Parken im absoluten Halteverbot ( Fahrerwechsel)

20. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
stuhups
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Parken im absoluten Halteverbot ( Fahrerwechsel)

Hallo zusammen,

ich habe ein Verwarnungsgeld von 15€ erhalten, da wir einen Fahrerwechsel getätigt haben. Wir saßen also im Auto. Wir nehmen an da ein Polizeiauto vorbei gefahren ist, die uns aufschrieben und ein Verwarnungsgeld verpassten. Darf die Polizei so vorgehen? Wir waren auch schon am wegfahren.
Danke für eure Hilf

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23 Antworten
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#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Das absolute Halteverbot heisst nicht ganz zufällig genau so, weil es eben absolut verboten ist zu halten. Keine Ausnahme. Auch nicht zum Fahrerwechsel. Und auch nicht, wenn man im Auto bleibt. Absolut .

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#3
 Von 
zwitschervogel
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 148x hilfreich)

Einfach Widerspruch einlegen dann wirds noch etwas teurer. Dann ist der Lerneffekt größer :)

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"--
Ich bin ein kleiner harmloser Zwitschervogel"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13728 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo stuhups,

warum musstet ihr den gerade dort halten? [ein wirklich ernst gemeinte Frage - wenn du einen berechtigten Grund hattest, kann man vielleicht etwas machen]

quote:
Wenn die Polizisten vom Halteverbot sprachen, dann ist es nicht rechtens.
Haben sie ja nicht, kannst du nicht lesen? Die haben sogar überhaupt nicht gesprochen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort







#11
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
und solche Leute besitzen einen Führerschein


Für jemand, der den Unterschied zwischen Halteverbot und Haltverbot für einen Formfehler hält, gehst du erstaunlich lax mit dem Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis um. *lol*

Im übrigen ist "Haltverbot" lediglich die Bezeichnung eines Zeichens in der StVO, der Tatbestand bezieht sich auf Zeichen 283, das ist damit auch formellst korrekt.

quote:
dann zahlt mal schön für Blödsinn den es gar nicht gibt


Dann zeige uns doch mal, wo du erfolgreich wegen dieses "Formfehlers" nicht zahlen mußtest.



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1x Hilfreiche Antwort




#15
 Von 
123recht.de
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 247x hilfreich)

Hallo,

ich denke das war jetzt genug offtopic oder? Bitte kommt mal wieder zur Ausgangsfrage zurück.

LG

Admin

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"So einfach kann Recht sein!"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13728 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

quote:
ich denke das war jetzt genug offtopic oder? Bitte kommt mal wieder zur Ausgangsfrage zurück.
Ja. Aber leider hält es der TE nicht für nötig, mal zu antworten.
Ich wiederhole trotzdem mal meine Frage: Warum musstet ihr denn gerade dort halten?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

quote:
. Darf die Polizei so vorgehen?

Das war die Ausgangsfrage des TE.
Die Antwort sollte lauten...
"ja"

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

Die Ausgangsfrage ist doch schon seit der 2. Antwort geklärt.

Absolutes Halteverbot ist nun mal

1. Halteverbot und

2. absolut,

also keine Ausnahmen (bis auf entschuldigenden Notstand, etwa wenn dem Fahrer schwindelig wurde etc.).

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13728 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

quote:
also keine Ausnahmen (bis auf entschuldigenden Notstand, etwa wenn dem Fahrer schwindelig wurde etc.).
Genau. Mit einer solchen Erklärung hätte ich als Antwort auf meine mittlerweile doppelt gestellte Frage gehofft, wollte dem TE aber nicht die Wörter in den Mund legen. Ich kann mir noch ein paar andere Dinge vorstellen, die das unerlaubte Halten ausnahmsweise rechtfertigen würden - Glaubhaftmachen derselbigen dürfte aber in jedem Fall sehr schwierig werden, regelmäßig wird das als Schutzbehauptung gewertet.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Es ist am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung rechts zu parken.

Nun habe ich Einblick auf ausgewiesene Parkplätze mit dem Schild 'Haltverbot' :grins: und dem Zusatz: Ausgenommen Polizeifahrzeuge.
Regelmässig werden diese Parkplätze zugeparkt, indem man in Fahrtrichtung links oder gar rückwärts einparkt.

Wenn die städtische Ordnungsmacht kommt, lautet die allgemeine Ausrede: Das Schild habe ich nicht gesehen.

Vielleicht war es auch hier so.

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Vielleicht war es auch hier so.


oder auch nicht. *plonk*

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
stuhups
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Danke für eure Antworten.

Warum ich nicht Antworte, manche Menschen müssen Arbeiten und haben noch ein Privatleben, Kinder usw.

Okay es war tatsächlich so dem Fahrer war übel, deswegen wechselten wir leider ist es schon 6 Wochen her, ansonsten könnte ich denen mal Erbrochenes im Blumenkübel zeigen.
Die Polizei hat sich nicht mal die Mühe gemacht und angehalten. Deswegen finde ich es unverschämt. Ich hab jetzt die 15€ bezahlt, gegen die Abzocker kommt man eh nicht an und bevor es teurer wird.
Danke für eure Beiträge.

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