Niedriges Schmerzensgeld nach Unfall

25. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dana77
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 36x hilfreich)
Niedriges Schmerzensgeld nach Unfall

Hallo!
Ich muss mal was in Erfahrung bringen! Ich hatte vor Monaten einen üblen Verkehrsunfall, mir ist einer drauf gefahren und diese wucht lies mich noch auf den Vordermann knallen. Ich bin eindeutig unschuldig, da ich an der Ampel gestanden habe und der hinter mir geschlafen hat.
Ich war seid dem 14 Wochen Arbeitsunfähig, hatte/habe ein HWS und BWS, leider immer noch unter Rückenschmerzen und das ende vom Lied ist, das ich einen Bandscheibenvorfall habe vom 4-12 Wirbel. Vor dem Unfall hatte ich NIE Probleme mit dem Rücken. Ich habe durch den Unfall meinen Job verloren, ich war 14 Wochen krank geschrieben.
Ich habe meinen Anwalt alles gegeben, Schemrzenstagebuch usw... jetzt hat die gegnerische Versicherung sich gemeldet und meinte das ich mich mit 300!!!!! Euro zufrieden geben solle, sonst bekäme ich garnichts. Wir sind dagegen vorgegangen aber die halten keine Fristen ein, oder kommen mit Verzögerungstaktiken. Die wollen auch keinen "vorschuss" leisten, da ich schon ohne Ende Geld ausgeben musste. Medikamente, Fahrten zum Arzt, Praxisgebühr etc,......
Kann mir jemand einen Tipp geben wir, bez ich das alles was voran treiben kann? und dürfen die Versicherungen das alles so in die Länge ziehen?

Danke schönnnnnnn!!!!!!!!!!!!!!!!


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dana77
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 36x hilfreich)

ich muss noch was dazu sagen! Der Wagen in dem ich gesessen habe war ein Dienstwagen Privat und genehmigt genutzt. Dort entstand ein Schaden von knapp 5000,-€ Die geg.vers hat diesen Schaden schon lange beglichen, nur ich muss warten, warten, warten...

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#2
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Da kannst Du nur mit einem RA weiterkommen. Das Angebot ist ein Witz.

Es ist unerheblich, ob das Auto ein Privat- oder Firmenwagen war. Du wurdest geschädigt, und Dir muß Dein Schaden ersetzt werden.

Allerdings ist mir schleierhaft, warum Dich Dein AG an die Luft gesetzt hat. Hier würde ich evtl. auch einen Anwalt einschalten. Zumindest aber Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dies geht allerdings nur innerhalb 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung.

gruß
avalon 2006

-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dana77
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 36x hilfreich)

einen anwalt habe ich sicher eingeschaltet und meinen job habe ich verloren weil ich noch in der probezeit war. ausserdem waren dem arbeitgeber meine Verletzungen bekannt und er hat wohl auf grund dessen so entschieden. (war ein Pflegeberuf, den ich heute definitiv nicht mehr ausüben kann).Wir haben lediglich eine KF von 4 Wochen raus schlagen können statt nur 2.

Wie schaut es eigentlich aus, da ich ja durch den Unfall meinen Job verloren habe, kann ich da nicht auch die gegn.vers darauf beklagen das die dafür schadensersatz bezahlen? Wie würden meine Chancen stehen wenn ich eine Klage einreiche ? Mein Anwalt hat mir zwar schon einiges dazu gesagt, aber ich höre auch gerne noch eine andere meinung!


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