Grundstückseigentümer G kommt gegen 16 Uhr mit seinem Auto nach Hause. Auf dem Gehweg vor seinem Haus hat ein Fremder F ein Auto so abgestellt, dass das Heck des Fahrzeuges weit in die Einfahrt des G reicht. Da G grundsätzlich friedliebend ist, wurschtelt er so lange rum, bis er endlich sein Fahrzeug mit Müh und Not auf sein Grundstück bekommt; herauszufahren wäre ihm aber nicht mehr so ohne Weiteres möglich, weil man vorwärts halt besser reinkam als rückwärts raus. Das Fahrzeug des F steht dort noch, als G gegen 21 Uhr zu Bett geht.
Welche Möglichkeiten hätte G?
Gegenüber des Grundstücks von G existiert übrigens ein öffentlicher Parkplatz mit ca. 20 Stellplätzen, der tagsüber nur wenig belegt ist - so auch an diesem Tag.
-- Editiert am 22.04.2010 13:29
Parken "halb" vor einer Einfahrt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Du hättest die Polizei oder das Ordnungsamt rufen können.Ggf. wäre der Wagen abgeschleppt worden.
Aber wenn Du rein gekommen bist hättest Du, notfalls mit Einweiser, auch wieder raus fahren können.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Hallo alouette75,
wenn du - wie geschrieben - ein friedliebender Mensch bist und dich in der Nachbarschaft nicht unbeliebt machen möchtest, ist wohl die beste Idee, erstmal einen (freundlichen!) Zettel an das Auto zu machen. Dabei kannst du ja auf den öffentlichen Parkplatz verweisen und bitten, beim nächsten Mal dort zu parken. Eine leichte (aber immer noch freundliche!) Drohung mit dem Ordnungsamt kann auch nicht schaden. Oder du versuchst herauszufinden wer der Fahrer ist bzw. wo er ist, und sprichst ihn dann persönlich darauf an.
Unter zivilisierten Menschen sollte das doch kein großes Problem sein, man muss nicht sofort mit der Polizei kommen.
MfG Stefan
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G hat sich auch erst einmal für die Variante mit dem Zettel am Scheibenwischer entschieden und sich nicht nur für's Blockieren "bedankt", sondern auch auf den öffentlichen Parkplatz in noch nicht einmal 10 m Entfernung hingewiesen.
Wenn's nochmal "passiert" wird er sich wohl des Ordnungsamts oder der Polizei bedienen. Das fremde Fahrzeug ist nämlich schon desöfteren aufgefallen (nicht nur dem G). Offenbar hat F so seine eigenen Park-/Verkehrsregeln. Leider konnte dem G bisher keiner sagen, wer F ist oder in welchem Haus er zu Besuch ist. Und nochmal wird sich G auch nicht umständlich mit seinem Auto auf sein Grundstück wurschteln und dabei sich noch den Lack an der Hecke oder der Mauer verkratzen. Nö. Mal abwarten.
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