Ordnungsamt im absoluten Halteverbot

9. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Falschparkerle
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Ordnungsamt im absoluten Halteverbot

Hallo,
soeben wurde ich Zeuge, wie ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes sein privat Fahrzeug im absoluten Halteverbot abstellte. Anschließend verließ er sein Auto und schrieb alle anderen Fahrzeuge dort auf und klemmte einen Zettel " mit netten Grüßen der Stadt" an die Windschutzscheibe.
Frage: Darf ein Mitarbeiter sein Auto verkehrswidrig abstellen um andere Verkehrsteilnehmer aufzuschreiben?





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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Falschparkerle
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Max,

das du mir unterstellst, dass ich einem Rettungswagen, bzw. dessen Fahrer verpfeifen würde, weil er auf der Autobahn parkt. ( Ich gehe davon aus, du meinst, er leistet dort Hilfe) ist etwas daneben.
Für deine Antwort aber trotzdem herzlichen Dank.
Auch diesen Mitarbeiter würde ich nicht anzeigen, aber ich würde ihn beim nächsten mal wenigstens ansprechen.
Ich frage ihn, ob er eine Sondergenehmigung hat.

Danke und beste Grüße,



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.08.2010 09:03:22
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 132x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Aber beide haben wohl eine Sondergenehmigung.
Nö. Der Fahrer des Rettungswagen hat Sonderrechte.

quote:
§_35 StVO (F) Sonderrechte würde wohl passen
Nö. Das Ordnungsamt hat keine Sonderrechte.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Nö. Das Ordnungsamt hat keine Sonderrechte <hr size=1 noshade>
.
Nach § 35 StVO jedenfalls nicht, wahrscheinlich aber nach § 46 StVO .




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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

§ 46 StVO gibt aber keine Sonderrechte, womit wir wieder bei oben gesagtem wären.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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