicherung kriegt. Deswegen versucht er es so zu regeln.
Aber für mich alles offiziell zu machen, wäre viel lieber.
Ich habe ein Gutachter/Anwalt meines Vertrauens und würde natürlich gerne zu ihm gehen. Der Unfall-Verursacher sagt, es wird ihm dann zu teuer und hat vorgeschlagen bei einer Werkstatt vorbei zu fahren.
Wie sieht es aus, ist ein Gutachter teurer als ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt. Reicht bei dieser Schadenhöhe ein Kostenvoranschlag aus oder braucht man da ein Gutachter ? Ist das nicht das gleiche Gutachter u. KOstenvoranschlag einer Werkstatt ? danke

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

@jess95

Er soll dir einfach seine Versicherung mitteilen, ob die auf ein Gutachten besteht, oder ein einfacher Kostenvoranschlag ausreichend ist, ist allein Entscheidung der Versicherung.

Du kannst die Anzeige wegen Fahrerflucht natürlich, wenn du möchtest auch zurückziehen, z.B. angeben, dass der Verursacher dir einen Zettel in den Briefkasten geworfen hat( ihr seid ja Nachbarn und euch bekannt....), du diesen aber erst später entdeckt hast.
Würde Ihm helfen, aber ...... ich weiß nicht, musst du entscheiden.

Bei der Schadensregulierung würde ich aber keine Kompromisse eingehen!

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-- Editiert spatenklopper am 17.03.2014 14:42

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>z.B. angeben, dass der Verursacher <hr size=1 noshade>


Wir geben hier aber keine Anleitung zu Straftaten (§258 StGB , Strafvereitelung), hm?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Wenn doch tatsächlich ein Zettel im Briefkasten gelegen hat.....

Bei den "seltsamen" Forderungen/Wünschen des Verursachers, hätte ich ehrlich gesagt aber keine Lust auf Kompromisse, egal welcher Art.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Mann kann den Schaden auch von seiner Versicherung "abkaufen", daher lasse ich hier den Ausschluss der Versicherung nicht gelte
Nö, geht im vorliegenden Fall wegen der Unfallflucht nicht.

quote:
Er hat einfach Angst, weil er sich von der Unfallstelle entfernt hat und dass er jetzt neben der Anzeige wegen Fahrerflucht noch Ärger mit der Versicherung kriegt.
Die Angst ist berechtigt. Sollte aber nicht Dein Problem sein.

quote:
Du kannst die Anzeige wegen Fahrerflucht natürlich, wenn du möchtest auch zurückziehen
Nö, geht nicht. Eie Anzeige kann man nicht zurückziehen.

quote:
z.B. angeben, dass der Verursacher dir einen Zettel in den Briefkasten geworfen hat( ihr seid ja Nachbarn und euch bekannt....), du diesen aber erst später entdeckt hast.
Auch dann wäre der Tatbestand der Unfallflucht erfüllt gewesen.

quote:
Wenn doch tatsächlich ein Zettel im Briefkasten gelegen hat.....
ändert das nichts an der Tatsache, dass sich der Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.


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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

-- Editiert Freudenfeuer am 17.03.2014 16:46

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Wenn doch tatsächlich ein Zettel im Briefkasten gelegen hat


TE schrübb "spät abends bei mir gemeldet", nicht "erst spät abends Zettel gefunden".

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