hallo zusammen,
ich besitze ein altes Haus auf einer kleinen Dorf Nebenstraße. Es gibt keine Bürgersteige und die Häuser stehen dicht an dicht also Häuschen, Eingang, Häuschen usw.... das Haus des Nachbarn ist so schmal das sein Auto nur vor sein Haus past wenn es ein paar cm in meiner schmalen Einfahrt steht. für meinen Mann mit Kleinwagen nur ein Problem wenn er unseren Hänger rangiert. Für mich mit meinem Familie Ami Van (wir haben viel Kinder ;o) ) ein echtes Problem dort hinein und hinaus zu fahren da gegenüber sofort wieder ein Haus steht. Wenn ich vor meinem Haus parke, parke ich genau gegenüber der Einfahrt vom Nachbarn was ja auch dumm ist. Dort ist die Einfahrt sehr groß und der Abstand beträgt zu meinem Auto etwas über 3m. Mehrmals am Tag schellt der Nachbar bei mir und ich muß mein Auto weg fahren das er mit seinem großen Lastenanhänger dort rein und raus Fahren kann. Für mich immer eine Qual da ich jedes mal alle Kinder ins Auto packen muß, oft auch die Babys (habe 3 Monate alte Zwillinge und zwei Kleinkinder) aus dem Schlaf holen muß um mit ihnen einmal ums Dorf wieder vor mein Haus fahren muß..... Leider gibt es innerhalb des Dorfes keine stelle wo ich parken kann ohne jemand anderen zu stören bzw es nicht mehr zumutbar ist mit zwei Babys und zwei Kleinkindern zum parken zu laufen.
Wie sieht da die Rechtslage aus? ich finde immer nur das 3m Abstand genug sei gegenüber einer Einfahrt. Da steht nie das dort auch ein LKW, Transporter, oder Pkw mit Anhänger, Wohnwagen raus muß.
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Parken auf der Straße
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
quote:
ich finde immer nur das 3m Abstand genug sei gegenüber einer Einfahrt.
... außer man behindert im Einzelfall trotzdem noch jemanden.
quote:
Da steht nie das dort auch ein LKW, Transporter, oder Pkw mit Anhänger, Wohnwagen raus muß.
Wenn du bewußt so parkst, daß der Nachbar nicht mehr mit seinem Anhänger heraus kann, ist das Nötigung.
Warum solltest du ein Recht darauf haben, ihn daran hindern zu dürfen?
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Nach gängiger Rechtsprechung sind 3 Meter für den Durchgangsverkehr zu wenig. Das Parken ist somit, unabhängig von der gegenüber liegenden Einfahrt, an dieser Stelle mit diesem Fahrzeug unzulässig.
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@ Freudenfeuer:
kannst Du mir evtl. Quellen nennen, wo nach gängiger Rechtsprechung 3 m zu wenig für Durchgangsverkehr sind? Vielleicht ein Gerichtsurteil o.ä.?
Ich habe das gleiche Problem wie Opelkadettfreak. Von den hiesigen Behörden werden aber ebenso 3m Platz zwischen parkenden Autos und Hauswand als ausreichend angenommen.
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Das ein und ausfahren aus einer Ausfahrt muß
, auch bei einer übriggebliebenen ca.etwas mehr als 3 m breiten Fahrbahn, ermöglicht werden.
Was bedeutet, das nicht nur vor und hinter der Einfahrt genügent Platz sein muß, sondern auch gegenüber
.
Ihr Nachbar der ein paar cm. in ihrer Einfahrt steht, darf da nicht Parken wenn sie Probleme mit dem ein und ausfahren aus ihrem Grundstück haben.
Das Problem liegt also nicht beim Nachbarn gegenüber, sonder beim Nachbarn
neben an. .
Tip: Klingel den Nachbarn, der nur paar cm deine Einfahrt als Parkplatz benutzt raus, damit er seinen Wagen die paar cm jedes mal wegrollen kann.
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quote:Ja.
@ Freudenfeuer:
kannst Du mir evtl. Quellen nennen, wo nach gängiger Rechtsprechung 3 m zu wenig für Durchgangsverkehr sind? Vielleicht ein Gerichtsurteil o.ä.?
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