Hallo zusammen,
ich habe ein Verwarnungsgeld von 15€ erhalten, da wir einen Fahrerwechsel getätigt haben. Wir saßen also im Auto. Wir nehmen an da ein Polizeiauto vorbei gefahren ist, die uns aufschrieben und ein Verwarnungsgeld verpassten. Darf die Polizei so vorgehen? Wir waren auch schon am wegfahren.
Danke für eure Hilf
Parken im absoluten Halteverbot ( Fahrerwechsel)
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Das absolute Halteverbot heisst nicht ganz zufällig genau so, weil es eben absolut
verboten ist zu halten. Keine Ausnahme. Auch nicht zum Fahrerwechsel. Und auch nicht, wenn man im Auto bleibt. Absolut
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Ich bin ein kleiner harmloser Zwitschervogel"
Hallo stuhups,
warum musstet ihr den gerade dort halten? [ein wirklich ernst gemeinte Frage - wenn du einen berechtigten Grund hattest, kann man vielleicht etwas machen]
quote:Haben sie ja nicht, kannst du nicht lesen? Die haben sogar überhaupt nicht gesprochen.
Wenn die Polizisten vom Halteverbot sprachen, dann ist es nicht rechtens.
Stefan
quote:
und solche Leute besitzen einen Führerschein
Für jemand, der den Unterschied zwischen Halteverbot und Haltverbot für einen Formfehler hält, gehst du erstaunlich lax mit dem Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis um. *lol*
Im übrigen ist "Haltverbot" lediglich die Bezeichnung eines Zeichens in der StVO, der Tatbestand bezieht sich auf Zeichen 283, das ist damit auch formellst korrekt.
quote:
dann zahlt mal schön für Blödsinn den es gar nicht gibt
Dann zeige uns doch mal, wo du erfolgreich wegen dieses "Formfehlers" nicht zahlen mußtest.
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Hallo,
ich denke das war jetzt genug offtopic oder? Bitte kommt mal wieder zur Ausgangsfrage zurück.
LG
Admin
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"So einfach kann Recht sein!"
Hallo,
quote:Ja. Aber leider hält es der TE nicht für nötig, mal zu antworten.
ich denke das war jetzt genug offtopic oder? Bitte kommt mal wieder zur Ausgangsfrage zurück.
Ich wiederhole trotzdem mal meine Frage: Warum musstet ihr denn gerade dort halten?
Stefan
quote:
. Darf die Polizei so vorgehen?
Das war die Ausgangsfrage des TE.
Die Antwort sollte lauten...
"ja"
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Die Ausgangsfrage ist doch schon seit der 2. Antwort geklärt.
Absolutes Halteverbot ist nun mal
1. Halteverbot und
2. absolut,
also keine Ausnahmen (bis auf entschuldigenden Notstand, etwa wenn dem Fahrer schwindelig wurde etc.).
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Hallo,
quote:Genau. Mit einer solchen Erklärung hätte ich als Antwort auf meine mittlerweile doppelt gestellte Frage gehofft, wollte dem TE aber nicht die Wörter in den Mund legen. Ich kann mir noch ein paar andere Dinge vorstellen, die das unerlaubte Halten ausnahmsweise rechtfertigen würden - Glaubhaftmachen derselbigen dürfte aber in jedem Fall sehr schwierig werden, regelmäßig wird das als Schutzbehauptung gewertet.
also keine Ausnahmen (bis auf entschuldigenden Notstand, etwa wenn dem Fahrer schwindelig wurde etc.).
Stefan
Es ist am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung rechts zu parken.
Nun habe ich Einblick auf ausgewiesene Parkplätze mit dem Schild 'Haltverbot' und dem Zusatz: Ausgenommen Polizeifahrzeuge.
Regelmässig werden diese Parkplätze zugeparkt, indem man in Fahrtrichtung links oder gar rückwärts einparkt.
Wenn die städtische Ordnungsmacht kommt, lautet die allgemeine Ausrede: Das Schild habe ich nicht gesehen.
Vielleicht war es auch hier so.
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quote:
Vielleicht war es auch hier so.
oder auch nicht. *plonk*
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Hallo Danke für eure Antworten.
Warum ich nicht Antworte, manche Menschen müssen Arbeiten und haben noch ein Privatleben, Kinder usw.
Okay es war tatsächlich so dem Fahrer war übel, deswegen wechselten wir leider ist es schon 6 Wochen her, ansonsten könnte ich denen mal Erbrochenes im Blumenkübel zeigen.
Die Polizei hat sich nicht mal die Mühe gemacht und angehalten. Deswegen finde ich es unverschämt. Ich hab jetzt die 15€ bezahlt, gegen die Abzocker kommt man eh nicht an und bevor es teurer wird.
Danke für eure Beiträge.
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