Nutzungsausfall - Versicherung verweigert Zahlung

4. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
gtx470
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Nutzungsausfall - Versicherung verweigert Zahlung

Hallo 123recht-forum,

ich habe mich hier neu angemeldet, weil ich bei einer Frage zum Thema Nutzungsausfallentschädigung mittlerweile echte Hilfe brauche.

Zur Vorgeschichte:
Mein PKW wurde, während dieser ordnungsgemäß auf einem Parkplatz geparkt wurde, von einem Baustellenfahrzeug an der Front beschädigt. Die Motorhaube war verbeult, die Frontschürze zerkratzt und der Scheinwerfer aus der Halterung gebrochen und ebenfalls verkratzt.

Tags darauf beauftragte ich einen freien Sachverständigen damit ein Gutachten anzufertigen, welches er mir nach ca. 1 Woche ausstellte. Der Schaden belief sich auf knapp 2700€, da die betroffenen Teile ausgetauscht werden mussten. Er vermerkte im Gutachten, dass er den Schaden als Reparaturschaden einstuft und das der Wagen fahrbereit aber nicht verkehrssicher ist.

Am gleichen Tag beauftragte ich eine Werkstatt mit der Reparatur des Schadens. Da diese zu diesem Zeitpunkt ausgelastet war, konnte ich den Wagen erst eine Woche später vorbei bringen. 3 Tage später hab ich ihn repariert abgeholt.

Da im Gutachten der Vermerk "nicht verkehrssicher" steht und ich keine evtl. Probleme bei einem selbstverschuldeten Unfall wollte, ließ ich den Wagen über knapp 3 Wochen stehen anstatt damit zur Arbeit zu fahren. Fahrten zur Werkstatt und Gutachter ausgenommen. Ich beantragte somit eine Ausfallentschädigung in Höhe von ca. 700€ bei der Versicherung (35€ pro Tag á 21 Tage).

Nun hat die Versicherung die Rg. der Werkstatt und des Gutachters beglichen. Allerdings weigert sich die Vers. die 700€ zu bezahlen und gesteht mir lediglich 105€ zu (3 Tage).

Weiterhin steht im Schreiben:
1. "Das grundsätzlich nur Anspruch auf Ersatz der Reparaturdauer beststehe". (aber nicht, wenn nicht verkehrssicher?!)


2. "Da es sich um einen Reparaturschaden und nicht um einen Totalschaden handelt, hätte sofort mit der Reparatur begonnen werden müssen". (??? ist es nicht gerade so, dass bei Totalschaden nur die Tage für die Wiederbeschaffung ersetzt werden? Soweit ich weiß, ist es mein Recht in diesem Fall Zeit für Überlegungen, Beauftragung des Gutachtens, Werkstattwahl etc. zu nehmen, Zeit, die ich ausfallmäßig geltend machen kann.)

Ich bin nicht 100% vertraut mit den Gesetzeslagen aber mit etwas Recherche im Netz liest sich dieses Schreiben so, dass die Vers. mit falschen Behauptungen versucht meine Forderung zu ignorieren. Würde es etwas bringen der Vers. einen Anwalt anzudrohen?

Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.
Vielen Dank!

mfg gtx470


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

bei alledem was du geschrieben hast, solltest du eines bedenken, du bist zur sogenannten Schadensminderungspflicht verpflichtet, sprich du hast dafür zu sorgen, dass die Schadenskosten so gering wie möglich zu halten sind, da sind 3 Wochen Standzeit doch recht viel und nicht angebracht. Wenn mit dem Auto hätte gefahren werden können, dann wäre die Schadensminderungspflicht gewesen damit zu fahren. Oder wen man die Standzeit hätte verkürtzen können, dann wäre dir auch das zumutbar gewesen, was hier wohl sicher auch der Fall war...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sonyman
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 27x hilfreich)

Du kannst auch einen Rechtsanwalt beauftagen ,der deine interessen vertritt, denn bezahlt dann auf jeden fall die Gegneriche Versicherung.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gtx470
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@lesen-denken-handeln
Ich bin mir bewusst, dass ich so wenig Zeit wie möglich
dafür zu verwenden habe. Allerdings, wenn schon der Gutachter
das Fahrzeug als nicht verkehrssicher ansieht, wäre es doch
leichtsinnig damit zu fahren, bsp. selbstverschuldeter Unfall.
Bei sowas hätte sich doch meine Kfz-Versicherung auch quergestellt.
Mich ärgert, dass die gegnerische Versicherung das einfach ignoriert.

In einer Mail an den Sachbearbeiter habe ich eingeräumt, dass die Zeit
in der die Werkstatt ausgelastet war, wirklich zu vermeiden
gewesen wäre. Für die Tage, in denen das Gutachten erstellt wurde
kann ich ja nix und es ist mein Recht eines erstellen zu lassen.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Morgen,

quote:
Du kannst auch einen Rechtsanwalt beauftagen ,der deine interessen vertritt, denn bezahlt dann auf jeden fall die Gegneriche Versicherung.


Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, zahlt der TE selbst. soviel zu "auf jeden Fall"

Naja zum Fall: 3 Tage scheinen mir schon sehr knapp bemessen.
Allerdings kommt es schon darauf an, was im Gutachten steht.
Wenn dieses von 3 Tagen ausgeht und es grundsätzlich fahrbereit ist, kann man aber genauso gut sagen, dass 21(!!!) Tage - also das 7!! Fache auch nicht angemessen sind.




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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)




quote:<hr size=1 noshade>von gtx470 am 04.09.2014 20:11


nicht verkehrssicher (...)
ließ ich den Wagen über knapp 3 Wochen stehen anstatt damit zur Arbeit zu fahren. <hr size=1 noshade>

Mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeuges darf nicht gefahren werden, da es nicht verkehrssicher ist. Wäre das eine Fahrprüfungsfrage gewesen hättest du gerade 4 Fehlerpunkte kassiert ( bei 30 Fragen und einer maximalen Fehlerpunktzahl von 10)
Dies begründet die Inanspruchnahme eines Mietwagens (Siehe [URL=http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2013/11_S_89_12_Urteil_20130205.html]11 S 89/12 [/URL]). Die Nutzungsausfallentschädigung steht dem gleich. Aber:
quote:<hr size=1 noshade>http://www.kanzlei-heskamp.de/schadenspositionen/nutzungsausfall

Die Dauer des Nutzungsausfalls richtet sich nach der tatsächlichen Dauer des Ausfalls des Fahrzeug bei unverzüglicher fachgerechter Reparatur.
(...)
Ist der Geschädigte finanziell nicht in der Lage, eine Notreparatur durchzuführen oder sich ein Folgefahrzeug anzuschaffen, so sollte dies dem unfallgegnerischen Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer mitgeteilt werden. <hr size=1 noshade>





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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gtx470
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Stimmt schon, aber unter gleichem Text steht auch:

quote:
"Zu berücksichtigen sind auch der Zeitraum vom Unfalldatum bis zur Begutachtung durch den Sachverständigen, evtl. eine Überlegungsfrist des Geschädigten und die in den Anmietungszeitraum fallenden Sonn- und Feiertage".


Mit 3 Tagen kommt die Versicherungen damit nicht hin.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, zahlt der TE selbst. soviel zu "auf jeden Fall"

Ich lese hier nichts davon, dass die Haftung der Versicherung in Frage steht. Und damit sind wir dabei, dass der Anwalt "in jedem Fall" durch diese zu bezahlen ist. Insbesondere wenn jetzt hier Aspekte auftreten, die ein juristischer Laie nicht mehr alleine beurteilen kann.

Ich habe in einem sehr ähnlichen ähnlichen Fall (gute Erfahrung damit gemacht, die Versicherung darauf hinzuweisen, dass ich mir bislang noch keinen Anwalt genommen habe, dies aber tun würde, wenn wir keine vernünftige Lösung finden. Danach hat die Versicherung bezahlt.

Die wissen selber, dass die 3 Tage zu kurz sind. Vermutlich könnte man streiten, ob nach dem Gutachten (ohne das geht ja erstmal nichts) eine Notreparatur möglich gewesen wäre oder das Fahrzeug zu einer anderen Werkstatt hätte gebracht werden können. Aber damit sind dann 7-10 Tage strittig, das macht weniger aus, als der Anwalt bei dem Streitwert vermutlich kostet.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
gtx470
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi,

ich habe der Versicherung eine Mail geschickt, in der ich klar gestellt habe, dass ich meiner Rechte nicht ganz unbewusst bin und auf Zahlung bestehe. Wenn immer noch geblockt wird, habe ich einen Anwalt angedroht.

Allerdings habe ich eingeräumt, dass ich auf die 4, 5 Tage, in der Werkstatt ausgelastet war, verzichte.



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