Parken in unechter Einbahnstraße

29. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
akri
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Parken in unechter Einbahnstraße

Hallo,
vor kurzem habe ich einen strafzettel wegen"parken am nicht rechten Fahrbahn rand für mehr als eine Stunde" bekommen. Ich dachte es sei in der Einbahnstraße erlaubt, jedoch handelt es sich laut Verkehrsamt um eine "unechte Einbahnstraße", in der das Verboten sei.

Mein Stellplatz befand sich vor einer nicht benutzen Ausfahrt meines Vermieters und direkt vor dem Stellplatz befindet sich ein Behindertenparkplatz (der nicht von mir behindert wurde).

meine Frage lautet nun:

Da es sich um eine unechte Einbahnstraße handelt, kann ich dort ja legaler weiße umdrehen. Wenn ich nun also umdrehe und dann an der gleiche stelle jetzt rechts parke kann ich wieder einen strafzettel bekommen?
(vllt dieses mal wegen parkens auf der fahrbahn oder auf dem bürgersteig)

Freue mich auf die Antworten (-:

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Was ist denn eine unechte Einbahnstraße?

10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
akri
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

http://www.shz.de/incoming/unechte-einbahnstrasse-wie-geht-das-id1886031.html

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von akri):
Ich dachte es sei in der Einbahnstraße erlaubt, jedoch handelt es sich laut Verkehrsamt um eine "unechte Einbahnstraße", in der das Verboten sei.
Wenn die Straße kein Einbahnstraßenschild hast (z.B. Zeichen 220-20) dann gilt das, was für alle Straßen gilt, unabhängig ob da am Ende für entgegenkommende Fahrzeuge eine "Spardose" hängt (Zeichen Nr. 267). Schließlich ist es ja nur eine "unechte Einbahnstraße", wenn irgendwer doch durchfahren darf (Linienbusse, oder Fahrradfahrer). deshalb gelten die gleichen Regeln wie überall, u.a. auch das parken am rechten Fahrbahnrand nach § 12 Abs. 4 StVo...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
akri
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort.
Aber leider beantwortet sie nicht meine eigentlicge Frage, die ich im 2ten Absatz gestellt habe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

X

-- Editiert von radfahrer999 am 30.01.2017 19:31

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von akri):
Aber leider beantwortet sie nicht meine eigentlicge Frage, die ich im 2ten Absatz gestellt habe
Doch, klar habe ich das.
Zitat (von radfahrer999):
deshalb gelten die gleichen Regeln wie überall,

Du darfst nur rechts parken. Wenn du die Fahrtrichtung änderst ist doch alles gut. Dann ist die Gegenverkehrsrichtung dein "rechts". Du musst dich aber an alle sonstige Regeln aus §12 halten. Du darfst nicht auf dem Bordstein parken, eine Mindeststraßenbreite von 3m gewährleisten und und und.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen