Parken auf dem Gehweg, wo gar kein Gehweg ist???

23. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
!zeus!
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
Parken auf dem Gehweg, wo gar kein Gehweg ist???

Also erstmal der Vorwurf der Behörden: Verbotswidriges Parken auf dem Gehweg. Sollte das Bild in der Signatur nicht zu sehen sein. Ich habe mal was gemalt und hoffentlich kann man dadurch die Situation besser erkennen. Das Bild ist unter folgendem Link:

http://www.show-communication.de/parken.jpg

Sonst erkläre ich auch mal wie folgt:

Ich musste geschäftlich laden und kein Parkplatz war noch frei. Nachdem ich dann zweimal um den Block gefahren war suchte ich mir eine Stelle gegenüber der Verladestelle vor einem Geschäft aus. Dabei musste ich zwar über den Gehweg und den Fahrradweg fahren aber geparkt habe ich vor dem Geschäft, so dass mein VW Lupo ca. 3m von beidem entfernt war. Die Geschäfte waren geschlossen (22:00 Uhr). Nach 5 Minuten kam ich zurück zum Auto und zwei Herren wollten das ich ihren Strafzettel bezahle. Da habe ich gesagt, dass ich nicht auf einem Gehweg parke und niemanden behindere. Seine Antwort war: Das Überfahren von Gehwegen wäre auch nicht gestattet. Ich blieb bei meiner Meinung und heute ist die Benachrichtigung der Stadt gekommen. Bin ich der richtigen Meinung oder ist mein Parkverhalten doch falsch? Über eine Antwort würde ich mich freuen.



<img src="http://www.show-communication.de">

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
arne_r
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 37x hilfreich)

Moin,

das Be- bzw. Überfahren des Gehweges ist in der Tat nicht erlaubt (außer natürlich an speziell dafür vorgesehenen Gehwegüberfahrten).

StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Fassung: 1998-10-01
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Normalerweise ist der Unterbau eines Gehweges nicht für die Belastung durch Kfz ausgelegt, und dies kann schnell zu kostspieligen Schäden und Gefährdung von Fußgängern (verkantete Platten) führen.

Davon abgesehen könnte es sich theoretisch bei der Fläche immernoch um öffentlichen Grund handeln, es sieht allerdings Deinem Plan nach eher nach Privatgrund aus.

Wo sind denn um 22:00 innerhalb von fünf Minuten die zwei Herren (wer war das denn genau) gekommen?

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#2
 Von 
!zeus!
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo, also ob es da eine spez. vorgesehene stelle zum überfahren gab weiß ich nicht. müsste man überprüfen. aber der schriftliche vorwurf der behörden lautet doch auf "verbotswidriges parken auf dem gehweg". und da habe ich doch nicht gestanden. oder beinhaltet das das überfahren des gehweges. wenn ich eine stelle finde z.b. einen abgesenkten gehweg, dann dürfte ich den gehweg überfahren? danke für die hilfe.

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<img src="http://www.show-communication.de">

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#3
 Von 
!zeus!
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

ach so, die zwei herren waren wohl auf streife in der stadt oder so. der eine war vom ordnungsamt und der andere ein polizist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dringend
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte beantworten Sie die obige Frage nach dem Sachverhalt des "Parkens auf dem Gehweg", obwohl vermutlich kein Fall des Gehwegs vorliegt. (bei öffentlichen Grund?)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FrankS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Sollte es sich beim "Parkplatz" um Privatgrund gehalten haben, kann es möglich sein, dass nicht unbedingt verbotswidriges Handeln vorliegt. Zur Info:

Peter Hentschel - Straßenverkehrsrecht 36. Aufl. § 12 Abs. 4 StVO RNr. 55
mit weiteren Nachweißen

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"FrankS"

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