Parken in der Einbahnstraße

23. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hadeo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken in der Einbahnstraße

Vor 4 Wochen erhielt ich eine schriftliche Verwarnung zugeschickt, mit dem Vorwurf: "Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand" §12Abs.4,§49StVO. Dazu Angabe von Zeit und "Tatort". Das Ganze soll 15 Euro kosten. Nun ist dieser "Tatort" seit Jahrzehnten ununterbrochen bis heute eine Einbahnstraße und seit dieser Zeit wird dort natürlich rechts UND links geparkt, wie es die StVO auch erlaubt.
Das habe ich den Herrschaften mitgeteilt, und ich erhielt zur Antwort "Ihre Einwände wurden durch den Anzeigenden geprüft, führten aber zu keiner anderen Entscheidung". Zu soviel Dummheit fällt mir zunächst nichts mehr ein - aber wie verhalte ich mich nun rechtlich korrekt? Es nervt einfach, in diesen Unsinn meine Zeit zu investieren. Hat jemand einen Tipp? OK, ich habe meinen Rechtsschutz, aber das ganze ist doch irgendwo überflüssig und wird dazu von meinen Steuern bezahlt.

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Wenn es sich tatsächlich um eine Einbahnstraße handelt ist der Tatvorwurf nicht zutreffend. Möglicherweise könnte, je nach örtlichen Gegebenheiten, ein anderer Tatvorwurf zutreffend sein. Nämlich der der mangelnden Durchfahrtsbreite. Sollte auch das nicht zutreffend sein lohnt es sich auf jeden Fall Einspruch einzulegen und ggf. auch die Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Was sagt denn die Beschilderung / Markierung vor Ort zum parken in dieser Einbahnstraße?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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