Parken auf einem kostenfreien Parkplatz

16. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
mutterheimat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 32x hilfreich)
Parken auf einem kostenfreien Parkplatz

Folgendes Thema! Man stellt sich auf einen kostenfreien Parkplatz an einem Supermarkt. Am Schild steht, daß diese Parkflächen nur für Kunden des Marktes sind. Bei widerrechtlichem Abschleppen würde Abschleppung erfolgen. Es steht nirgendwo geschrieben, wann exakt, (Uhrzeit), man mit dem Einkauf in diesem Geschäft, beginnen soll. Es kann also gut sein, daß der Einkauf in diesem Geschäft erst ganz zum Schluß anderer Einkäufe, in anderen Geschäften, erfolgt. Nach 2-3 Stunden taucht ein Abschleppauto auf (befindet sich noch nicht im Beginn der Arbeit). Dadurch wird der Einkauf verhindert, weil der Besitzer des Fahrzeuges wegfahren muß, um zu verhindern, daß er abgeschleppt wird. Es ist kein Stafzettel existent. Außer dem Kennzeichen des Fahrzeuges ist nichts bekannt. Muß der Besitzer, des Fahrzeuges, daraus resultierend, mit den Abschleppkosten rechnen. Oder gibt es ein Recht, frei zu entscheiden, wann der Einkauf zu erfolgen hat.

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16 Antworten
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#1
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Wenn da tatsächlich steht, dass der Parkplatz nur für Kunden zur Verfügung steht, dann würde ich mich weigern die Kosten für den Abschleppwagen zu übernehmen. Kunde bin ich auch, wenn ich zwischendurch etwas anderes besorge. Im weitesten Sinne könnte man sich sogar als Kunden bezeichnen, wenn man regelmäßig in dem Laden einkauft, an diesem Tag aber gerade nicht.
Ich denke der Inhaber des Supermarktes wäre rechtlich sauberer, wenn er z.B mit Parkscheibe ein zeitliche Begrenzung (2 Std z.B.) vorgäbe, was man auch häufig so regelt.

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#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Es kommt nicht darauf an wie der Supermarktinhaber seine Beschilderung interpretiert, sondern darauf wie privatrechtlich tatsächlich eine Vereinbarung über das Recht zum Parken zustande gekommen ist. Und da hilft natürlich eine saubere Definition, was, wem, wann erlaubt ist. Ein Hinweis, das Kunden parken dürfen ist sehr unspezifisch, bzw. sehr weit gefasst. Viele Supermärkte haben sog. Paybackkarten (früher wurden da mal Rabbatmarken geklebt). Mir wird doch keiner weismachen wollen, dass der Inhaber einer Paybackkarte nicht Kunde ist. Der darf auf einem Kundenparkplatz bestimmt immer stehen, egal was er gerade macht. :grins:

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

@Interessierter Laie
Deine Auslegung ist doch recht weit hergeholt.

Nur wer irgendwann einmal Kunde war darf dort sicherlich nicht parken. So weit wird aus meiner Sicht die Auslegung des Begriffs 'Kunde' auf keinen Fall gehen.

Streiten kann man sicherlich, ob ein Kunde nach seinem Einkauf weitere ander Besorgungen machen darf.

Für sehr problematisch halte ich aber den umgekehrten Fall, nämlich erst woanders einzukaufen und dann wenn man feststellt, dass man abgeschleppt wurde,och zu behaupten, man wollte ja noch im betreffenden Laden einkaufen.

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#5
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

hh:
Ich bestreite nicht, dass meiner Äußerungen provkant klingen mögen. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass die Bezeichnung Kunde in diesem Zusammenhang unterschiedlich ausgelegt werden kann. Der Betreiber tut m. E. gut daran klar zu definieren was er will. Es ist schon schwierig genug vor Gericht die Angemessenheit des Abschleppens nachzuweisen. Erst recht wenn zunächst definiert werden muss wer überhaupt Kunde ist. Ein Schild mit der Aussage

Für Kunden während des Einkaufs bis zu 2 Stunden frei. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt.

ist eindeutiger.

Aber letztendlich wissen wir noch nicht genau wie der Parkplatz tatsächlich ausgeschildert war. Vielleicht informiert uns mutterheimat noch.

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hm,
an manchen Parkplätzen steht auch explizit "Parken nur für Kunden während der Dauer des Einkaufs"

Auch wenn es provokativ klingt, würde ich auch meinen, als Kunde muss ich nicht unbedingt sofort dort einkaufen, sondern kann mich auch so mal hinstellen, wenn ich dort regelmässig ein und ausgehe.

Gruß

Michael

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#7
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

ich gehe mal davon aus >> je kleiner der Parkplatz (Anzahl der Stellplätze) und je Stärker die Innenstadtlage, desto strenger wird die Kunden-Nutzung ausgelegt.
Der Inhaber des Parkplatzes möchte nämlich in dem Fall dann sicherstellen, dass der derzeitige tatsächlich Kaufende den 'Kundenparkplatz' bereit halten.
Auf einem *grüne Wiese Parkplatz* mit 800 bis 1000 Stellplätzen wird ein Auto (auch provokant abgestellt) nicht auffallen.

Im aktuellen Fall wird der Stellplatz vom Geschäft eingesehen werden können, denn sonst wäre die Parkdauer wahrscheinlich nicht aufgefallen. Wenn dann die Frequentierung recht hoch ist, fällt das Auto über den Zeitraum ins Auge und hinderlich für die einkaufenden Kunden. Das führt verständlicher Weise zur Verärgerung des Geschäftsbetreibers und zum eingeleiteten Abschleppvorgang.
Aus meiner Sicht ist die unberechtigte Nutzung von 2 - 3 Stunden schon recht dreist. Die Behauptung des Willens zum noch Einkaufenwollens halte ich für eine *tiefgründige* Schutzbehauptung.

Also >> kleiner Parkplatz halte ich sogar für *Geschäftsschädigend* bei Innenstadtlage.
Aber ist meine persönliche Meinung.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Möglicherweise wurde der Fahrer per Lautsprecherdurchsage im Laden ja sogar aufgefordert sich zu melden, und die Entfernung des Fahrzeugesw erfolte weil davon auszugehen war das sich der Fahrer nicht im Geschäft aufgehalten hatte.

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#9
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Letztendlich fischen wir auch hier im Trüben. Wir kennen die detailierte Beschilderung nicht und wissen auch nichts über die Größe und Auslastung des Parkplatzes.

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#10
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Wenn jeder "Kunde" einen Parkplatz Stundenlang
besetzt, bekommt er nächstes mal selbst keinen Parkplatz mehr, auch wenn er mit dem Einkaufen ernst meint.

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#11
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

1. Ein Supermarktparkplatz ist ein Privatgrundstück, auf dem der Besitzer "tun und lassen kann was er will" - auch "beliebig" Autos wegschaffen, die ihm nicht passen.

(ABSICHTLICH mit Anführungszeichen geschrieben!).

2. Ein Kunde einer Firma erkennt die AGB und Hausordnung der Firma an, in der garantiert etwas zu dem Thema steht (und NEIN, die AGB muss einem nicht persönlich ausgehändigt, vorgelesen oder vorher per Einschschreiben zugestellt werden).


Abschleppen = rechtens.

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#12
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Snuggles, das ist aber eine sehr eigenwillige Interpretation, wie AGBs einbezogen werden können. Jeder Verwender von AGB muss sie dem Kunden zugänglich machen. Auf einem Privatparkplatz geschieht dies üblicherweise mit einem gut sichtbaren Schild.
Zu Punkt 1 befürchte ich, dass ein Supermarktbesitzer ganz schön schnell pleite geht, wenn es so wie Du es beschreibst handelt.
1.) wegen der ganzen Abschleppkosten auf denen er sitzen bleibt.
2.) Weil keiner mehr bei ihm einkaufen wird

Frohe Weihnachten :party:

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#13
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

>>> 1. Ein Supermarktparkplatz ist ein Privatgrundstück, auf dem der Besitzer tun und lassen kann was er will - auch beliebig Autos wegschaffen, die ihm nicht passen.

Woher haben Sie denn diesen ausgemachten Quatsch? >> entweder Eigentümer oder Pächter!!

In aller Regel ist der Parkplatz von einem Supermarkt ohne Hindernis für *Jedermann* und somit frei zugänglich.

Nur unter bestimmten Bedingungen/Umständen kann hier ausnahmsweise das Hausrecht durch 'abschleppen' ausgeübt werden.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#14
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Zwar mag der Supermarktbetreiber grundsätzlich berechtigt sein, etwaige Besitzstörungen durch Fremdparker zu beseitigen, die Kosten kann er aber nur dann auf den Verursacher abwälzen, wenn es sich um das mildeste Mittel handelt. Und üblicherweise geht hier wohl die Rechtssprechung davon aus, dass der Betroffene im Regelfall zunächst einmal aufgefordert werden muss, derartige Besitzstörungen zu unterlassen und erst im Wiederholungsfall ein Anspruch auf Ersatz von Abschleppkosten besteht.

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#15
 Von 
mutterheimat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich bedanke mich bei allen, welche hier meinen Sachverhalt diskutieren. Aber eine Frage bleibt bestehen. Woran erkenne ich, daß ich mit dem Einkaufen sofort beginnen soll, (sprich unmittelbar nach dem Abstellen des Fahrzeuges). Ich kann auch noch eine geraume Zeit einen Schwatz mit jemanden machen. Des weiteren gab es bei meinem Eintreffen, reichlich Platz für andere Fahrzeuge. Ein Abschleppen wäre also nicht nötig gewesen.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Nach 2-3 Stunden taucht ein Abschleppauto auf

quote:
Woran erkenne ich, daß ich mit dem Einkaufen sofort beginnen soll, (sprich unmittelbar nach dem Abstellen des Fahrzeuges).

Der gesunde Menschenverstand?
Es gibt ja einen kleinen Unterschied zwischen
quote:
Ich kann auch noch eine geraume Zeit einen Schwatz mit jemanden machen.

und
quote:
Nach 2-3 Stunden taucht ein Abschleppauto auf



Ausserdem:
quote:
Des weiteren gab es bei meinem Eintreffen, reichlich Platz für andere Fahrzeuge.

Könnte sich das während der 2-3 Stunden nicht auch geändert haben?


Weiterhin stelle ich in Frage ob es reicht jemals Kunde dort gewesen sein. Auch wenn der Zusatz >während des Einkaufs< auf dem Schild gefehlt hat so steht ja wohl auch nicht >für ehemalige Kunden< oder >für Bestandskunden< auf dem Schild. Der Wille des Eigentümers oder Pächters ist imho mit dem Hinweis >Parken nur für Kunden< unmissverständlich kundgetan.

-- Editiert von Freudenfeuer am 27.12.2007 18:35:16

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