Hallo,
folgender Sachverhalt:
Eine Kirche in einem Dorf. An den zwei Zugangsstraßen Parkplätze, ebenso gegenüber liegend ein größerer Parkplatz.
Neben der Kirche, sozusagen die beiden Zugangsstraßen verbindend, ein schmaler Kopfsteinpflasterweg. Rechts die Kirche mit einem Nebeneingang, links Wohnhäuser.
Der Kopfsteinpflasterweg ist wie folgt beschildert:
Schild 260: Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
Darunter: Schild 1020-30: Anlieger frei
Wenn Messe ist, ist der ganze Kopfsteinpflasterweg komplett zugeparkt. Als Anwohner bleibt einem während der Messezeit kein Parkraum, längere Fußwege müssen dann in Kauf genommen werden.
Außerhalb der Messen gibt es keinrelei Probleme.
Frage:
Sind die Kitchgänger Anlieger (ich befürchte ja)?
Besteht erfahrungsgemäß die Chance, durch das Ordnungsamt (?) oder irgendeiner anderen Behörde (ich kenne mich da nicht aus) die kleine Gasse zur "Nur Bewohner" umgestaltet zu bekommen?
Vielen Dank für eure Tipps!
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PKW+Motorrad verboten-Schild-Anlieger frei-Parken
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
NACHTRAG:
Oder ist es so, dass die Kirchgänger da garnicht reinfahren dürfen, weil die Kirche auch über die zwei Zugangsstraßen erreichbar (da liegen die Haupteingänge) ist?
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Hallo Annairis,
deine Schilderung ist vielleicht für dich plausibel, ich kann mir aber nicht viel darunter vorstellen. Vielleicht sagst du einmal, um welches Dorf/Kirche es sich handelt?!
Wenn es aber so ist, dass die Kirche auch an dem besagten Kopfsteinpflasterweg steht (und dort auch geparkt werden darf), sind die Kirchgänger sicherlich Anlieger und dürfen dort reinfahren (und auch parken).
Imho wird doch nur die Sonntagsmesse stark besucht, und da kommt man als Anwohner doch selten nach Hause, oder ist das bei euch anders?
MfG Stefan
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1. Bewohner und Besucher der Bewohner dürfen die Strasse nutzen.
2. Darf auf dieser Straße geparkt werden?
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...In die Kirche geht man, da wird nicht hingefahren
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Was für ein juristisch wertvoller Kommentar...
Anlieger ist, so der alte Fahrschulspruch, jeder, der dort ein "Anliegen" hat, d.h. der nicht nur zum Zwecke der Durchfahrt die Straße benutzen will/muß. Insbesondere also Anwohner, deren Besucher, Mitarbeiter dort liegender Firmen, Kunden dort liegender Geschäfte etc. Und eben auch Besucher einer dortigen Kirche.
quote:
Besteht erfahrungsgemäß die Chance, durch das Ordnungsamt (?) oder irgendeiner anderen Behörde (ich kenne mich da nicht aus) die kleine Gasse zur "Nur Bewohner" umgestaltet zu bekommen?
Einfahrtstechnisch nicht, denn sowas gibt es AFAIK gar nicht. Und eine reine Anwohnerparkzone könnte man vielleicht durch bekommen, vielleicht aber auch nicht, wenn die Gemeinde der Kirche nicht die Erreichbarkeit erschweren möchte.
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