Parken im angeblichen Halteverbot

11. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
TheBr4in
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Parken im angeblichen Halteverbot

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich parkte meinen PKW auf einem als Parkplatz ausgewiesenen Fußgängerweg (durch eingezeichnete Parkbuchten gekennzeichnet). Direkt VOR einem Verkehrzeichen 283 "Haltverbot". Zusätzlich sind ncoh drei Schilder angebracht. Erstens: "Mo-Fr 8-9h und 16-17h", zweitens "-----> Zwei Stellplätze" und drittens "ausgenommen Sozialstation".
Das gesammte Schild ist ca. 45° Richtung Fahrbahn gedreht.
Meiner Argumentation, dass das Verkehrszeichen 283 nur für die Fahrbahn gelte, nicht jedoch für den ausgewiesenen Parkplatz, wiegelte die zuständige Behörde ab. Meiner zweiten Begründung in erfolgter Stellungnahme, dass dieses Schild den Beginn des Haltverbots kennzeichne und keine "rückwirkende" Bedeutung hat, entgegnete das Ordnungsamt: Durch die Eindrehung des Schildes parallel zur Fahrbahn und dem dadurch vor das Schild weisenden Zusatzschild "----> 2 Stellplätze" würde die Gültigkeit klar. Zudem solle ich das Schild einmal von der anderen Straßenseite betrachten, um es richtig zu deuten.

Für mich persönlich ist das totaler Blödsinn, aber vielleicht bin ich ja auch im Unrecht. Daher möchte ich mir hier Sicherheit verschaffen.

Im übrigen reagierte das Ordnungsamt auf meine Stellungnahme hin mit der Einstellung des Verfahrens. Die vorläufige Soiegesfreude wurde jedoch jäh dadurch verncihtet, dass mir die Kosten des Verfahrens aufgrund Unermittelbarkeit des Fahrers auferlegt wurden. diese Kosten übersteigen noch das eigentliche Ticket! Mir geht es hier auch nicht um die 18,50€, jedoch möchte ich hier auch Handlungssicherheit für mich erreichen. Das nächste mal stehe ich vielleicht hinter dem Schild und bekomme wieder ein Ticket.

Danke schonmal für eure Meinungen und Mühen

Grüße

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Ein Foto, eine Skizze oder wenigstens ein Link auf Google-Earth wäre hier sehr hilfreich um die Parksituation beurteilen zu können.

quote:
Zwei Stellplätze" und drittens "ausgenommen Sozialstation".
Das sind keine zulässigen Zusatzzeichen.

quote:
Meiner Argumentation, dass das Verkehrszeichen 283 nur für die Fahrbahn gelte, nicht jedoch für den ausgewiesenen Parkplatz, wiegelte die zuständige Behörde ab
Diese Argumentation von Dir ist zutreffend.


Zur Halterhaftung:
Hast Du Dich schriftlich oder mündlich gegenüber der Behörde geäußert?
Geht aus deiner Äußerung hervor, dass Du der Fahrer gewesen bist?

Wenn Du eingeräumt hattest, dass Du das Fahrzeug dort geparkt hattest greift die Halterhaftung nicht, da Du als Fahrer feststehst. Ein Kostenbescheid aufgrund der Tatsache, dass der Fahrer nicht ermittelt werden konnte wäre dann unzulässig.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
TheBr4in
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
erstmal danke für das Interesse.

Im Anhörungsbogen hatte ich bei "Wird der Verstoß zugegeben" Nein angekreuzt, darauf fußt laut Behörde die Annahme, ich würde nicht der Fahrer sein. Ich habe in meinen Schreiben nie behauptet ich wäre nicht der Fahrer. Ausdrücklich gesagt das ich es war habe ich, zumindest schriftlich, jedoch nicht.
Die Worte "Ich werde beschuldigt im Halteverbot geparkt zu haben.... " sind dem Sachbearbeiter nicht ausreichend als "Schuldanerkenntnis", daher die Einstellung. Obwohl m.E. aus meinen Schreiben und der Argumentation hervorgeht, dass ich mich gegen die Sache ansich wehre. Ob ich Fahrer war stand für mich nie augenscheinlich zur Diskussion.

Außerdem sehe ich es so: Die grundsätzliche Sache, die zu dem Bußgeld geführt hätte ist ja schon nicht haltbar. Da könnte man ja jedem, der egal wo parkt ein Ticket drankleben. Wenn dieser dann Einspruch einlegt und dabei den "Fehler" begeht sich selbst nicht als Fahrer des Fahrzeugs zu nennen, welches NICHT widerrechtlich abgestellt war, könnte die Behörde ihm die Kosten des Verfahrens auferlegen. OHNE das überhaupt ein Grund für das Verfahren bestand.
Das ist doch ABSURD!

Ich werde wohl oder übel wegen 18,50€ einen Anwalt bemühen müssen, da ich es einfach nicht einsehe als "Spender" für die klammen Kassen der Kommunen zur Verfügung zu stehen.



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#3
 Von 
guest-12313.05.2010 09:04:07
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Ich habe in meinen Schreiben nie behauptet ich wäre nicht der Fahrer. Ausdrücklich gesagt das ich es war habe ich, zumindest schriftlich, jedoch nicht.
Da wäre schon der genaue Wortlaut interessant.

quote:
Ich werde wohl oder übel wegen 18,50€ einen Anwalt bemühen müssen, da ich es einfach nicht einsehe als "Spender" für die klammen Kassen der Kommunen zur Verfügung zu stehen.
Ohne Rechtsschutzversicherung ergibt sich ein nicht unerhebliches Kostenrisiko. Solltest Du Mitglied im ADAC sein hättest Du Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung durch einen Vertragsanwalt des Clubs.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#5
 Von 
TheBr4in
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Es kostet ja auch meine Steuergelder, oder? Alles in allem kostet mich der Spaß auch noch Zeit, die ich lieber mit etwas anderem verbringen würde. Fakt ist jedoch, dass ich nicht für etwas zahle, obwohl ich mir keiner Schuld bewußt bin. Ob du das für hirnlos hälst oder nicht, ich hab kein geld zu verschenken.

Nochmal zum Sachverhalt:

Der Gehweg ist von der Fahrbahn durch einen eingeebneten Bordstein getrennt.
Das Pflaster ist durch farblich verschiedene Steine als Parkfläche gekennzeichnet. Man parkt also parallel zur Fahrbahn. Mein PKW stand vor dem Schild (wie beschrieben), in dem Zeitraum in dem das Haltverbot gültig ist (was hier keine Rolle spielen dürfte, da sich die Unbegründetheit auf das VOR dem Schild stehen bezieht.
Ich weiß nicht welche Informationen ich noch leifern soll, zudem diese m.E. keinen Einfluß auf die Sache ansich haben.

p.s.: Der Gehweg ist rot-braun gepflastert, die Parkflächen sind grau abgesetzt.


@Freudenfeuer: Habe Verkehrsrechtschutz, wurmt mich nur diese wegen soetwas in Anspruch nehmen zu müssen. Zumal ich das persönliche GEspräch mit dem Mitarbeiter schon gesucht habe, leider ohne Erfolg.

-- Editiert am 11.05.2010 19:22

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Die Pflasterung berechtigt aber nicht zum Parken auf dem Gehweg. Dies geschieht ausschließlich durch Zeichen 315, welches so (oder so ähnlich) aussieht:


Deshalb habe ich ja auch nach einem Foto gefragt.

Wie genau lautete denn der Tatvorwurf? Kannst Du uns eine Nummer nennen, die in Verbindung mit "Bkat", "BkatV" oder "TBNR" steht?

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-- Editiert am 11.05.2010 19:45

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#7
 Von 
guest-12313.05.2010 09:04:07
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
TheBr4in
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie erwähnt... persönliche Gespräche, Telefonate, Briefe... Sie beharren darauf das sie Recht haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Nochmal:
Wie lautete der Tatvorwurf (Bkat, BkatV oder TBNR)?

Gabe es dieses oder ein ähnliches Schild?

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-- Editiert am 11.05.2010 20:29

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#10
 Von 
TheBr4in
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein ein solches Schild steht dort nicht, der Vorwurf lautet aber definitiv "Parken im Haltverbot" und nicht "Parken auf dem Gehweg". Und da auf dem Schild auch die Rede von Stellplätzen ist, gehe ich davon aus, dass es sich um solche handelt. Wie Genau der Tatvorwurf lautet, kann ich morgen hinzufügen. Die Unterlagen liegen auf Arbeit.

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-- Editiert am 12.05.2010 00:41

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TheBr4in
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hier noch eine Skizze... Sorry, bin nicht gerade ein Künstler.

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-- Editiert am 12.05.2010 00:58

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#12
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Die Beschilderung ist unzulässig.

Gleiches gilt für die Parkmarkierungen auf dem Gehweg ohne entsprechende Beschilderung. Hier muss die zuständige Behörde auf jeden Fall nachbessern.

Du solltest m.E. auf jeden Fall gegen den Kostenbescheid angehen.

Steuergelder werden dadurch auch nicht verschwendet. Dies geschah vielmehr bereits durch die fehlerhafte Beschilderung und Markierung.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12312.05.2010 10:28:41
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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