Nötigung eines Motorradfahrers?

15. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
rechtskonform
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung eines Motorradfahrers?

Hallo!
Folgendes ist mir heute Mittag auf dem Nachhauseweg passiert: ich fuhr auf der vierspurigen Schnellstrasse auf der linken Spur, ein Motorradfahrer fuhr hinter mir her. Nach ein paar kilometern ist er auf die rechte Spur, ich fuhr weiter links. Irgendwann wollte ich meine Ausfahrt nehmen und sah im rechten Spiegel das Lenkrad des Motorrads. Ich habe gas gegeben, weil ich rechts rüber wollte. Ich konnte aber immer noch sein Lenkrad sehen, d.h. wir fuhren fast gleich schnell. Ich fuhr 112km auf einer 100er Strecke. Ich dachte, der Motorradfahrer will mich rechts überholen, ich habe daher kurz abgewartet, aber als nichts passierte und der Abstand zwischen uns gleich blieb habe ich den Blinker gesetzt und bin rechts über die rechte Spur und dann zur Ausfahrt. der Motorradfahrer hat mich verfolgt bis zum Parkplatz, wo ich halten wollte und hat mir eröffnet, dass er, ein Oberkomissar der Polizei, mich wegen Nötigung anzeigen wird. Meine Frage: habe ich ihn genötigt? Ich persönlich hatte eher den Eindruck, der will nicht überholt werden, aber ich fuhr schon zu schnell und irgendwann mußte ich von der Schnellstraße runter. Was droht mir jetzt? habe ich etwas falsch gemacht?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Innerhalb oder ausserhalb geschlossener Ortschaft?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von rechtskonform):
habe ich etwas falsch gemacht?

Man sollte sich mal in Zeit der Fahrschule zurückversetzen, da wären 2 Zeitpunkte relevant:
Der erste Zeitpunkt wäre wo ein Konzept mit der Bezeichnung "bremsen" erläutert wurde.
Der erste Zeitpunkt wäre wo man das Konzept des Rechtsfahrgebotes erläutert hat.



Zitat (von rechtskonform):
Was droht mir jetzt?

Erst mal kommt ein Ermittlungsverfahren.
Je nach Ergebnis dessen ein gerichtliches Verfahren oder eine Einstellung.
Je nach Ausgang dessen eine Strafe oder keine Strafe.


Man könnte sich also schon mal eine für die Ermittler / das Gericht glaubwürdige Begründung überlegen, weshalb man weder das bremsen noch das Rechtsfahrgebot umgesetzt hat.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort



#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Dir droht ein Bußgeldverfahren wegen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Spurwechsel und dem Motorradfahrer droht ein Strafverfahren wegen Amtsanmaßung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dir droht ein Bußgeldverfahren wegen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Spurwechsel


Zusätzlich zur möglichen Nötigung.

Zitat (von rechtskonform):
Nach ein paar kilometern ist er auf die rechte Spur, ich fuhr weiter links.


Warum konnte man während der "paar Kilometer" und denen danach folgenden, eigentlich nicht auf den rechten Fahrstreifen wechseln?

1x Hilfreiche Antwort


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