Parken angeblich ohne Parkausweis

11. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
diesunddas123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)
Parken angeblich ohne Parkausweis

Hallo,

die Ordungshüter haben mich "erwischt".

ich hatte einen Parkzettel gezogen (10:23 bis 12:21 Uhr gültig).

Ich kam leicht verspätet.Trotzdem lag ein Zettel dran.


15 EUR, da der Zettel angeblich nicht sichtbar war(Parkzettel lag beim Beifahrer auf dem Armaturenbrett).


Die angegebene Zeit ist 11:57 bis 12:21.

Wie soll ich mich verhalten, wenn das Schreiben kommt?

Ich sehe in dem konkreten Fall nicht ein dafür zahlen zu müssen, da ich die Gebühr bezahlt habe.

Steht es Aussage gegen Aussage.

Habe beide Zettel mit dem Handy abfotografiert.

Kann man erwarten das ein Ordungshüter auch auf der Beifahrerseite schaut?

Ich danke euch für die Antworten.





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10 Antworten
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#1
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich würde an deiner Stelle den Parkschein kopieren und der Stadt ein Schreiben mit der Kopie schicken, in dem ich die Zahlung verweigere, da ein Parkschein vorlag und auch ordnungsgemäß sichtbar ausgelegt wurde.

Ich hatte das auch schon und ich habe danach nie mehr etwas gehört.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht."

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#2
 Von 
diesunddas123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Ok, danke.

Soll ich noch auf das Schreiben von der Verwaltung warten oder direkt (heute) noch das Schreiben lossenden?

Die behördlichen Prozesse sind ja eher etwas langsamer, nachher überschneidet sich noch etwas.

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#3
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Soll ich noch auf das Schreiben von der Verwaltung warten oder direkt (heute) noch das Schreiben lossenden?


Abwarten bis die schriftliche Anhörung kommt. Parkscheine sind deutlich sichtbar auszulegen, folglich taugt da auch die Hutablage einer Limousine zu.

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#4
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Da ich und die Schreiber vor mir nicht wissen wie der Parkschein abgelegt wurde um ihn eindeutig als solchen
von außen zu erkennen, kann man sich kein Urteil erlauben.


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#5
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Steht es Aussage gegen Aussage.


Schon wieder der alte Mythos...

Der aufschreibende Beamte hat keinen Grund zu einer Falschaussage, du hingegen schon.

Zu beweisen, daß du einen Parkschein gehabt hast, genügt strenggenommen nicht, da du auch beweisen müßtest, ihn sichtbar ausgelegt zu haben.

Es kann natürlich sein, daß man dir das dann glaubt, kann aber auch nicht sein.

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#6
 Von 
diesunddas123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Leider gibt es einen neuen Sachstand.

War die tage wieder dort und habe mir das genau angesehen.

Dieser Parkabschnitt in der Straße war ein Bewohnerparkplatz.

Kurz daneben war ein öffentlicher aber gebührenpflichter Parkplatz.

Dafür habe ich das Parkticket gezogen.

Ich glaube, da habe ich keine Chance und muss zahlen?
Oder was meint Ihr?

Es sei denn der Samstag ist offiziell kein Werktag...

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#7
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Offizell sind Sonnabende Werktage, da es kein Sonntag ist.
:devil:
Beweisen Sie nun, dass Sie auf keinem öffentlichen Parkplatz gestanden haben und somit auf einem nicht gebührenpflichtigen Parkplatz standen. viel glück...

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#8
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Beweisen Sie nun, dass Sie auf keinem öffentlichen Parkplatz gestanden haben


? Auf dem Anwohnerparkplatz hätte er auch nicht stehen dürfen (ich gehe mal davon aus, damit meint der TE einen öffentlichen Parkplatz mit der Einschränkung "Nur für Anwohner mit Parkausweis Nr. ..." und keinen echten Privatparkplatz).

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#9
 Von 
diesunddas123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Zur Klärung.

Auf der einen Straßenseite gab es einen öffentlichen Parkplatz mit Parkautomat.

Weniger Meter weiter auf derselben Straßenseite jedoch Anwohner Parkplätze.

Ich habe eine Ticket gezogen, stand jedoch auf dem Anwohner Parkplatz.

Die kostenlosen Parkplätze auf der anderen Straßenseite waren natürlich alle belegt.

Ich glaub ich komme da um die 15 EUR nicht drumherum....



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#10
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Auf der einen Straßenseite gab es einen öffentlichen Parkplatz mit Parkautomat.
Weniger Meter weiter auf derselben Straßenseite jedoch Anwohner Parkplätze.


Nur zur Nomenklatur: "Anwohnerparkplätze" sind formal ebenfalls öffentlich (aber eben mit einer Einschränkung), sie gehören nicht den Anwohnern.
Aber auch mit Parkschein darf man auf denen eben nicht parken, wenn man die sonstigen Voraussetzungen ("Anwohnerparkausweis mit Nummer 3xxx") nicht erfüllt.

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