Parken - Schaden

21. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Larsch
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)
Parken - Schaden

Liebes Forum,
folgende Situation:
Ich hatte einen Leihwagen auf einem Parkplatz geparkt. Zum Wiederereinsteigen habe ich meine Tür geöffnet. Während meine Tür offen stand, wollte der Fahrer des daneben geparkten Wagens einsteigen.
Er hat nach dem Einsteigen dann gemeint, meine Tür hätte seinen Aussenspiegel beschädigt.

Ich war mir eigentlich sicher nicht gegen seinen Spiegel gestossen zu sein, und habe ihm meine Adresse gegeben, da ich dachte es war wohl meine Schuld.

Im Nachhinein fällt mir aber folgendes ein:
Der Fahrer des anderen Wagens hat per Fernöffnung seinen Wagen geöffnet, dabei sind die Aussenspiegel nach aussen gegangen. Deswegen sind diese gegen meine Tür gestossen und wurden dadurch beschädigt.

Hätte man die Polizei einschalten müssen? Wie kann ich das Ganze jetzt im Nachhinein beweisen?
Oder ist er jetzt der "Dumme" da er mir ja das Gegenteil beweisen müsste. Zeugen gibt es keine.

Besten Dank

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Larsch):
Wie kann ich das Ganze jetzt im Nachhinein beweisen?

Wie sieht denn das Beweisangebot aus?



Zitat (von Larsch):
Zeugen gibt es keine.

Das Beweisangebot scheint ja gegen 0 zu tendieren ...


Man könnte noch eventuell was über das Schadenbild machen, Fotos wurden von beiden Stellen gemacht?


Sofern es ein Privatparkplatz war, sollte man mit einer Teilung des Schaden von 50/50 rechnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Je nach Position des Schaden kann man Glück haben. Folgendes Beispiel: betrachte ich die Spiegelkappe, sind diese Ja nicht selten konvex in Fahrtrichtung gebogen. Ist die Beschädigung jetzt zum Beispiel im Drittel des Spiegels, welches in Richtung Auto zeigt, wäre die Beschädigung durch ihre Tür (bzw. durch das Öffnen verursacht) Ja unmöglich. Die Türe wäre ja rein physisch nicht an der Spiegelmitte vorbeigekommen, ohne bereits da Schäden zu verursachen.


Meine persönliche Meinung: unbeachtet des tatsächlichen Schadenhergangs wird die Versicherung des vermeintlichen Verursachers ohne großartig zu hinterfragen regulieren. Dagegen anzugehen dürfte Recht unwirtschaftlich sein, die Schadenhöhe mutmaße ich in einem niederen dreistelligen Bereich.

In diesem Fall müsste der Geschädigte natürlich sicherstellen, dass der Weg der Spiegel frei ist. Tut er dies nicht handelt er fahrlässig und trägt die Schuld.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Larsch
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Also Fotos wurden, zumindest von meiner Seite nicht gemacht. Ich war einfach nicht bei der Sache und hatte auch die zeitnahe Rückgabe des Wagens in Betracht.

Zitat (von Guruhu):
Meine persönliche Meinung: unbeachtet des tatsächlichen Schadenhergangs wird die Versicherung des vermeintlichen Verursachers ohne großartig zu hinterfragen regulieren.

Aber bei einem Schaden von, ca. 150 Euro zahlt doch keine Versicherung etwas? Die meissten, so auch die meiner Autovermietung, ist zwar eine Vollkasko, jedoch mit einer Selbstbeteiligung von 200 Euro.

Zitat (von Harry van Sell):
Wie sieht denn das Beweisangebot aus?

liegt die Beweislast nicht nur beim Geschädigten?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Hätte man die Polizei einschalten müssen?


Und was glaubst Du, was die gemacht hätte außer die Personalien der Beteiligten aufzunehmen?
Möglicherweise hätte die sogar noch ein Bußgeld gegen Dich verhängt.

Zitat:
Wie kann ich das Ganze jetzt im Nachhinein beweisen?


Beweispflichtig ist der Geschädigte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Larsch):
liegt die Beweislast nicht nur beim Geschädigten?

Wenn der einen Schaden hat der glaubwürdig passt, dann wird der Schädiger sich entlasten müssen.



Zitat (von Larsch):
Aber bei einem Schaden von, ca. 150 Euro zahlt doch keine Versicherung

Nö, aber wenn das ein Neuwagen war, dann kann man eigentlich noch froh sein wenn man im 3stelligen Bereich bleibt. 700 EUR sind da keine Seltenheit.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Larsch
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn der einen Schaden hat der glaubwürdig passt, dann wird der Schädiger sich entlasten müssen.

aber um das Nachzuweisen, hätte doch jemand unabhängiges vor Ort den Vorfall dokumentieren müssen, oder?
Sonst steht doch Aussage gegen Aussage.
Wenn ich mir sicher bin, das der Spiegel noch nicht ausgeklappt war, er aber das Gegenteil behauptet, wie kann man das nachweisen, ohne einen Gutachter daran zu lassen? (Und dieser lohnt sich bei so einem Schaden doch nicht)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Larsch):
aber um das Nachzuweisen, hätte doch jemand unabhängiges vor Ort den Vorfall dokumentieren müssen, oder?

Nö, das würde schon die Aussage des Geschädigten, das Schadenbild und die Daten des Schädigers für reichen.



Zitat (von Larsch):
Und dieser lohnt sich bei so einem Schaden doch nicht

Weshalb die Versicherungen solche Sachen dann auch gerne einfach regulieren, weils billiger ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Larsch
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weshalb die Versicherungen solche Sachen dann auch gerne einfach regulieren, weils billiger ist.

Das wäre dann entweder die KfZ-Versicherung des Geschädigten, oder bei mir die Haftpflichtversicherung, oder für mich dann die KfZ-Versicherung des Leihwagens?
Und die übernehmen das zu 100% ?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Larsch):
für mich dann die KfZ-Versicherung des Leihwagens?

Korrekt



Zitat (von Larsch):
Und die übernehmen das zu 100% ?

Keine Anhung, das dürfte sich aus den Versicherungsbedingungen ergeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Mehr als der Versicherung die eigene Vermutung, dass der Schaden durch das Ausklappen des Spiegels entstanden ist mitzuteilen und somit der Geschädigte den Schaden selbst verursacht hat, kannst Du ohnehin nicht machen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Regendieb
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Larsch):
Wie kann ich das Ganze jetzt im Nachhinein beweisen?

Wie sieht denn das Beweisangebot aus?



Zitat (von Larsch):
Zeugen gibt es keine.

Das Beweisangebot scheint ja gegen 0 zu tendieren ...


Man könnte noch eventuell was über das Schadenbild machen, Fotos wurden von beiden Stellen gemacht?


Sofern es ein Privatparkplatz war, sollte man mit einer Teilung des Schaden von 50/50 rechnen.




Wie kann ein Außenspiegel eine Fahrertür beschädigen?

Da müssen ja die Autos ziemlich dicht neben einander gestanden habe.

Dann eine Autotür zu öffnen ist unmöglich.


Die StVO spricht von ausreichend Abstand beim Parken.

-- Editiert von Regendieb am 10.05.2020 23:00

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Musst du jetzt ständig alte Leichen mit deinen merkwürdigen Ansichten zumüllen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Musst du jetzt ständig alte Leichen mit deinen merkwürdigen Ansichten zumüllen?

Ja, machen Trolle halt so ...



Zitat (von Regendieb):
Die StVO spricht von ausreichend Abstand beim Parken.

Echt? Wo denn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Regendieb
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Musst du jetzt ständig alte Leichen mit deinen merkwürdigen Ansichten zumüllen?


Solange Threads nicht geschlossen sind kann ich meine Ansichten hier niederschreiben.
Was ich hier schreibe ist kein Müll. Nachlesbar in der StVO.

Du hast doch die Möglichkeit zu ignorieren?
Nutze sie.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Regendieb):
Solange Threads nicht geschlossen sind kann ich meine Ansichten hier niederschreiben.

Oder solange der Account nicht gesperrt ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.970 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.