Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Verkehr

4. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
DonaldTrump93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Verkehr

Guten Tag,

ich habe heute Post vom Amtsgericht bekommen, da ich angezeigt wurde bzw. jemand angezeigt habe.

Szenario:
Ich bin seit 15 Monaten im Besitz meines Führerscheins seit dem schon 14000km gefahren. Eines Tages bin ich von der Schule heimgefahren, hatte meine Freundin auf dem Beifahrersitz. Ich fuhr auf einer 2-Spurigen Bundesstraße richtung Heimatort, vor mir hatte ich ein schwarzes Cabrio -der "Geschädigte"- erlaubt waren 80km/h. Nichtsdestotrotz fuhr er mit 60km/h vor mir auf der linken Spur, bei jedem meiner Spurwechsel kam es mir vor als würde er mit wechseln und mich somit ausbremsen und wurde langsamer. Welche Gründe er hatte weiß ich nicht, vllt war er der Meinung, dass er dem jungen Mann hinter sich einhalt gebären muss und mir zeigen will wie man fährt.

So nach 2 Spurwechseln war er immer noch vor mir, als er jemand neben sich hatte, dem es reichte und der ihn rechtsüberholte, bin ich auf die rechte Spur gefahren - da er nicht wechseln konnte - und bin neben ihn gefahren. Hab ihn nicht überholt! Als ich neben ihm war hat er den Blinker gesetzt und ist auf meine Spur gezogen und ich musste ausweichen in den Grünstreifen, er hat seinen Spurwechsel knallhart ohne Rücksicht auf Verluste durchgezogen.

Am Tag drauf bin ich, nach einem Gespräch mit meinem Vater, zur Polizei gefahren und hab ihn angezeigt. Dort erfuhr ich, dass der Fahrer des Cabrios mich bereits angezeigt hat, wegen dem versuch des Rechtsüberholens und Nötigung. Da der Abstand in seinen Augen niedrig war, was vollkommen logisch ist, wenn ich nach dem Spurwechsel zum Überholen beschleunige und er mich ausbremst, kann ich den Abstand nicht einhalten.

Jetzt ist bald die Verhandlung und mir wird vorgeworfen:

Grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt zu haben oder sonst bei Überholvorgängen falsch gefahren zu sein und daruch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet zu haben, wobei ich fahrlässig handelte und die Gefahr fahrlässig verursachte, und zugleich unmitelbar dazu angesetzt zu haben, einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen.

Hört sich ziemlich krass an, da ich ja nichts gemacht habe, aber "Anfänger" bin habe ich Angst den Schein zuverlieren.

Ich bin Schüler habe somit keinen Verdienst, kann mir jemand sagen mit was ich im schlimmsten Fall rechnen muss?

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Die Frage nach dem schlimmsten Fall ist total sinnlos, denn der wird nicht eintreten. Aber wenn Sie es unbedingt wissen wollen: § 315b StGB , 5 Jahre Haft. Für eine realistischere Einschätzung müßten Sie mal Ihr Alter mitteilen: Evtl. sind Sie ja noch unter 21, so daß Jugendstrafrecht in Frage käme... Die "Post vom Amtsgericht" war übrigens die Anklageschrift, oder?

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#2
 Von 
DonaldTrump93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 18, es war die Anklageschrift ja

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Dann wird es wohl bei Sozialstunden bleiben, wobei das natürlich Nebenfolgen wie den Entzug des Führerscheins nicht ausschließt. Sofern Sie es bezahlen können, sollten Sie sich der Hilfe eines Anwaltes für Verkehrsrecht bedienen - irgendeine staatliche Finanzierung gibt es dafür nicht. Bei Freispruch werden die Anwaltskosten aber erstattet, bei einer Verfahrenseinstellung hingegen nicht.

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#4
 Von 
DonaldTrump93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt habe ich noch eine Frage, ich habe alles ziemlich genau versucht zuschildern um den Sachverhalt dazulegen. Wie sieht es denn aus? In meinen Augen und in den Augen meines Anwalts habe ich nichts falsch gemacht. Wie seht ihr das?

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