Parken im absoluten Halteverbot

15. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb432473-71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken im absoluten Halteverbot

Hallo Zusammen,

Mir wird vorgeworfen Montags auf einem großen Parkplatz im absoluten Halteverbot geparkt zu haben. Jedoch bin ich der vollen Überzeugung dass dieses Verbotsschild später angebracht wurde.

Ich parke fast jeden Tag dort und an diesem Tag war der Parkplatz um 7 Uhr morgens leer also hatte ich freie Auswahl.
Als ich um 13 Uhr zurückkam waren auf dem Parkplatz 2 Parkplätze gesperrt mit dem Schild „Parkverbot ab 7.12.15" und hintendran war eine Baustelle und ich hatte ein Zettel am Auto.
Der Parkplatz neben mir der ebenfalls gesperrt wurde, war auch belegt.
Ich hatte 2 Leute dabei die der gleichen Meinung wie ich sind das dieses Schild später angebracht wurde.

Nach dem ersten schreiben habe ich der Stadt den Vorfall aus meiner Sicht geschildert. Jetzt kam die Antwort das das Verfahren nicht eingestellt werden kann da die Beschilderung ordnungsgemäß angebracht wurde.

Was würdet ihr mir jetzt raten?
Würde mich über Hilfreiche Antworten freuen

LG T. Kimmel

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
fb432473-71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für deine Antwort.
Also werde ich um einen Anwalt nicht drumherum kommen?

Kann ich nicht irgendwelche Beweise einfordern? Vllt ein Statement der Baufirma oder so?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von fb432473-71):
Kann ich nicht irgendwelche Beweise einfordern? Vllt ein Statement der Baufirma oder so?


Können ja, nur nutzen wird es so gut wie nichts.
Davon ab haben Sie doch zwei Zeugen.

Nur das Amt wird das SO nicht interessieren, denn es ist wie immer nicht das Geld des Sachbearbeiters, welches bei einem Rechtsstreit verbrannt wird.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb432473-71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ohne Rechtsbeistand werde ich wohl wenig Chancen haben oder? Bin Student und hab das Geld nicht so locker sitzen...

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
fb432473-71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was würdet ihr mir raten jetzt zu antworten?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Aufstellung solcher temporären Schilder muss protokolliert werde. Gehe bitte davon aus, dass ein Protokoll existiert, aus dem hervorgeht, dass die Schilder bereits am 04.01. oder davor aufgestellt wurden.

Wenn Du also nicht jemanden findest, der gesehen hat, wie und wann das Schild aufgestellt wurde, dann sehe ich für Dich auch mit Anwalt keine Erfolgsaussichten.

Es gibt dabei durchaus das psychologische Phänomen, dass gerade in bekannter Umgebung neu aufgestellte Schilder nicht wahrgenommen werden, weil sich derjenige so sicher ist, dass man dort parken darf, dass darauf nicht geachtet wird.

Du kannst sicher sein, dass es jemanden (ggf. sogar mehrere) gibt, der fast auf die Minute genau sagen kann, wann er das Schild aufgestellt hat und das auch so protokolliert hat. Da nützen Dir auch zwei Zeugen nichts, bei denen man ebenfalls davon ausgehen kann, dass sie auf so etwas gar nicht geachtet haben.

Zitat:
Kann ich nicht irgendwelche Beweise einfordern? Vllt ein Statement der Baufirma oder so?


Ja, nur dann bist Du im Bußgeldverfahren, was noch mal 28,50€ zusätzlich an Gebühren kostet.

Zitat:
Was würdet ihr mir raten jetzt zu antworten?


Nichts, ich würde Dir raten, das Verwarnungsgeld zu bezahlen.

-- Editiert von hh am 20.01.2016 23:53

0x Hilfreiche Antwort

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