Wir wohnen in einem kleinen Dorf. In unserer Ecke gibt es nirgendwo Parkschilder, lediglich an manchen Stellen sind Parkplätze durch andersfarbige Bodensteine gekennzeichnet. Es gibt keine weißen Markierungen.
Der Sohn unserer Nachbarn ist Polizist. Er hat mal gesagt, dass man auch außerhalb dieser gekennzeichneten Flächen parken dürfe, solange man niemanden behindert. Jetzt kam das Ordnungsamt - wahrscheinlich von jemandem gerufen, weil die sich sonst nie hierher verirren und es seit Kurzem erst Stress mit einer Nachbarin wegen dem Parken gibt.
Einige Nachbarn haben ein Knöllchen in Höhe von 20€ bekommen, wegen Parken auf nicht gekennzeichneten Flächen. Und wir fragen uns jetzt, ob das so in Ordnung war?
Es wurden keine anderen Autos behindert (außer das Auto des eigenen Ehepartners) und Platz für Fußgänger wurde auch gelassen. An besagten Stellen gibt es kein Parkverbotsschild.
Parken wirklich verboten?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Sag uns doch bitte wie wir das einschätzen sollen, ohne dass du die Situation des jeweils betroffenen Fahrzeugs beschreibst.ZitatUnd wir fragen uns jetzt, ob das so in Ordnung war? :
Hier steht wie du zu parken hast:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html
-- Editiert von -Laie- am 05.10.2017 14:43
Zitatwegen Parken auf nicht gekennzeichneten Flächen. :
Gibt es die Flächen bei euch überhaupt?
Wurde durch das "anders parken" die Nutzung solcher Flächen verhindert?
Verkehrsberuhigter Bereich?
Kannst Du mal ein Bild der Situation / Örtlichkeit hier einstellen? (bei einem Bilderhoster hochladen und den Link hier einstellen)
Alternativ auch google maps.
Aus der bisherigen Beschreibung kann man alles oder nichts deuten.
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Zitat:Er hat mal gesagt, dass man auch außerhalb dieser gekennzeichneten Flächen parken dürfe, solange man niemanden behindert
Das ist auch vom Grundsatz her richtig. Dadurch, dass an einigen Stellen Parkplätze markiert sind, gilt nicht automatisch außerhalb der Markierungen ein Parkverbot.
Außnahme: In verkehrsberuhigten Bereichen ("Spielstraße", Zeichen 325) darf nur innerhalb der Markierungen geparkt werden.
Und völlig losgelöst davon: Vor Einfahrten, auf Gehwegen und Radwegen darf natürlich nicht geparkt werden. Von daher sollte man prüfen, ob die Fläche, wo jetzt geparkt wurde, als Gehweg zählt.
Ich habe mal ein paar Fotos gemacht.
Vermeintlicher Parkplatz 1. Einfahrt bleibt frei, Hydrant bleibt frei, Gehweg bleibt frei.
http://i67.tinypic.com/10ro3lj.jpg
Vermeintlicher Parkplatz 2, gleich zwei Stück. Auch hier bleibt der Gehweg frei. Erst wenn drei Autos hintereinander parken, wird es hinten am Gehweg zu eng.
http://i65.tinypic.com/2qcr0q8.jpg
Die beiden Autos parken so immer hintereinander, ist ein Ehepaar. Will der hintere weg, fährt der vordere vor. Der Gehweg bleibt frei, lediglich ihre eigene Ausfahrt wird zugeparkt. Ist das auch verboten? Ist doch immerhin die eigene Ausfahrt.
http://i63.tinypic.com/69ermr.jpg
Hinter dem roten Auto ist zwar eine Einfahrt, jedoch ist da von den Bodensteinen her weiterhin Parkplatz. Wenn das Ordnungsamt also sagt, nur auf "gekennzeichneten Flächen", dann dürfte man ja rein theoretisch vor dieser Einfahrt parken.
http://i65.tinypic.com/ztj3o1.jpg
Das vorgeworfene Vergehen "Parken auf nicht gekennzeichneten Flächen" sehe ich so nicht erfüllt.
Erstens ist das Parken außerhalb solcher Flächen grundsätzlich nicht verboten und zweitens, wenn man es genau nimmt, gibt es dort nirgendwo eindeutig gekennzeichnete Parkflächen (zumindest auf deinen Bildern nicht ersichtlich).
Falls da irgendwo noch Schilder stehen sollten, kann die Sache natürlich anders aussehen.
ABER, was praktiziert wird ist dann wohl parken auf dem Gehweg, da sind die 20€ das Mindeste was fällig würde.
sehe ich genausoZitatABER, was praktiziert wird ist dann wohl parken auf dem Gehweg :
Zitat:Vermeintlicher Parkplatz 1. Einfahrt bleibt frei, Hydrant bleibt frei, Gehweg bleibt frei.
Aber ziemlich eindeutig Parken auf dem Gehweg.
Zitat:Vermeintlicher Parkplatz 2, gleich zwei Stück. Auch hier bleibt der Gehweg frei. Erst wenn drei Autos hintereinander parken, wird es hinten am Gehweg zu eng.
Unklar, weil man nicht sieht, ob es links eine Einmündung einer anderen Straße oder nur eine private Zufahrt ist. Im ersteren Fall wäre das Parken verboten, weil es zu nah am Einmündungsbereich wäre.
Zitat:Die beiden Autos parken so immer hintereinander, ist ein Ehepaar. Will der hintere weg, fährt der vordere vor. Der Gehweg bleibt frei, lediglich ihre eigene Ausfahrt wird zugeparkt. Ist das auch verboten? Ist doch immerhin die eigene Ausfahrt.
Sieht auch ziemlich nach Parken auf dem Gehweg aus.
Zitat:Hinter dem roten Auto ist zwar eine Einfahrt, jedoch ist da von den Bodensteinen her weiterhin Parkplatz. Wenn das Ordnungsamt also sagt, nur auf "gekennzeichneten Flächen", dann dürfte man ja rein theoretisch vor dieser Einfahrt parken.
Die Bodensteine sind zwar anders, aber ich vermisse ein Schild, dass die anderen Bodensteine als Parkplatz definiert. Die Tatsache, dass die Pflasterung dort anders ist, macht die Fläche für sich genommen noch nicht zu einem Parkplatz. Demnach dürfte es sich hier auch um Parken auf dem Gehweg handeln.
Für mich ist auf allen 3 Bildern das Parken verboten.
Zitat:Vermeintlicher Parkplatz 1. Einfahrt bleibt frei, Hydrant bleibt frei, Gehweg bleibt frei.
http://i67.tinypic.com/10ro3lj.jpg
Vermeintlicher Parkplatz 2, gleich zwei Stück. Auch hier bleibt der Gehweg frei. Erst wenn drei Autos hintereinander parken, wird es hinten am Gehweg zu eng.
http://i65.tinypic.com/2qcr0q8.jpg
Die beiden Autos parken so immer hintereinander, ist ein Ehepaar. Will der hintere weg, fährt der vordere vor. Der Gehweg bleibt frei, lediglich ihre eigene Ausfahrt wird zugeparkt. Ist das auch verboten? Ist doch immerhin die eigene Ausfahrt.
http://i63.tinypic.com/69ermr.jpg
In allen drei Fällen wird der Gehweg zumindest teilweise zugeparkt. Damit ist das nicht erlaubt.
Dass der Weg deiner Ansicht nach trotzdem noch nutzbar bleibt, ist dabei irrelevant.
Das sehe ich ebenso. Parken auf dem Gehweg ist ohne entsprechende Beschilderung oder Kennzeichnung grundsätzlich nicht zulässig, egal wie geräumig der Gehweg auch sein mag.
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