Hallo,
mein Auto wurde gestern aus einer Fußgängerzone abgeschleppt. Ich habe das Schild leider nicht richtig wahrgenommen und mich gefreut, dass zwischen den anderen, dort stehenden Autos noch ein Platz frei war. Als ich zurückkam, waren alle Autos weg.
Das Verwarnungsgeld über 30 Euro wurde für Parken, ohne Behinderung, ausgestellt (Tatbestand 141106) . Als ich zurückgekommen war, habe ich mir natürlich alle Schilder genauer angeschaut: Wäre ich zu fuß von der anderen Seite gekommen, so hätte ich ein Schild "Brandschutzzone" sehen können. Habe ich so aber nicht gesehen.
Ich habe mein Auto an die Seite des etwa 6m breiten Weges gestellt, so dass es keine andere Fahrzeuge oder Fußgänger gestört hat. Das Auto wurde am Dienstag abend, gegen 20 Uhr dort abgestellt und eine halbe Stunde später abgeschleppt.
Als ich das Auto abgeholt habe, war der von mir eingelegte Gang draussen und die Rechnung lag auf dem Beifahrersitz. Das Auto wurde also geöffnet.
Die 30 Euro sind nicht das Problem und auch schon fast überwiesen. Gibt es aber eine Möglichkeit, dass ich die Abschleppkosten nicht tragen muss- dass es nicht notwendig gewesen wäre mein Auto von dort zu entfernen? und ist es zulässig, dass das Auto geöffnet wurde.
Beim Öffnen fiel wahrscheinlich ein Schlagzeugstick von mir heraus, der sich im Fußraum befand, und seid diesem Vorfall fehlt. Es geht mir natürlich nicht vorrangig um den Stick
Ist es möglich, Grafiken zu posten, zum besseren Verständis der Begebenheiten?
Ich bedanke mich recht herzlich, viele Grüße FRanz
Parken in Fußgängerzone
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Grafik kannst Du hier nicht hochladen, aber verlinken. Hochladen kannst Du sie z. B. bei "www.bilder-hochladen.de".
Wenn es eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt gewesen ist die Du zugeparkt hast ist das Abschleppen in jedem Fall gerechtfertigt. Zur Durchführung dieser Maßnahme darf das Fahrzeug geöffnet werden.
Sie parken in einer Fußgängerzone und wundern sich, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird
Na nützen keine Ausreden nichts. Wie soll Ihr Wagen denn ohne Schaden entfernt werden, wenn nicht durch Öffnung desselben??
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Ich wundere mich keineswegs und habe ich auch nicht so geschrieben.
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Die Brandschutzschilder waren nur von der Seite, von der ich nicht gekommen bin, sichtbar. Der Weg war wie gesagt etwa 6 Meter breit, mein Auto hat vom Rand nicht mal 2 Meter eingenommen - also war noch genügend Platz, um auch mit größeren Leiterwagen der Feuerwehr durchzukommen.
FRanz.
Es ist unerheblich, wieviel Platz dort war. Sie parkten in einer Fußgängerzone, PUNKT, es gibt hier keine Diskussionsgrundlage.
alles klar, vielen dank!
und weiterhin viel gedult mit all den fragenden
Ein Fahrzeug abzuschleppen, ohne es zu öffnen, ist wohl die kleinste Schwierigkeit.
Entweder werden alle vier Räder gleichzeitig gehoben oder eine Achse des Fahrzeugess auf einer sogenannte Brille befestigt und das Fahrzeug hinterhergezogen (ausser Allradfahrzeuge)
So habe ich mir das eigentlich auch vorgestellt. War dann doch verwundert, als die Rechnung einfach auf dem Beifahrersitz lag.
Aber ist wohl zulässig. Ist es das wirklich?
Ja, ist zulässig. Je nach Situation auch unvermeidbar.
Übrigens, ich habe Geduld mit Fragestellern.
-- Editiert von Freudenfeuer am 08.02.2008 06:16:10
--- editiert vom Admin
Das ganze war nur von einer Seite befahrbar.
Die Seite, an der die Schilder standen, war abgesperrt mit herausnehmbaren Pfosten. Die Schilder waren in Richtung der großen Straße.
Bei der roten Markierung etwa stand das <a href="http://www.freenet-homepage.de/knarbs/Auto.JPG">AUTO</a>
-- Editiert von knarbs am 08.02.2008 17:48:10
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